AS 51
Moser-Adresse...............
Per Email als PDF-Anhang und per Brief
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
29.10.2014
Aktenzeichen 2 C 1446/14, Aktenzeichen: XVII 9635
Ihr fortgesetzter Psychoterror seit 2009 mit einseitiger
Begünstigung von Nachbarin-X
2. Schreiben mit gleichem Datum
Man sollte das Übel bei den Wurzeln packen !
Wenn ich von Ihnen heute aufgrund meines ersten heutigen Briefes
keine Reaktion bekomme, schicke ich meine Originalpetition und
die geänderte und nicht bearbeitete, aber veröffentlichte,
abgelehnte Petition morgen an das Politmagazin „Der Spiegel“.
Ansonsten beschwere ich mich nur beim Landtagspräsidenten.
Gestern kamen die Unterlagen zu dieser Petition beim
Verwaltungsgericht Freiburg an.
Auch wenn die Abgeordneten Immunitätsschutz genießen, kann das
Verwaltungsgericht anhand der Petitionsrichtlinien und meinen
eingereichten Unterlagen feststellen, ob meine Petition
ordnungsgemäß bearbeitet wurde oder nicht. Die verfälschte habe
ich neu in verschiedenen Farben ausgedruckt, wobei die einzelnen
Farben meinen eingereichten belastenden Schriftstücken
zugeordnet sind, von denen nur abgeschrieben und nichts geprüft
wurde.
Die Aussagen von Nachbarin-X im Polizeibericht sind so
dreist, dass 2013 ihnen auch der Petitionsausschuss des Landtags
von Baden-Württemberg vertraut hat. Und daher wurde meine
Petition im Schnellverfahren anhand meiner eingereichten
Unterlagen neu formuliert und ohne Prüfung abgelehnt.
Eine abgelehnte Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den
Petitionsausschuss bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft
existiert schon. Sie wurde aber nicht abgelehnt, weil der
Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt ist, sondern weil die
Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf die Arbeit der
Abgeordneten hat.
G. Moser |