19. Oktober 2015 Meine Aktenpakete,
eingegangen bei Ihnen am 9. Juli 2015
Ihr Zeichen 00867/15 CP/ni, meine unbeantworteten Schreiben
Sehr geehrter Herr Anwalt TV,
sehr geehrte Damen und Herren, nachdem meine drei Aktenpakete
wieder bei mir angekommen sind,
ist mir aufgefallen, dass sie überhaupt nicht geöffnet worden
sind. Damit haben Sie auch nicht den Begleitbrief im kleinsten
Paket gelesen.
Daher bin ich völlig enttäuscht und war schockiert, so dass ich
zwei Tage kaum schlafen konnte. Drei Aktenpakete sind auf den
ersten Blick mit viel Arbeit verbunden. Enthalten waren darin
Aktenkopien zeitlich geordnet, mehrere Übersichten über
verschiedene Rechtsprobleme.
In den Paketen befanden sich auch Jurismappen mit verschiedenen
Themen, z.B. Einzelpetition an den Landtag von
Baden-Württemberg, Öffentliche abgelehnte Petitionen beim
Deutschen Bundestag. Meine darauffolgenden Schreiben haben Sie
dann natürlich nicht beantwortet.
Ich habe (fast) alle Sendungen von Ihnen bei RTL gesehen und
damit einen Überblick über Ihre Fälle bekommen. Daher war ich
sicher, dass wenigstens ein Problem von Ihnen bearbeitet wird,
weil ich mich auf für Gesetzesänderungen einsetze. Von Januar
bis kürzlich habe ich Sie sogar als Alleinerbe in meinem
Testament bedacht.
Zum Glück bin ich in dieser Zeit nicht zu Tode gekommen. Im
Begleitschreiben zur Paketlieferung habe ich Sie gebeten, zu
prüfen, ob eine Klage beim Europäischen Gerichtshof möglich
wäre. Dieses Ziel strebe ich nicht mehr an.
Wenn ein Massenmedium meinen Fall bzw. einen Teil davon der
Öffentlichkeit zugänglich macht, könnte der Bundestag zu
Gesetzesänderungen „animiert" werden. Dazu gibt es verschiedene
inhaltliche Vorschläge von mir. Zur Zeit habe ich einen Anwalt
12, der ein gemeinsames Arbeiten mit mir ablehnt. Er lehnt es
auch ab, mir vorher seine Schreiben vorzulegen, bevor ich Sie
wegschicke.
Ich habe daher kürzlich alleine eine Strafanzeige gestellt und
darauf noch keine Reaktion von der Staatsanwaltschaft. Für
diesen Bereich brauche ich einen Anwalt, am besten außerhalb von
Baden-Württemberg.
Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass ich u.a.
die beiden Homepages
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
(Allgemeine Informationen zum Thema) und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Viele Teile aus meinem
Fall)
Ich weiß, dass man sich bei Ihnen über ....TV-Sender ...... nur
per Email bewerben kann.
Emails gelten als offene Postkarte, so dass man keine
vertraulichen Informationen mit Ihnen verschicken sollte. Ich
bin völlig enttäuscht, weil mein Fall nicht in einer Sendung,
sondern eine ganze Serie ergeben könnte. Mit freundlichem Gruß
G. Moser |