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Brief vom Verwaltungsgericht Freiburg  am 12.11.2015


 
Verwaltungsgericht Freiburg - Postfach 19 01 51 - 79061 Freiburg Datum 12.11.2015
Moser-Adresse.... Durchwahl 0761........
  Aktenzeichen 4 K 2377/15


Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)

Sehr geehrte Frau Moser,

in diesem Verfahren geht es um Zahlung einer Entschädigung an Sie für erlittenen Personenschaden und Rehabilitation durch den Landkreis Lörrach.

Durch Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 hat das Verwaltungsgericht Freiburg dieses Verfahren an das Landgericht Freiburg verwiesen.

Gegen diesen Beschluss hat Ihr bisheriger Prozessbevollmächtigter am 26.10.2015 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.

Ihr Schreiben vom 11.11.2015 vermag an dieser Sachlage rückwirkend nichts mehr zu ändern.

Dass das Verfahren bislang noch nicht an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitergeleitet wurde, liegt daran, dass der Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 bisher noch nicht an den beklagten Landkreis Lörrach zugestellt werden konnte.

Sobald das geschehen sein wird, wird der Vorgang zusammen mit einer Mehrfertigung Ihres Schreibens vom 11.11.2015 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitergeleitet.

Für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Beschwerde stattgeben und den Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 aufheben sollte, wird das Verfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg weitergeführt werden.

In diesem Fall wird Ihrem Wunsch, dass Sie zumindest gegenwärtig keine Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, Rechnung getragen.

Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 


Geändert am:   10.01.2019

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