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Justitia
  
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Von Verwaltungsgericht bzgl. Polizei 4 K 2590/15


VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG

Verwaltungsgericht Freiburg - Postfach 19 01 51 - 79061 Freiburg

Frau
Gertrud Moser
......................
79589 Binzen
Freiburg. 04.01.2016
Durchwahl: 0761/.............
 Aktenzeichen: 4 K 2590/15
(Bitte bei Antwort angeben)

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg
wegen Beweissicherung

Die Kammer erwägt, den Rechtsstreit gemäß § 6 Abs. 1 VwGO dem Berichterstatter als Einzelrichter zur weiteren Bearbeitung, Verhandlung und Entscheidung zu übertragen. Sie erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 20.01.2016 Stellung zu nehmen.

Einer solchen Übertragung bedarf es nicht, wenn Sie sich gemäß § 87a Abs. 2 und 3 VwGO ausdrücklich mit einer Entscheidung des Berichterstatters anstelle der Kammer einverstanden erklären.


Der Berichterstatter:
K.
Beglaubigt:
x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 


 

Geändert am:   10.01.2019

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