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Informationsblatt für
Rechtsanwalt xxxxx
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G. Moser,
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Herrn Rechtsanwalt
xxxxxxxxxxxx
Freiburg
10.12.2015
Die wichtigsten Informationen zu meinem Fall für den
ersten Gesprächstermin
Meine Hauptgegner:
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1) |
Nachbarfamilie X, junior und
eventuell Nachbar-X, senior,
besitzen 4 Grundstücke gegenüber und neben mir.
Möglicherweise ist mein Rechtsfall aus Habgier entstanden,
um günstig an mein Grundstück zu kommen.
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2) |
Polizei bis zum
Innenministerium. Es ist möglich aufgrund eines Briefes,
dass meine Nachbarn gute Kontakte zur Polizei haben. |
3) |
Landratsamt Lörrach, Bereiche
Soziales, Bau und Gewerbe.
Das Landratsamt Lörrach und die Gemeinde Binzen haben
offensichtlich meine Nachbarn zu meinem Nachteil begünstigt.
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Wichtige Ereignisse:
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1) |
Während der letzten drei Wochen
habe ich schrittweise meinem letzten Anwalt (... Jahre alt)
sämtliche Vollmachten entzogen.
Daher bin ich jetzt Prozessbevollmächtigte beim
Verwaltungsgericht. Bis zum 15. Dezember 2015 kann ich auf die
Klageerwiderungen der Polizei und des Landratsamts antworten.
Das traue ich mir zu, würde aber gerne meine Schreiben grob
überprüfen lassen.
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2) |
Am Donnerstag, den 14.01.2016 um
14 Uhr findet beim Verwaltungsgericht Freiburg eine
mündliche Verhandlung statt.
Gegner sind die Polizei und der Landkreis Lörrach.
Ich mache mich darauf gefasst, dass ich ohne Anwalt bei diesem
Termin anwesend sein werde.
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3) |
Klage beim Amtsgericht Im
Oktober 2014 habe ich alleine eine Klage beim Amtsgericht gegen
meine Nachbarin-X eingereicht, weil mich mein
Anwalt 7 (ca. November 2013
bis Herbst 2014) nachweislich im Stich gelassen hat und ich
aufgrund dieses Ereignisses keinen anderen Anwalt gefunden
hatte.
Als dann die Klageerwiderung der Gegenseite kam, habe ich
doch noch eine Anwältin gefunden, die mich vertreten sollte,
obwohl sie anscheinend wenig Zeit hatte.
Ich brachte ihr die eingescannte Klageerwiderung mit meinen
Gegenargumenten.
Später noch eine ausführlichere Version. Im Dezember war die
Güteverhandlung mit anschließender richtiger Verhandlung.
Dabei wurden meine Gegenargumente auch nicht vor Gericht
vorgetragen.
Ein Tag nach diesem Termin trennte ich mich von ihr.
Nach diesem Termin fand ich über das Internet heraus,
dass man innerhalb 14 Tagen auf eine Klageerwiderung
wieder antworten kann.
Das hat die Anwältin 10 nicht getan.
Wenn sie mich darüber informiert hätte, hätte ich die
Klageerwiderung schreiben können.
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4) |
Berufung beim Landgericht
Freiburg Anfang Januar fand ich eine
Anwältin 11, die den
Eindruck erweckte, dass sie mich bei der Berufung beim
Landgericht Freiburg vertreten würde.
Kurz vor Ablauf der 4-Wochen-Frist war klar, dass sie es nicht
tun würde.
Ich habe über die Strafverteidigerliste einen neuen Anwalt
gefunden, der Berufung beim Landgericht einlegte.
Ihm gab ich auch die Unterlagen, die die ehemalige
Rechtsanwältin 10 bekommen hatte.
Ich war sehr froh über ihn und vertraute ihm völlig.
Später kam wieder eine Klageerwiderung, die ähnlich
war, wie beim Amtsgericht.
Ich wies auf die Falschaussagen hin und der Anwalt meinte, dass
dies die Richter schon erkennen würden.
Aus meiner Sicht war das möglicherweise der wichtigste Fehler
bei der Berufung.
Auch dieses Verfahren habe ich verloren.
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5) |
Aufgrund eines Streitgesprächs
mit Anwalt 12 wollte ich nur noch einen schriftlichen Austausch
und wollte die Schreiben vorher sehen und Wünsche äußern, bevor
sie weggeschickt wurden.
