| Lörrach, 19.8.2015 Akten des Betreuungsgerichts Sehr geehrte liebe Frau Moser, der Präsident des Landgerichts Freiburg hat auf mein 
				Schreiben vom 8.8.2015 nochmals geantwortet und die erbetene 
				Auskunft -teilweise- mit dem beigefügten Schreiben vom 11.8.2015 
				erteilt. Ich bitte Sie um gefl. Kenntnisnahme. Mein erstes Schreiben vom 30.5.2015 ist beim Amtsgericht 
				Lörrach missver-standen worden und dem Präsidenten des 
				Landgerichts als "Dienstaufsichtsbeschwerde" vermittelt worden. Ich beabsichtige jetzt nicht mehr darauf zu antworten. Mit einem positiven Grund-Urteil zum 
				Folgenbeseitigungsanspruch bekämen wir eine Grundlage für 
				die Forderung nach einer vorzeitigen Aktenvernichtung;  dieses Justizverwaltungsverfahren könnte sodann nach dem 
				Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EG GVG) §§ 23 
				ff. eingeleitet werden und könnte bei Ablehnung durch das 
				Amtsgerichts mit einer Beschwerdeführung vom Oberlandesgericht 
				Karlsruhe entschieden werden (§§ 23 ff. EG GVG). Mit freundlichen GrüßenIhr
 Rechtsanwalt 12
 
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