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Die angegebene Beschuldigung - nur als Beispiel für "weitere
haltlose Beschuldigungen" - liest sich als nicht
nachvollziehbaren Vorfall: als hätte die Klägerin ihren
Computern in der Baugrube Johann-Peter-Hebel-Strasse 8 in Binzen
eingegraben gehabt und die Bauarbeiter hätten mit dem Bagger den
Computer getroffen und die Festplatte zerstört. Kompletter
Unsinn.
Die Klägerin hat den Schaden auf Erschütterung des Hauses
durch die Erdarbeiten der Bauherren Nachbarn-X auf dem
Grundstück..........
Ein Festplattenschaden aufgrund von Erschütterungen wird
belegt durch: Wikipedia Eintrag „ Head-Crash-Festplattenschaden".
(Anlage K 16)
Bei einem Besuch der Polizei bei der Klägerin hätte dieser
Umstand aufgeklärt werden können. Der Tatsachenvorwurf der
Anzeigenerstatterin wäre ausgeräumt worden.
Zur Lage des Rechtsstreit gebe ich an und lege zur
Information der Streitverkündeten vor:
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