| AS 51 Moser-Adresse............... Per Email als PDF-Anhang und per Brief Amtsgericht LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
   79539 Lörrach 
				29.10.2014 
				Aktenzeichen 2 C 1446/14, Aktenzeichen: XVII 9635 
				Ihr fortgesetzter Psychoterror seit 2009 mit einseitiger 
				Begünstigung von Nachbarin-X
				2. Schreiben mit gleichem DatumMan sollte das Übel bei den Wurzeln packen !
 
				  
				Wenn ich von Ihnen heute aufgrund meines ersten heutigen Briefes 
				keine Reaktion bekomme, schicke ich meine Originalpetition und 
				die geänderte und nicht bearbeitete, aber veröffentlichte, 
				abgelehnte Petition morgen an das Politmagazin „Der Spiegel“.Ansonsten beschwere ich mich nur beim Landtagspräsidenten.
 
				  
				Gestern kamen die Unterlagen zu dieser Petition beim 
				Verwaltungsgericht Freiburg an. Auch wenn die Abgeordneten Immunitätsschutz genießen, kann das 
				Verwaltungsgericht anhand der Petitionsrichtlinien und meinen 
				eingereichten Unterlagen feststellen, ob meine Petition 
				ordnungsgemäß bearbeitet wurde oder nicht. Die verfälschte habe 
				ich neu in verschiedenen Farben ausgedruckt, wobei die einzelnen 
				Farben meinen eingereichten belastenden Schriftstücken 
				zugeordnet sind, von denen nur abgeschrieben und nichts geprüft 
				wurde.
 
				  
				Die Aussagen von Nachbarin-X im Polizeibericht sind so 
				dreist, dass 2013 ihnen auch der Petitionsausschuss des Landtags 
				von Baden-Württemberg vertraut hat. Und daher wurde meine 
				Petition im Schnellverfahren anhand meiner eingereichten 
				Unterlagen neu formuliert und ohne Prüfung abgelehnt. 
				  
				Eine abgelehnte Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den 
				Petitionsausschuss bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft 
				existiert schon. Sie wurde aber nicht abgelehnt, weil der 
				Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt ist, sondern weil die 
				Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf die Arbeit der 
				Abgeordneten hat.
 G. Moser
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