Anwalt12- Adresse..... An
Moser-Adresse
Lörrach, 27.5.2015
Moser ./. Nachbarn-X
Sehr geehrte liebe Frau Moser,
es gibt theoretisch noch zwei weitere Rechtsmittel gegen die
Berufungsentscheidung des Landgerichts Freiburg vom 18.5.2015,
zugestellt am 26.5.2015:
die Anhörungsrüge gem. § 321a ZPO - Notfrist: 2 Wochen
(9.6.2015!)- bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
in entscheidungserheblicher Weise;
die Nichtigkeitsklage
gegen das rechtkäftige Urteil des
Amtsgerichts Lörrach vom 30.12.2014 gem. (§ 579 I Nr.4 ZPO)
(- wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der
Gesetze vertreten war) - Notfrist: 1 Monat ab Eintritt der
Rechtskraft des Urteils.
Beide Rechtsmittel betreffen Ihre Prozessunfähigkeit in 1.
Instanz.
Deren Feststellung zur Überzeugung des Gerichts ist
Voraussetzung für einen Erfolg sowohl der Anhörungsrüge als auch
der Nichtigkeitsklage
zur Wiederaufnahme des Verfahrens beim
Amtsgericht Lörrach.
Daher rate ich ihnen von beiden Rechtsmitteln ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12
Anlage Kostenabrechnung vom 27.5.2015 |