Moser-Adresse.....
An
Anwalt 12
Adresse.....
04.07.2015
Aufgaben der
Kreispolizeibehörde
Inhalte der baldigen Verwaltungsgerichtsklage
Sehr geehrter Herr Anwalt 12,
beiliegend ein Ausschnitt der Homepage des Landkreises
Lörrach zur Kreispolizei.
Meiner Meinung haben Sie nicht unbedingt etwas mit der
Bearbeitung des Polizeiberichts zu tun. Ich möchte in der Klage
umfassend angeben, dass es widersprüchliche Aussagen zur
Weiterleitung des Polizeiberichts gibt.
Die Kreispolizeibehörde ist m.E. nächste Instanz zum
ehemaligen Bürgermeister als Ortspolizist. Und es stellt sich
die Frage, ob er eine Dienstpflichtverletzung begangen hat.
Während ich meine Einwendungen gegen das Bauvorhaben
gegenüber schriftlich ihm und dem Landratsamt äußerte und ich
auch Antworten bekam, wusste er von dem Polizeibericht und hat
nichts getan außer Aktenablage.
Ich möchte unbedingt die Polizei vor dem Verwaltungsgericht
verklagen, u.a. auch wegen der gravierend unterschiedlichen
Behandlungsweise von Nachbarin-X und mir. Beide sind wir
persönlich erschienen. Ich wollte auch beraten werden und habe
keinerlei Hilfe bekommen.
Da ich alle Unterlagen schnell ausdrucken kann, bitte ich
Sie, dass wir die Verwaltungsgerichtsklage gemeinsam bei mir
erstellen. Ich kann Sie mit meinen Pkw abholen und wieder nach
Hause fahren.
Außerdem schlage ich vor, dass bei jedem Schriftwechsel mit
der Polizei, mit dem Landratsamt, mit der Behörde für die
Aktenlöschung ein Übersichtsblatt beigelegt wird, was alles
durch den Polizeibericht passiert ist und welche grundlegenden
Rechte verletzt worden sind.
Es sind oft neue Bearbeiter, die keine Ahnung vom Fall haben.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |