Lörrach, 28.12.2015
Moser gegen Nachbarin-X
Nichtigkeitsklage
Sehr geehrte Frau Moser,
die in Kopie beigefügte
Nichtigkeitsklage zur Wiederaufnahme des
Verfahrens sehe ich als z.Z. einzige Möglichkeit, gegen
Nachbarin-X weiter "am Ball" zu bleiben.
Ich beabsichtige, diese Klage am 30.12.2015 einzureichen und den
Gegenanwälten die Einreichung der
Nichtigkeitsklage anzuzeigen.
Zahlen Sie jetzt aber trotzdem die verlangte
Kostenerstattung.
Das Ziel der Nichtigkeitsklage
wird es sein, auch die Kosten
zurückerstattet zu erhalten.
Die Einholung der Kostenzusage bei x-Rechtsschutz überlasse ich
jetzt Ihnen.
Anlage
Gruß
Rechtsanwalt 12
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