Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
hier: VerweisungDie gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.10.2015, Az.: 4 K 2377/15,
zugestellt am 16.10.2015, mit Schriftsatz vom 26.10.2015
eingelegte Beschwerde ist am 26.10.2015 beim Verwaltungsgericht
Freiburg eingegangen.
Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerde nicht
abgeholfen.
Der Beschwerdegegner erhielt Doppel der Beschwerdeschrift mit
der Bitte, sich zu der Beschwerde bis zum 18.12.2015 zu äußern.
Die Schriftsätze sind in 2facher Fertigung einzureichen.
Der Vorsitzende:
gez. E.
Präsident des VGH
Beglaubigt:
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Gerichtsangestellte
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