Moser-Adresse ..... Verwaltungsgericht
Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
18.11.2015
Aktenzeichen 4 K
2590/15
Ihr Schreiben vom 12.11.2011
Mein Schreiben vom 11.11.2015,
Antrag auf ein Beweisverfahren von Rechtsanwalt 12 vom 9.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
falls dies noch möglich ist, bitte ich, im oben genannten
Antrag, Ziffer II. wie folgt zu ändern:
II.
Ich beantrage das
Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache:
dass die Antragstellerin
in ihrem (- und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis
zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhal-tensweisen
gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Be-hörde
gemeldet werden müssten. |
Ob eine noch umfassendere Änderung sinnvoll ist, überlasse
ich dem Gericht.
Diese umfassendere Änderung lautet wie folgt:
II.
Ich beantrage das
Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache:
dass die Antragstellerin
in ihrem (- und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis
zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen
gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Behörde
gemeldet werden müssten.
Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im
Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe (ca. 2005
– 2010) von Nachbarn X.
Weitere mögliche Fragen, wie oft sie die Antragstellerin
gesehen haben und Beobachtungen über die
Antragstellerin. |
Ich gehe davon aus, dass bei einer möglichen Zeugenbefragung
das Gericht sicher keine Suggestivfragen stellen wird.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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