Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Sehr geehrte Frau Moser,
in diesem Verfahren geht es um die Feststellung der
Rechtswidrigkeit der Weiterleitung des Berichts „Weiterleitung
über psychisch auffällige Person" des Polizeireviers Weil am
Rhein vom 09.07.2009 durch das Landratsamt Lörrach mit Schreiben
vom 20.07.2009.
Beklagte ist der Landkreis Lörrach, vertreten durch das
Landratsamt Lörrach. Dieses Verfahren ist weiterhin beim
Verwaltungsgericht Freiburg anhängig.
Ihrem in Ihrem Schreiben vom 11.11.2012 geäußerten
Wunsch, dass Sie zumindest gegenwärtig keine Vertretung durch
Herrn Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, wird Rechnung getragen.
Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem
Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt
haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird.
Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015
geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen wollen,
müssen Sie klar und deutlich schreiben, welche Klage / Eingabe
mit welchem Aktenzeichen sie zurücknehmen wollen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt das Gericht bekannt, dass
es beabsichtigt, die Beteiligten dieses Verfahrens in absehbarer
Zeit (voraussichtlich im Januar 2016) zu einer Erörterung des
Sach- und Streitstands ins Verwaltungsgericht Freiburg zu laden.
Die Ladung wird Ihnen gesondert zugehen. Aus diesem Grund
wird gebeten, so weit wie möglich von weiteren Schreiben in
diesem Verfahren einstweilen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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