Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen FeststellungAls
Antragsteller/Beschwerdeführer lege ich gegen die Ablehnung
meiner Beiladung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts
Freiburg vom 17.12.2015
Beschwerde
ein.
Zur Begründung nehme ich auf die Antragsbegründung vom
14.12.2015 sowie auf die Beanstandung der Prozessleitung mit
meinem Schriftsatz vom 21.12.2015 höflich Bezug. Mit vorgelegten
Anlagen.
Bei Stattgabe der Beanstandung entfällt ein Grund zur
Beiladung.
Anwalt 12
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