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 Amtsgericht LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
   79539 Lörrach 
				07.11.2014 Aktenzeichen 2 C 1446/14Ihre Verfügung vom 21.10.2014,
 Einbeziehung von Staatsanwaltschaftsakten
 Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Verfügung vom 21.10.2014 
				werden zwei Staatsanwaltschaftsakten einbezogen.Mit meinem Schreiben vom 22.10.2014 habe ich beantragt, eine 
				dritte mit dem Aktenzeichen 80 Js 1317/24 mit einzubeziehen.
 In meiner Klageschrift wollte ich ein 
				juristisches Gutachten zum Tatbestand der falschen 
				Verdächtigung, aber nur mit den beiden Mitteln „Zeugenbefragung“ 
				und „Antworten der Beklagten zu meinem Fragen zum 
				Polizeibericht“.  Da sich die Vorgänge auf das Jahr 2009 
				beziehen, bin ich inzwischen der Meinung, dass die drei späteren 
				Staatsanwaltschaftsakten nicht so wichtig sind, wie die aus dem 
				Jahr 2009.Bis heute bin ich der Meinung, dass diese Akte eine Rolle 
				spielen könnte.
 Inzwischen bin ich der Meinung, dass 
				aufgrund meiner Klage keine Staatsanwaltschaftsakte einbezogen 
				werden muss, weil ich die Mittel für das juristische Gutachten 
				angegeben habe. Ich lege damit Widerspruch ein und 
				beantrage, dass keine Staatsanwaltschaftsakte zunächst 
				herangezogen wird. Ich behalte mir vor, dass sie doch 
				herangezogen werden, wenn der Gütetermin erfolglos war und es 
				sich im Laufe des Gerichtsverfahrens ergibt, dass die Akten 
				notwendig sind, dann aber unbedingt die Akte aus dem Jahr 2009. Mit freundlichem Gruß
 G. Moser
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