Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Von Anwalt 12


Anwalt 12 - Adresse
 

Moser-
Adresse ....

Lörrach, 22.7.2015

Sehr geehrte liebe Frau Moser,

 

ich übersende Ihnen den beigefügten Vermerk vom 22.7.2015
zu Ihrer gefl. Kenntnisnahme.

 

Es sind nochmals Gesichtspunkte, die mir eingefallen sind und
die zur Anspruchsbegründung der weiteren Rechtsverfolgung dienen sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Anwalt 12


Anlage


Vermerk

Lörrach 22.7.2015

Angelegenheit Folgebeseitigung
Moser ./. Land und Landkreis Lörrach
aus dem Polizeibericht vom 9.7.2009

Für die Anspruchsbegründung sind - über das Bisherige hinaus - bau-polizeiliche- und strafrechtliche Zusammenhänge aufzuzeigen und nachvollziehbar zu machen, die aufgrund der Angaben der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X von der Polizei hätten erforscht und abgeklärt werden müssen.
 

1. Die Vibration des Hauses Moser durch die Baggerarbeiten auf dem Nachbarn-X-Grundstück Johann-Peter-Hebel-Strasse ......, dem "auf der ge-genüberliegenden Strassenseite" von den Bauarbeitern bearbeiteten Baugrundstück, - konnte ein Fall für eine Bauüberwachung durch die Baurechtsbehörde im Sinne von § 66 der Landesbauordnung sein.

"Die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke" darf "nicht gefährdet werden'.( § 13 BauO)
  GM-Kommentar:
Übertriebene und daher unbrauchbare bzw. lächerliche Begründung für einen möglichen Anspruch.

2.

Das Strafgesetzbuch gewährt einen Schutz durch den Straftatbestand der Baugefährdung nach § 319 StGB:
nämlich: Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen durch vorsätzlichen oder fahrlässigem Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Leitung oder Ausführung eines Baues.
  GM-Kommentar:
Übertriebene und daher unbrauchbare bzw. lächerliche Begründung für einen möglichen Anspruch.


Frau Mosers Reaktionen am 7.7.2009 auf der Strasse wurden als
"psychisch krank" angegeben und beschrieben und weitergegeben
- statt: die Gefahrenlage der Baustelle und der Bauarbeiten
für das Haus Moser, für das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit der Nachbarin Moser zu ermitteln.

Der Kausalzusammenhang des Festplattenschadens des Computers
mit der Vibration des Hauses durch die Baggerarbeiten gegenüber ist belegt (Wikipedia Ausdruck):

Die Klage darüber am 7.7.2009 war nicht ein Ausdruck einer Geistesstörung einer "psychisch, auffälligen" Person, wie das angegeben und aufgenommen und weitergegeben wurde. Die Klage traf vielmehr eine akute Gefährdungslage durch die Bauausführung.

Rechtsanwalt
Anwalt 12
 

GM-Kommentar:
Insgesamt übertriebene und daher unbrauchbare bzw. lächerliche Begründung für einen möglichen Anspruch.

Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de