Rechtsanwalt 12-Adresse.....
Landratsamt Lörrach
Palmstr. 3
79539 Lörrach
Lörrach, 15.7.2015
Gertrud Moser ./. Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung
des Berichts vom 9.7.2009 "Mitteilung über psychisch auffällige
Person" (Polizeirevier Weil am Rhein (7236/2009/PR)
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Sehr geehrte Frau Landrätin D.,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige eine Klageführung namens und im Auftrag der
Frau Gertrud Moser, ........Str. 9, 7........ B...., gegen den
Landkreis Lörrach wegen
Weiterleitung des in Kopie beigefügten Polizeiberichts vom
9.7.2009 an das Amtsgericht Lörrach (Vormundschaftsgericht), -
ohne die Betroffene angehört oder verständigt zu haben, - mit
Schreiben des Fachbereiches Soziale Dienste II vom 20.7.2009
(5210.27).
Die "Mitteilung..." hätte mit der Mandantin vor jeder
Unterrichtung und vor einer Weiterleitung persönlich erörtert
werden können und müssen, um die Würde der Person und um die
Achtung ihres Privatlebens (Art. 1 GG und Art. 8 Abs. 2 ERMK) zu
gewährleisten.
Frau Moser war zur gleichen Zeit amtsbekannt als Nachbarin
und Grundstückeigentümerin in damaligem Bausachen der Bauherren
Nachbarn-X (Neubau ..............Strasse ..... in B..........).
Bei einem Gespräch der Mandantin bei dem Fachbereich Baurecht
vom 22.7.29 wurde die baurechtliche Situation des Bauvorhabens
Nachbarn-X mit Frau Moser besprochen.
Somit stand fest, dass weder eine Notsituation noch eine
Hilfebedürftigkeit-, noch eine Gefahrenlage bestanden hat, die
staatliches Handeln an der Betroffenen vorbei hätte
rechtfertigen können.
Aus dem Polizeibericht geht hervor: eine Anzeigenerstattung
unter Grundstücksnachbarn aus Anlass einer Bausache.
Das fehlerhafte staatliche Handeln (vgl. MünchKommBGB/Papier
§ 839 RdNr. 80-87 - hat zur Durchführung eines überflüssigen
jedoch persönlichkeitsverletztenden gerichtlichen
Betreuungsverfahrens geführt, weil ein psychiatrisches Gutachten
erzwungen wurde. Dies hätte vermieden werden können und
vermieden werden müssen.
Aus dem Polizeibericht geht nicht hervor, an welche
Dienststelle des Landratsamtes bzw. an welchen Fachbereich - und
vor allem: warum ? - der Bericht als Unterrichtung abgegeben
wurde.
Umso gravierender erscheint der Kommunikationsfehler als
Organisationsmangel des Amtes im Sommer 2009. (Eingang
14.7.2009 - 20.7.2009)
Einer Anerkennung des Folgenbeseitigungsanspruches und
Klaglosstellung sehe ich bis 10.8.2015 mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12
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