Lörrach, 19.8.2015
Akten des Betreuungsgerichts
Sehr geehrte liebe Frau Moser,
der Präsident des Landgerichts Freiburg hat auf mein
Schreiben vom 8.8.2015 nochmals geantwortet und die erbetene
Auskunft -teilweise- mit dem beigefügten Schreiben vom 11.8.2015
erteilt. Ich bitte Sie um gefl. Kenntnisnahme.
Mein erstes Schreiben vom 30.5.2015 ist beim Amtsgericht
Lörrach missver-standen worden und dem Präsidenten des
Landgerichts als "Dienstaufsichtsbeschwerde" vermittelt worden.
Ich beabsichtige jetzt nicht mehr darauf zu antworten.
Mit einem positiven Grund-Urteil zum
Folgenbeseitigungsanspruch bekämen wir eine Grundlage für
die Forderung nach einer vorzeitigen Aktenvernichtung;
dieses Justizverwaltungsverfahren könnte sodann nach dem
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EG GVG) §§ 23
ff. eingeleitet werden und könnte bei Ablehnung durch das
Amtsgerichts mit einer Beschwerdeführung vom Oberlandesgericht
Karlsruhe entschieden werden (§§ 23 ff. EG GVG).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12
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