Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg wegen Folgenbeseitigung
Anlage(n): 3 Schriftsätze vom 12., 14. und 17.11.2015
Die Kammer erwägt, den Rechtsstreit gemäß § 6 Abs. 1 VwGO dem
Berichterstatter als Einzelrichter zur weiteren Bearbeitung und
zur Entscheidung zu übertragen.
Sie erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 15.12.2015 Stellung
zu nehmen.
Einer solchen Übertragung bedarf es nicht, wenn Sie sich
gemäß § 87a Abs. 2 und 3 VwGO ausdrücklich mit einer
Entscheidung des Berichterstatters anstelle der Kammer
einverstanden erklären.
Der Berichterstatter:
K.
Beglaubigt:
x......
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
|