| Verwaltungsrechtssache
 Gertrud Moser
 gegen Landkreis Lörrach
 wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
 hier: Verweisung
 Die gegen den Beschluss des 
				Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.10.2015, Az.: 4 K 2377/15, 
				zugestellt am 16.10.2015, mit Schriftsatz vom 26.10.2015 
				eingelegte Beschwerde ist am 26.10.2015 beim Verwaltungsgericht 
				Freiburg eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerde nicht 
				abgeholfen.  Der Beschwerdegegner erhielt Doppel der Beschwerdeschrift mit 
				der Bitte, sich zu der Beschwerde bis zum 18.12.2015 zu äußern. Die Schriftsätze sind in 2facher Fertigung einzureichen. Der Vorsitzende: gez. E.
 Präsident des VGH
 
 Beglaubigt:
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 Gerichtsangestellte
 
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