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Justitia
  
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Brief an das Amtsgericht
veröffentlicht am 10.09.2017


Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

07.11.2014

Aktenzeichen 2 C 1446/14
Ihre Verfügung vom 21.10.2014,
Einbeziehung von Staatsanwaltschaftsakten

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrer Verfügung vom 21.10.2014 werden zwei Staatsanwaltschaftsakten einbezogen.
Mit meinem Schreiben vom 22.10.2014 habe ich beantragt, eine dritte mit dem Aktenzeichen 80 Js 1317/24 mit einzubeziehen.

In meiner Klageschrift wollte ich ein juristisches Gutachten zum Tatbestand der falschen Verdächtigung, aber nur mit den beiden Mitteln „Zeugenbefragung“ und „Antworten der Beklagten zu meinem Fragen zum Polizeibericht“.

Da sich die Vorgänge auf das Jahr 2009 beziehen, bin ich inzwischen der Meinung, dass die drei späteren Staatsanwaltschaftsakten nicht so wichtig sind, wie die aus dem Jahr 2009.
Bis heute bin ich der Meinung, dass diese Akte eine Rolle spielen könnte.

Inzwischen bin ich der Meinung, dass aufgrund meiner Klage keine Staatsanwaltschaftsakte einbezogen werden muss, weil ich die Mittel für das juristische Gutachten angegeben habe.

Ich lege damit Widerspruch ein und beantrage, dass keine Staatsanwaltschaftsakte zunächst herangezogen wird. Ich behalte mir vor, dass sie doch herangezogen werden, wenn der Gütetermin erfolglos war und es sich im Laufe des Gerichtsverfahrens ergibt, dass die Akten notwendig sind, dann aber unbedingt die Akte aus dem Jahr 2009.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser


Geändert am:   10.01.2019

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