| Verwaltungsrechtssache Gertrud Mosergegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
 Sehr geehrte Frau Moser, in diesem Verfahren geht es um die Feststellung der 
				Rechtswidrigkeit der Weiterleitung des Berichts „Weiterleitung 
				über psychisch auffällige Person" des Polizeireviers Weil am 
				Rhein vom 09.07.2009 durch das Landratsamt Lörrach mit Schreiben 
				vom 20.07.2009.  Beklagte ist der Landkreis Lörrach, vertreten durch das 
				Landratsamt Lörrach. Dieses Verfahren ist weiterhin beim 
				Verwaltungsgericht Freiburg anhängig.  Ihrem in Ihrem Schreiben vom 11.11.2012 geäußerten 
				Wunsch, dass Sie zumindest gegenwärtig keine Vertretung durch 
				Herrn Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, wird Rechnung getragen.  Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem 
				Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt 
				haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird. Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015 
				geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen wollen, 
				müssen Sie klar und deutlich schreiben, welche Klage / Eingabe 
				mit welchem Aktenzeichen sie zurücknehmen wollen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt das Gericht bekannt, dass 
				es beabsichtigt, die Beteiligten dieses Verfahrens in absehbarer 
				Zeit (voraussichtlich im Januar 2016) zu einer Erörterung des 
				Sach- und Streitstands ins Verwaltungsgericht Freiburg zu laden.  Die Ladung wird Ihnen gesondert zugehen. Aus diesem Grund 
				wird gebeten, so weit wie möglich von weiteren Schreiben in 
				diesem Verfahren einstweilen abzusehen. Mit freundlichen GrüßenDer Berichterstatter: K.
 Beglaubigt:
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 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 
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