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Justitia
  
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


 Anwalt 12 an Landratsamt


Rechtsanwalt 12-Adresse.....

Landratsamt Lörrach
Palmstr. 3
79539 Lörrach

Lörrach, 15.7.2015

Gertrud Moser ./. Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung
des Berichts vom 9.7.2009 "Mitteilung über psychisch auffällige Person" (Polizeirevier Weil am Rhein (7236/2009/PR)
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Sehr geehrte Frau Landrätin D.,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige eine Klageführung namens und im Auftrag der Frau Gertrud Moser, ........Str. 9, 7........ B...., gegen den Landkreis Lörrach wegen

Weiterleitung des in Kopie beigefügten Polizeiberichts vom 9.7.2009 an das Amtsgericht Lörrach (Vormundschaftsgericht), - ohne die Betroffene angehört oder verständigt zu haben, - mit Schreiben des Fachbereiches Soziale Dienste II vom 20.7.2009 (5210.27).

Die "Mitteilung..." hätte mit der Mandantin vor jeder Unterrichtung und vor einer Weiterleitung persönlich erörtert werden können und müssen, um die Würde der Person und um die Achtung ihres Privatlebens (Art. 1 GG und Art. 8 Abs. 2 ERMK) zu gewährleisten.

Frau Moser war zur gleichen Zeit amtsbekannt als Nachbarin und Grundstückeigentümerin in damaligem Bausachen der Bauherren Nachbarn-X (Neubau ..............Strasse ..... in B..........).

Bei einem Gespräch der Mandantin bei dem Fachbereich Baurecht vom 22.7.29 wurde die baurechtliche Situation des Bauvorhabens Nachbarn-X mit Frau Moser besprochen.

Somit stand fest, dass weder eine Notsituation noch eine Hilfebedürftigkeit-, noch eine Gefahrenlage bestanden hat, die staatliches Handeln an der Betroffenen vorbei hätte rechtfertigen können.

Aus dem Polizeibericht geht hervor: eine Anzeigenerstattung unter Grundstücksnachbarn aus Anlass einer Bausache.

Das fehlerhafte staatliche Handeln (vgl. MünchKommBGB/Papier § 839 RdNr. 80-87 - hat zur Durchführung eines überflüssigen jedoch persönlichkeitsverletztenden gerichtlichen Betreuungsverfahrens geführt, weil ein psychiatrisches Gutachten erzwungen wurde. Dies hätte vermieden werden können und vermieden werden müssen.

Aus dem Polizeibericht geht nicht hervor, an welche Dienststelle des Landratsamtes bzw. an welchen Fachbereich - und vor allem: warum ? - der Bericht als Unterrichtung abgegeben wurde.

Umso gravierender erscheint der Kommunikationsfehler als Organisationsmangel des Amtes im Sommer 2009. (Eingang 14.7.2009 - 20.7.2009)

Einer Anerkennung des Folgenbeseitigungsanspruches und Klaglosstellung sehe ich bis 10.8.2015 mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12


Geändert am:   10.01.2019

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