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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Brief an Anwalt 12 am 3.9.2015


03.09.2015

Ihre beiden Schreiben vom 2.9.2015 und das Schreiben vom Verwaltungsgericht

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

so wie ich die Schreiben verstehe, kann vor dem Amtsgericht Lörrach oder direkt beim Landgericht Freiburg geklagt werden.

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Amtsgericht Lörrach würde ich das Landgericht vorziehen, auch wenn die Kosten für einen höheren Streitwert höher sind.

Da ich natürlich weniger Ahnung von den Klagemöglichkeiten habe, muss ich Ihnen die Entscheidung überlassen.

Ich bleibe dabei, dass ich einen Anspruch auf den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts in allen Teilen habe, auch wenn der Nachweis mit zunehmenden Jahren schwieriger wird.

Mich würde noch interessieren, ob Sie immer noch der Meinung sind, dass der Petitionsausschuss meine Petition überprüft bzw. (ordnungsgemäß) bearbeitet hat.

Wenn Sie mir Kopien von eingehenden Schreiben schicken, brauchen Sie nicht unbedingt ein Begleitschreiben zu verfassen.
Mein Aktenberg ist eh schon riesig.

Ich bleibe aber auch dabei, dass wir weiterhin schriftlich kommunizieren.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

GM-Kommentar:
 Nachdem mir Anwalt 12 telefonisch vorgeworfen hat, dass ich selbst daran schuld bin, dass mich kein Anwalt bisher ordnungsgemäß vertreten hat, habe ich zur rein schriftlichen Kommunikation gewechselt.
Mit den bisherigen Anwälten gab es fast nur Schriftwechsel, der hier in vielen Teilen und im Überblick veröffentlicht ist und wird.

Geändert am:   10.01.2019

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