| Verwaltungsrechtssache Gertrud Mosergegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
 Anlage(n): Schriftsatz vom 14.11.2015 Die Kammer erwägt, den Rechtsstreit gemäß § 6 Abs. 1 VwGO dem 
				Berichterstatter als Einzelrichter zur weiteren Bearbeitung und 
				zur Entscheidung zu übertragen.  Sie erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 15.12.2015 Stellung 
				zu nehmen. Einer solchen Übertragung bedarf es nicht, wenn Sie sich 
				gemäß § 87a Abs. 2 und 3 VwGO ausdrücklich mit einer 
				Entscheidung des Berichterstatters anstelle der Kammer 
				einverstanden erklären. Der Berichterstatter: K.
 
 Beglaubigt:
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 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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