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				03.11.2014, ca. 10 Uhr Aktenzeichen 2 C 1446/14, Aktenzeichen: XVII 9635. 2. 
				Schreiben von heute.
 Meine Schreiben vom 28., 29., 30 und 31.10.2014
 Der fortgesetzte Psychoterror seit 2009 durch die Polizei, 
				Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft usw. mit 
				einseitiger Begünstigung von Nachbarin-X.
 Durch Ihre Verfügung bin ich gezwungen, die 
				Rechtsanwaltskammer zu informieren.
 Obwohl ich der Rechtsanwaltskammer 
				Freiburg melden wollte oder sollte, dass der Rechtsanwalt Dr. 
				Dr. (Vorname Nachname) nicht richtig vertreten hat, habe ich es nicht 
				getan.  Wenn 
				Nachbarin-X nicht den 
				Polizeibericht verursacht hätte, wäre auch dieser zu meldende 
				Fall nicht eingetreten. Aber bisher gibt es von Ihnen keine 
				Reaktion, dass das Übel bei den Wurzeln gepackt wird. Also bin ich gezwungen, bei der 
				Rechtsanwaltskammer Beschwerde einzulegen und zu melden, ob Ihre 
				Verfügung überhaupt rechtens ist, dass die Gegenpartei Einblick 
				in den Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt bekommt. Vielleicht 
				ist die Rechtsanwaltskammen dann in der Lage, mir einen Anwalt 
				zu vermitteln, der mich ordnungsgemäß und zu einem akzeptablen 
				Honorar vertritt. Bis heute 16.30 Uhr werde ich mich mit 
				der Anwaltsbeschwerde beschäftige. Wenn ich nicht alles 
				ausdrucken kann, lege ich eine DVD bei. Ich muss mich nämlich 
				über alle bisherigen Anwälte beschweren, wieder eine Folge von 
				den Aussagen von Nachbarin-X. 
				Um 17 Uhr wird in Binzen der Briefkasten geleert. Im Laufe der Jahre wurden auch weitere 
				Staatsangehörige mit Beschwerden belastet, die zwar immer als 
				erfolglose Dienstaufsichtsbeschwerden gewertet wurden, von den 
				Betroffenen aber sicher nicht als angenehm empfunden wurden.
 
				G. Moser
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