27.08.2015
Ihre Schreiben bis zum 24.8.2015 Sehr geehrter Herr
Anwalt 12, mir geht es wieder schlecht.
Ich möchte, dass Sie den Antrag in der Klageschrift vom
12.8.2015 an das Verwaltungsgericht zurücknehmen. Beweis:
Schreiben Moser / Nachbarin-X vom 9.7.2009 Anlage K 9
als Zeugen, dass die Entschuldigung der Klägerin angenommen
wurde:
Eheleute Nachbarn-X.... , Adresse..... Diese Entschuldigung
wurde bisher von keiner Seite in Frage gestellt.
Das Gegenteil ist der Fall. Sie wird von allen beteiligten
staatlichen Institutionen als „Schuldanerkenntnis" von mir
gewertet. Ich möchte aber, dass sie stattdessen den Antrag
stellen,
dass eine Zeugenbefragung von Nachbarn erfolgt, weil dies
bisher die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte
abgelehnt haben.
Gestern kam ein Film in ZDF-Info über Justizopfer in
Deutschland. Dort wurde wieder festgestellt, dass die Justiz
sich in einem langjährigen Verfahren oft an den bisherigen
Entscheidungen orientiert und seien sie noch so abwegig. Damit
wurden die Richter für ihre Ignoranz bei wichtigen Argumenten
für die Betroffenen gerügt.
In meinem Fall ist das auch so.
Wenn Nachbar-X in der Weise als Zeugen geladen werden, werde
ich sicher wieder erneut belastet, was dann vermutlich vom
Gericht gegen mich verwertet wird. Außerdem bitte ich Sie
nochmals darauf hinzuweisen, dass ich sofort bei der Einleitung
des Betreuungsverfahrens auf die Falschaussagen von
Nachbarin-X hingewiesen habe und das Amtsgericht Lörrach meine
Einwendungen ignoriert hat. Aus Zeitgründen schicke ich meine
Beschreibung zu den bisherigen anwaltlichen Vertretungen in
vierfacher Ausfertigung direkt an das Verwaltungsgericht. Auch
wenn Anwaltsfehler bei den Gerichten keine Rolle spielen, möchte
ich trotzdem das Recht haben, zu begründen, warum ich so hohe
Anwaltskosten und Mißerfolge bei meinem Kampf gegen die
ungerechten Folgen des Polizeiberichts habe. Mit freundlichem
Gruß
G. Moser Anlagen: 1. Anlage der Klägerin zum Aktenzeichen 4
K 1909/15
Überblick über die Kontakte und Ereignisse mit Rechtsanwälten
2. Begleitschreiben an das Verwaltungsgericht Mit freundlichem Gruß
G. Moser |