03.11.2014, ca. 10 Uhr
Aktenzeichen 2 C 1446/14, Aktenzeichen: XVII 9635. 2.
Schreiben von heute.
Meine Schreiben vom 28., 29., 30 und 31.10.2014
Der fortgesetzte Psychoterror seit 2009 durch die Polizei,
Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft usw. mit
einseitiger Begünstigung von Nachbarin-X.
Durch Ihre Verfügung bin ich gezwungen, die
Rechtsanwaltskammer zu informieren.
Obwohl ich der Rechtsanwaltskammer
Freiburg melden wollte oder sollte, dass der Rechtsanwalt Dr.
Dr. Ralf Hohmann nicht richtig vertreten hat, habe ich es nicht
getan.
Wenn
Nachbarin-X nicht den
Polizeibericht verursacht hätte, wäre auch dieser zu meldende
Fall nicht eingetreten.
Aber bisher gibt es von Ihnen keine
Reaktion, dass das Übel bei den Wurzeln gepackt wird.
Also bin ich gezwungen, bei der
Rechtsanwaltskammer Beschwerde einzulegen und zu melden, ob Ihre
Verfügung überhaupt rechtens ist, dass die Gegenpartei Einblick
in den Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt bekommt. Vielleicht
ist die Rechtsanwaltskammen dann in der Lage, mir einen Anwalt
zu vermitteln, der mich ordnungsgemäß und zu einem akzeptablen
Honorar vertritt.
Bis heute 16.30 Uhr werde ich mich mit
der Anwaltsbeschwerde beschäftige. Wenn ich nicht alles
ausdrucken kann, lege ich eine DVD bei. Ich muss mich nämlich
über alle bisherigen Anwälte beschweren, wieder eine Folge von
den Aussagen von Nachbarin-X.
Um 17 Uhr wird in Binzen der Briefkasten geleert.
Im Laufe der Jahre wurden auch weitere
Staatsangehörige mit Beschwerden belastet, die zwar immer als
erfolglose Dienstaufsichtsbeschwerden gewertet wurden, von den
Betroffenen aber sicher nicht als angenehm empfunden wurden.
G. Moser |