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Justitia
  
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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


 
 
Moser-Adresse .....

Verwaltungsgericht Freiburg   
Habsburgerstraße 103

79061 Freiburg

18.11.2015

Aktenzeichen 4 K 2590/15

Ihr Schreiben vom 12.11.2011
Mein Schreiben vom 11.11.2015,
Antrag auf ein Beweisverfahren von Rechtsanwalt 12 vom 9.11.2015
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

falls dies noch möglich ist, bitte ich, im oben genannten Antrag, Ziffer II. wie folgt zu ändern:
 

II.

Ich beantrage das Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache:

dass die Antragstellerin in ihrem (- und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhal-tensweisen gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Be-hörde gemeldet werden müssten.

Ob eine noch umfassendere Änderung sinnvoll ist, überlasse ich dem Gericht.
Diese umfassendere Änderung lautet wie folgt:

II.

Ich beantrage das Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache:

dass die Antragstellerin in ihrem (- und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Behörde gemeldet werden müssten.

Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe (ca. 2005 – 2010) von Nachbarn X.
Weitere mögliche Fragen, wie oft sie die Antragstellerin gesehen haben und Beobachtungen über die Antragstellerin.

Ich gehe davon aus, dass bei einer möglichen Zeugenbefragung das Gericht sicher keine Suggestivfragen stellen wird.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Geändert am:   10.01.2019

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