Lörrach, 16.10.2015
4 K 2377/15
Moser gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
Sehr geehrte Frau Moser,
ich übersende Ihnen den Beschluss des Verwaltungsgerichts
Freiburg vom 13.10.2015, zugestellt am 16.10.2015, unter dem
neuen Aktenzeichen: 4 K 2377/15 - zu Ihrer gefl. Kenntnisnahme.
Der Rechtsstreit wird wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges an
das Landgericht Freiburg verwiesen.
Ich beabsichtige nicht, Beschwerde dagegen einzulegen.
Und ich gehe davon aus, dass die Umstellung auf die
Feststellungsklage mit meinem Schriftsatz vom 12.10.2015 unter
dem alten Aktenzeichen 4 K 1908/15 bei dem
Verwaltungsgericht verblieben ist und dort geführt wird.
Ich warte die nächste Nachricht ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12
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