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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Brief von Staatsanwaltschaft


Staatsanwaltschaft x .....................Briefkopf

 

Moser-Adresse ......

29.12.2014

Anzeigensache gegen Anwalt 7 wegen Betruges

 

Sehr geehrte Frau Moser,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 23.12.2014 folgende Entscheidung getroffen:

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen.

Gründe: § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Diese müssen es nach den kriminalistischer Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.

Dies ist hier nicht der Fall.

- siehe Anlage-

Beschwerdebelehrung ..........

 

Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Erste Staatsanwältin
 

Hinweis: Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat mit ähnlichen Unterlagen eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht.
Keine näheren Unterlagen dazu, nur ein halbes Jahr später das Aktenzeichen auf Nachfrage.

Geändert am:   10.01.2019

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