03.09.2015
Ihre beiden Schreiben vom 2.9.2015 und das Schreiben vom
Verwaltungsgericht Sehr geehrter Herr
Anwalt 12, so wie ich die Schreiben verstehe, kann vor dem
Amtsgericht Lörrach oder direkt beim Landgericht Freiburg
geklagt werden. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Amtsgericht
Lörrach würde ich das Landgericht vorziehen, auch wenn die
Kosten für einen höheren Streitwert höher sind. Da ich
natürlich weniger Ahnung von den Klagemöglichkeiten habe, muss
ich Ihnen die Entscheidung überlassen. Ich bleibe dabei,
dass ich einen Anspruch auf den Wahrheitsgehalt des
Polizeiberichts in allen Teilen habe, auch wenn der Nachweis mit
zunehmenden Jahren schwieriger wird. Mich würde noch
interessieren, ob Sie immer noch der Meinung sind, dass der
Petitionsausschuss meine Petition überprüft bzw. (ordnungsgemäß)
bearbeitet hat. Wenn Sie mir Kopien von eingehenden Schreiben
schicken, brauchen Sie nicht unbedingt ein Begleitschreiben zu
verfassen.
Mein Aktenberg ist eh schon riesig. Ich bleibe aber auch
dabei, dass wir weiterhin schriftlich kommunizieren.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |