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Verwaltungsgericht
Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
04.01.2016
Aktenzeichen 4 K
2590/15
Zusage für ein Beweisverfahren bis zum 9.1.2015,
sonst Eilantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Richter Knorr,
aus allen meinen Akten bei staatlichen Institutionen ergibt
sich, dass mir konkret genannte Beweise zu den Falschaussagen im
Polizeibericht, bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht,
beim Landgericht und beim Petitionsausschuss mehr- bzw. vielfach
verweigert wurden.
Seit 6 Jahren wiederhole ich mich immer wieder.
Sowohl die Polizei als auch das Landratsamt haben Widerspruch
gegen das beantragte Beweisverfahren erhoben.
Falls ich nicht bis zum 9.01.2015 die Zusage bekomme, dass
mir seit 2009 beanspruchte Beweise zu meinen Gunsten gewährt
werden, wende ich mich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte im Rahmen eines Eilantrags, um meine längst
fälligen Rechte durchzusetzen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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