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Justitia
  
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Brief von Anwalt 12 vom 3.11.2015


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

 

Lörrach, 3.11.2015

Verwaltungsrechtssache
Moser gegen Land Baden-Württemberg (Polizeipräsidium Freiburg)
wegen Feststellung (Folgenbeseitigung)
Verwaltungsgericht Freiburg: 4 K 2170/15

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Sehr geehrte Frau Moser,

ich erwarte jede Post mit der Klagerwiderung des Polizeipräsidiums auf die Feststellungsklage vom 18.9.2015.

Inzwischen ist mir auf Ihre letzten Briefe vom 30.10. und 2.11.2015, für die ich mich bedanke, ein zusätzlicher Verfahrensweg eingefallen, den wir beantragen könnten - während und im Rahmen des o.g. Verfahrens Moser ./. Land Baden-Württemberg:

ein Beweisverfahren nach § 485 ff. ZPO
durch die Vernehmung Ihrer Zeugen
zur Widerlegung der Behauptung im Polizeibericht,
Sie seien vor dem 7. Juli 2009 als psychisch krank aufgefallen.

Ein Beweisverfahren ist zulässig, wenn die Gegenseite zustimmt. Diese Zu-stimmung müsste von der Polizei erbeten und verlangt werden. Die Zeugenvernehmung würde vor dem Verwaltungsgericht in der anhängigen Streitsache (o.g.) durchzuführen sein.

Es wäre allerdings damit zu rechnen, dass dann auch Nachbarin-X - die An-zeigenerstatterin - als Zeugin vernommen würde. Wir könnten die Zeugin Nachbarin-X von uns aus benennen - und ihre Vernehmung konfrontieren mit der "Vorgeschichte ...im Verhältnis mit meinen Nachbarn-X" in Ihrer Dar-stellung vom 2.11.2015, die ich dafür komplett dem Verwaltungsgericht vor-legen täte.

Um darzulegen und zu beweisen, dass diese Vorgeschichte von nachbarschaftlichen Anständen und Belastungen von der Zeugin Nachbarin-X zu Unrecht als psychische Erkrankung angezeigt wurde, um Sie im Dorf zu mobben.

Bitte nennen Sie mir einige Ihrer angegebenen Zeuginnen und Zeugen. Nicht zu viele!

Käme nicht auch der Altbürgermeister M. als Zeuge in Betracht?

 Er könnte erklären, wie er mit dem Polizeibericht als Ortspolizeibehörde umgegangen ist.

Bitte geben Sie mir alle Zeugen mit den aktuellen Anschriften an.
Für jeden Zeugen würden Kosten anfallen, die Ihnen vom Gericht möglicher-weise als Vorschuss in Rechnung gestellt werden, wenn in Ihrem Namen das Beweisverfahren beantragt wird.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12

 

GM-Kommentar:
Ist für die Zeugenbefragung wirklich die Zustimmung der Gegenseite erforderlich?

Geändert am:   11.01.2019

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