Lörrach, 26.12.2015
Moser ./. Nachbarin-X
Zwangsvollstreckung
Amtsgericht Lörrach 2 C 1840/14 /Landgericht Freiburg 3
S 24/15
Ihr Brief vom 25.12.2015
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihre Protesthaltung zur angedrohten Zwangsvollstreckung wegen
der Kostenerstattung ist kontraproduktiv, d.h. schadet zuerst
Ihnen selbst.
Sehen Sie denn nicht, dass Ihr Protest das "Spiel" der
Nachbarin-X nur weiter bedient.
Sobald die Gegnerin erfährt, dass Sie mir die Vertretung
entzogen haben, wird die Gegenseite ein weiteres Material in der
Hand haben, um Mobbing-Unternehmungen weiter in die Wege zu
leiten.
Die Kostenerstattung ist eine ganz normale Folge eines
verlorenen Prozesses.
Sie hätten damit 2014 gar nicht anfangen sollen - ohne Anwalt!
-.
Und ich weise natürlich Ihre Kritik an meinen anwaltlichen
Bemühungen in der 2. Instanz ganz entschieden zurück.
Was nicht ausgebügelt werden konnte, das waren die Fehler, die
in 1. Instanz durch Ihre Klageführung und unvollständige
Argumentation - kein Computer-Schaden, keine ausdrückliche
Erwähnung Ihrer Entschuldigung! - angerichtet wurden, auf die
das Urteil eben sich den Reim gemacht hat.
Das kommt vor. Das ist nicht weiter tragisch, - solange man sich
nicht selbst "verrückt machen lässt".
In den Verwaltungsprozessen bei dem Verwaltungsgericht Freiburg
haben Sie überhaupt noch kein Ergebnis; daher haben Sie keinen
vernünftigen Grund, um mich zu "mobben".
Kehren Sie doch auf das neue Jahr 2016 auf die guten
kämpferischen Ansätze vom Januar/Februar 2015 zurück, und
schliessen Sie jetzt die Kostenerstattung - ohne Einsatz des
Gerichtsvollziehers und weiteren Gerichtsvollzieherkosten sowie
gegnerischen Anwaltskosten! ohne Kostenzusage von x-Rechtsschutz
(!) - ab.
Gruß
Rechtsanwalt 12
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