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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief von Anwalt 12


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

Lörrach, 7.7.2015

Moser ./. Landratsamt und Polizei

Sehr geehrte Frau Moser,

vielen Dank für Ihren Brief vom 4.7.2015 und den Beschrieb der Kreispolizeibehörde.

Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn wir den Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag im Laufe des Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt werden.

Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist!

Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu überlegen. und schließlich doch zuzustimmen, dass die Landrätin, die darum ersucht hatte und falls sie wieder darum anfragt,  die Akten des Betreuungsverfahrens beim Amtsgericht einsehen darf.

Was kann es Ihnen noch schaden ?
Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x ist wohl der "springende Punkt":
Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung:

Trotzdem:
Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein,  wir legen alles auf den Tisch  und die Aktenentsorgung kann dann eine Folge sein.

Sie haben recht, die Gemeinde B. war als Ortspolizeibehörde beteiligt. Der Bürgermeister von 2009 hat offenbar nur Kenntnis genommen, vom Polizeibericht, hat weder gegen Sie noch für Sie etwas veranlasst.

Er hat das Landratsamt "machen lassen", das ja im Bericht als Adressat erwähnt wird.

Der Knackpunkt ist die Weiterleitung des Berichts durch das Landratsamt  über die Kreispolizeibehörde durch Fachbereich Soziale Dienste,
Darum - auf diese Aufarbeitung - zielt mein vorgeschlagener Brief an das Landratsamt.

Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen seien.

Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den Landkreis Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als der gegen die Polizei.

Die Frage bleibt natürlich: warum hat die Polizei überhaupt den Bericht vom 9.7.2009 angefertigt, ohne auf Sie zugekommen: zu sein. Und warum hat die Polizei gleich das Landratsamt kontaktiert und nicht nur die Gemeinde Binzen als Ortspolizeibehörde.

Ich warte also auf Ihre möglichen Ergänzungen zu meinem Briefentwurf vom 2.7.2015.

Sonst bin ich auch bereit, dem Brief noch die beiden ärztlichen Atteste von Binzen hinzuzfügen und Ihr Schreiben an die Polizei vom 7.2.2015 an die Polizei mit 4 Anlagen.

Frau Moser, Sie müssen sich, bitte ich, klar sein, dass Sie mit Ungeduld  auch über mich als Anwalt  Ihre Lage nicht verändern.

Jeder juristische Dienst hat seine eigenen Strukturen und Wege und ist kein z.B. ärztlicher Dienst.

Achten Sie doch bitte im eigenen Interesse auch auf die Wirkungen Ihres gerechten Zorns: dass Sie nicht ungewollt hernach genau die Vorwürfe, die gegen Sie erhoben wurden, auch noch bestätigen!

Das haben Ihre Gegner nicht verdient.

Beispiel: Die ganze Prozedur über Ihre Prozessfähigkeit im Nachbarn-X-Urteil hatte auch einen Ansatz in dem Telefonvermerk des Richters, der Sie angerufen und eine halbe Stunde mit Ihnen telefoniert hat. Trotzdem hätte eine Bejahung der Prozessunfähigkeit die Aussichten im Berufungsverfahren, verändert.

Mit freundlichen Grüßen und auf bald
Rechtsanwalt 12
 

Kommentar am 16.4.2016:

Keine Kooperation trotz gewichtiger Gründe. Wieder betont er meine angebliche Prozessunfähigkeit für rechtliche Erfolge.

Einer Behörde die gesamte Gerichtsakte auszuhändigen ist ein Witz.
Ich habe diesen Vorschlag einer kompetenten Bekannten erzählt, die darüber entsetzt war.
"Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen"
An diese Aussage hält sich Anwalt 12 bis heute nicht!!!

Im Berufungsverfahren hat er es vermutlich absichtlich unterlassen, auf die Falschaussagen der Gegenseite einzugehen, obwohl der dazu genügend schriftliche Unterlagen von mir hatte.


Geändert am:   10.01.2019

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