Anwalt12- Adresse..... An
Moser-Adresse
Lörrach, 7.7.2015
Moser ./. Landratsamt und Polizei
Sehr geehrte Frau Moser,
vielen Dank für Ihren Brief vom 4.7.2015 und den Beschrieb
der Kreispolizeibehörde.
Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn wir den
Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag im Laufe des
Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt werden.
Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht
und ohne Ihre Zustimmung vortragen und schreiben,
aber die gewünschte gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich
ablehnen, da ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe.
Dafür muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale
Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist!
Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu
überlegen. und schließlich doch zuzustimmen, dass die Landrätin,
die darum ersucht hatte und falls sie wieder darum anfragt,
die Akten des Betreuungsverfahrens beim Amtsgericht einsehen
darf.
Was kann es Ihnen noch schaden ?
Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x ist wohl der
"springende Punkt":
Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung:
Trotzdem:
Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war,
also sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen
wir den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, wir
legen alles auf den Tisch und die Aktenentsorgung kann
dann eine Folge sein.
Sie haben recht, die Gemeinde B. war als Ortspolizeibehörde
beteiligt. Der Bürgermeister von 2009 hat offenbar nur Kenntnis
genommen, vom Polizeibericht, hat weder gegen Sie noch für Sie
etwas veranlasst.
Er hat das Landratsamt "machen lassen", das ja im Bericht als
Adressat erwähnt wird.
Der Knackpunkt ist die Weiterleitung des Berichts durch das
Landratsamt über die Kreispolizeibehörde durch Fachbereich
Soziale Dienste,
Darum - auf diese Aufarbeitung - zielt mein vorgeschlagener
Brief an das Landratsamt.
Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die
Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen seien.
Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den Landkreis
Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als der gegen die
Polizei.
Die Frage bleibt natürlich: warum hat die Polizei überhaupt
den Bericht vom 9.7.2009 angefertigt, ohne auf Sie zugekommen:
zu sein. Und warum hat die Polizei gleich das Landratsamt
kontaktiert und nicht nur die Gemeinde Binzen als
Ortspolizeibehörde.
Ich warte also auf Ihre möglichen Ergänzungen zu meinem
Briefentwurf vom 2.7.2015.
Sonst bin ich auch bereit, dem Brief noch die beiden
ärztlichen Atteste von Binzen hinzuzfügen und Ihr Schreiben an
die Polizei vom 7.2.2015 an die Polizei mit 4 Anlagen.
Frau Moser, Sie müssen sich, bitte ich, klar sein, dass Sie
mit Ungeduld auch über mich als Anwalt Ihre Lage
nicht verändern.
Jeder juristische Dienst hat seine eigenen Strukturen und
Wege und ist kein z.B. ärztlicher Dienst.
Achten Sie doch bitte im eigenen Interesse auch auf die
Wirkungen Ihres gerechten Zorns: dass Sie nicht ungewollt
hernach genau die Vorwürfe, die gegen Sie erhoben wurden, auch
noch bestätigen!
Das haben Ihre Gegner nicht verdient.
Beispiel: Die ganze Prozedur über Ihre Prozessfähigkeit im
Nachbarn-X-Urteil hatte auch einen Ansatz in dem Telefonvermerk
des Richters, der Sie angerufen und eine halbe Stunde mit Ihnen
telefoniert hat. Trotzdem hätte eine Bejahung der Prozessunfähigkeit
die Aussichten im Berufungsverfahren, verändert.
Mit freundlichen Grüßen und auf bald
Rechtsanwalt 12
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