Gertrud Moser, ..................Binzen, Tel.
........................... Frau Rechtsanwältin
....................
.....................straße ....
7................ B..................
12.01.2015
Informationen Nr. 3 zu meinem Fall:
Sehr geehrte Frau ................,
ich bringe heute sehr viele Aktenkopien mit nach dem Motto
„Lieber zuviel als zuwenig".
Ich erwarte nicht, dass Sie sofort oder auch später einen
vollständigen Überblick über meinen Fall bekommen.
Gerne nehme ich einen Teil davon demnächst wieder zurück.
In den Unterlagen ist ein Brief an einen Zeugen der
Gegenpartei. Ich habe ihn am vergangenen Samstag aufgegeben.
Ich hoffe, dass der Zeuge darauf telefonisch oder schriftlich
antwortet. Der ihm zugewiesene Text weicht von meinen
Beschreibungen ab.
In den Unterlagen ist auch eine Briefkopie von der
Rechtsanwaltskammer Freiburg, die belegt, dass sie eine
Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen meinen
ehemaligen Anwalt eingereicht hat.
In den Unterlagen ist auch eine Strafanzeige, die ich
gegen den Anwalt gemacht habe, weil ich der RAK nicht
zugetraut habe, dass sie eine Strafanzeige macht.
Meine Strafanzeige wurde (natürlich) abgelehnt, obwohl ich in
etwa die gleichen Anlagen wie die Rechtsanwaltskammer
eingereicht habe.
Um zu belegen, dass ich an die letzte Rechtsanwältin eine
Woche nach der Klageerwiderung meine Gegendarstellung zur
Klageerwiderung abgegeben habe, besitze ich einen dicken Brief
mit den abgegebenen Unterlagen, der als Päckchen am 17.12.2014
ankam.
Ich habe ihn noch nicht geöffnet.
Es gibt eine von mir geschriebene Verwaltungsgerichtsklage,
natürlich nicht fachgerecht.
Der antwortende Richter ist auch Dozent an der Freiburger Uni.
Daher hat er Unterlagen von mir, die belegen, welche Folgen ein
Polizeibericht haben kann, auch wenn für einige meiner
Beschwerden das Verwaltungsgericht nicht zuständig ist.
Ich habe ein Aktenzeichen. Vermutlich wartet das
Verwaltungsgericht darauf, dass eine fachgerechte Klage von
einem Anwalt eingeht. Ob tatsächlich mit Anwalt geklagt werden
soll, lasse ich offen.
In den Anlagen sind aber thematische Zusammenstellungen, z.B.
Schriftwechsel mit der Polizei und dem Landratsamt Bau/Gewerbe
und Sozial.
Für Rückfragen bin ich oft zuhause telefonisch erreichbar.
G. Moser
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