Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg
wegen Folgenbeseitigung
Sehr geehrte Frau Moser,
in diesem Verfahren geht es um die Feststellung der
Rechtswidrigkeit des Berichts „Weiterleitung über psychisch
auffällige Person" des Polizeireviers Weil am Rhein vom
09.07.2009 sowie der Weiterleitung dieses Berichts durch das
Polizeirevier Weil am Rhein an die Gemeinde Binzen und das
Landratsamt Lörrach.
Beklagter ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Polizeipräsidium Freiburg.
Dieses Verfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht
Freiburg anhängig. Ihrem in Ihrem Schreiben vom 11.11.2012
geäußerten Wunsch, dass Sie zumindest gegenwärtig keine
Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, wird
Rechnung getragen.
Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem
Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt
haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird.
Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015
geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen wollen,
müssen Sie klar und deutlich schreiben, welche Klage / Eingabe
mit welchem Aktenzeichen sie zurücknehmen wollen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt das Gericht bekannt, dass
es beabsichtigt, die Beteiligten dieses Verfahrens in absehbarer
Zeit (voraussichtlich im Januar 2016) zu einer Erörterung des
Sach- und Streitstands ins Verwaltungsgericht Freiburg zu laden.
Die Ladung wird Ihnen gesondert zugehen.
Aus diesem Grund wird gebeten, so weit wie möglich von
weiteren Schreiben in diesem Verfahren einstweilen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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