04.11.2014 ca. 7 Uhr
Aktenzeichen 2 C 1446/14,
Aktenzeichen XVII 9635
Der fortgesetzte Psychoterror seit 2009
durch die Polizei, Landratsamt Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft
usw. mit einseitiger Begünstigung von
Nachbarin-X
Meine beiden folgenden Forderungen
sind eine Folge der mir seit 2009 verwehrten normalen Rechte als
Bürgerin. Diese Rechte sind mir von der Polizei, der
Zivilgerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und dem
Petitionsausschuss des Landtags verweigert worden. Sie haben
daher nichts mit einem Gütetermin zu tun.
1. mein langjährig verwehrtes Recht
auf Zeugen
und 2. Ihr Einwirken auf Nachbarin-X,
dass Sie ihre Aussagen im
Polizeibericht begründen, belegen und beweisen muss.
Damit bin ich der Ansicht, dass die
eben genannten Institutionen Rechtsbeugung betreiben und eine
mit hoher Wahrscheinlich Beihilfe zu einer Straftat leisten.
Daher möchte ich noch in dieser Woche
meine eben genannten Rechte durchsetzen.
Für die Feststellung von Rechtsbrüchen
im Jahr 2009 habe ich mich eindeutig gegenüber allen beteiligten
staatlichen Institutionen geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat
nur Folgebelege kopiert und nichts zu meinen beiden damaligen
noch „Wünsche" genannten Forderungen getan.
Aus den Unterlagen, die inzwischen beim
Verwaltungsgericht liegen ist ein Korruptionsfall zu meinen
Ungunsten nicht ausgeschlossen.
Da ich aber selbst mit diesem Schreiben
keine große Erwartungen mehr an die deutsche Justiz habe,
versuche ich es mit dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte. Ich weiß inzwischen, dass ich nicht genau die
Voraussetzungen für eine Klage erfüllen kann, weil es mir nicht
mit meinen bisherigen Anwälten gelungen ist, durch alle
Instanzen zu klagen.
Da es aber zu viele, langjährige
Rechtsbrüche gibt, habe ich heute morgen beschlossen, trotzdem
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um Hilfe zu
bitten. Ich kann ihm nachweisen, dass ich in den vergangenen
Jahren alle möglichen Versuche unternommen habe, um
Gerechtigkeit für mich zu erreichen.
G. Moser |