Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
Sehr geehrte Frau Moser,
in diesem Verfahren geht es um Zahlung einer Entschädigung an
Sie für erlittenen Personenschaden und Rehabilitation durch den
Landkreis Lörrach.
Durch Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 hat das
Verwaltungsgericht Freiburg dieses Verfahren an das Landgericht
Freiburg verwiesen.
Gegen diesen Beschluss hat Ihr bisheriger
Prozessbevollmächtigter am 26.10.2015 Beschwerde beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.
Ihr Schreiben vom 11.11.2015 vermag an dieser Sachlage
rückwirkend nichts mehr zu ändern.
Dass das Verfahren bislang noch nicht an
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitergeleitet wurde,
liegt daran, dass der Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 bisher
noch nicht an den beklagten Landkreis Lörrach zugestellt werden
konnte.
Sobald das geschehen sein wird, wird der Vorgang zusammen mit
einer Mehrfertigung Ihres Schreibens vom 11.11.2015 an den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitergeleitet.
Für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg der Beschwerde stattgeben und den
Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 aufheben sollte, wird das
Verfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg weitergeführt werden.
In diesem Fall wird Ihrem Wunsch, dass Sie zumindest
gegenwärtig keine Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt 12 mehr
wünschen, Rechnung getragen.
Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem
Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt
haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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