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6) |
Unprofessioneller Klageversuch
von mir beim Verwaltungsgericht Um beim Zivilgericht
bessere Chancen zu haben, habe ich auch im Oktober 2014 eine
Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Ich habe dazu alle meiner Meinung nach vorgefallenen
Amtspflichtsverletzungen bzw. Ungerechtigkeiten mit Belegen
aufgeführt, die durch die Ereignisse mit meinen Nachbarn
entstanden sind.
In einem Telefongespräch meinte ein Richter, dass er sich
dieses umfangreiche Werk nicht anschaut und außerdem würden
dafür sehr hohe Kosten anfallen.
Daher sollte meine unprofessionelle Klage zurückgeschickt
werden.
Ich schrieb dann einen Brief und bat um Verbleib der Klage beim
Verwaltungsgericht für den Fall, dass ich einen Anwalt finde.
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7) |
Klagen beim Verwaltungsgericht
gegen den Landkreis Lörrach und die Polizei Nach dem
Misserfolg beim Landgericht, erklärte sich mein bisheriger
Anwalt 12 bereit, beim Verwaltungsgericht gegen den Landkreis zu
klagen. Ich wollte auch die Polizei verklagen, was er zunächst
ablehnte und dann doch tat.
Beide Klagen reichte er ein, ohne mir teilweise Bedenkzeit
oder Änderungswünsche zu gewähren.
Bei der Klage gegen die Polizei wollte ich, dass er sie
zurückzieht und wir gemeinsam eine Klage erstellen, mit der
beide zufrieden sind. Das hat er nicht getan.
Es folgten weitere Schreiben, ohne dass ich sie gesehen
hatte.
Als ich ihm eine weitere Vollmacht für ein Schreiben erteilte,
dass ich abgeändert hatte, reichte er ein ganz anderes Schreiben
ein.
Daraufhin habe ich ihm die Vollmacht beim Verwaltungsgericht
entzogen und für die übrigen Verfahren die Vollmachten ruhen
lassen.
Bei den Meinungsverschiedenheiten ging es vor allem um
Sachverhaltsschilderungen zu meinem Rechtsfall.
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8) |
Polizei lehnt im Januar eine
Zeugenbefragung ab Als ich im Januar 2015 noch keinen
Anwalt für die Berufung hatte,
versuchte ich erfolglos über die Polizei eine Zeugenbefragung in
der Nachbarschaft durchzuführen. Damit sollten die
Falschaussagen in der Klageerwiderung beim Amtsgericht belegt
werden.
Die Polizei hat das abgelehnt, aber mich informiert, dass
mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft und an das Amtsgericht
weitergeleitet werden würde.
Von beiden Justizbehörden habe ich keine Reaktion bzw. kein
Schreiben erhalten.
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9) |
Beschwerde und Strafanzeige Ende
September |
28.09.2015 |
Moser |
Staatsanwaltschaft Lö |
Beschwerde zum Verhalten der
Staatsanwaltschaft seit 2009 |
28.09.2015 |
Moser |
Staatsanwaltschaft Lö |
Strafanzeige und Strafantrag u.a.
wegen Prozessbetrug, Verleumdung |
28.09.2015 |
Moser |
Anwalt 12 |
Kaum noch Vertrauen in Sie |
19.11.2015 |
Staatsanwaltschaft Lö |
Moser |
Moser Strafanzeige wird
abgewiesen |
03.12.2015 |
Moser |
Generalstaatsanwaltschaft |
Beschwerde gegen die Ablehnung
der Strafanzeige |
03.12.2015 |
Moser |
Generalstaatsanwaltsschaft |
Beschwerde, weil die StA Lörrach
meine Beschwerde nicht beantwortet hat.. |
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10) |
Gegen den Willen meines Anwalts
habe ich eine umfangreiche Stellungnahme beim
Kostenfestsetzungsbeschluss abgegeben. (25.9.2015)
Diese Inhalte hätten meiner Meinung nach früher bei der
Klageerwiderung angegeben müsssen.
Diese wurde Bestandteil der Strafanzeige vom 28.9.2015.
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11) |
Weigerung, die gegnerischen
Anwaltskosten zu zahlen, trotz Kostenfestsetzungsbeschluss.
Ich habe mich geweigert, die gegnerischen Anwaltskosten zu
übernehmen und stattdessen die Kosten an eine gemeinnützige
Organisation überwiesen.
Dazu habe ich zwei Protestfaxe an alle Institutionen geschickt,
bei denen es Aktenzeichen zu Rechtsproblemen mit meinen Nachbarn
X gibt. |
12) |
Es gibt eine Eingabe beim
Verwaltungsgericht zur Zeugenbefragung von meinem ehemaligen
Anwalt und meiner Korrektur. |
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