| In Sachen
 Moser, G. ./.  Nachbarin-X  wg. Schadenersatz
 
				Sehr geehrte Frau Moser,
 wir bitten um Kenntnisnahme. 1. Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass Schriftsätze 
				und deren Anlagen gemäß § 133 Abs. 1 ZPO in der für die 
				Zustellung erforderlichen Anzahl einzureichen sind.Dem Schriftsatz vom 23.10.2014 waren die Anlagen nur in 
				einfacher Fertigung beigefügt.
 Der Klägerin wird aufgegeben, die Anlagen für die Gegenpartei 
				innerhalb 1 Woche einzureichen. Dr. Puchinger Richterin
 (Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger 
				od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger 
				bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017) Mit freundlichen Grüßen
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 Justizangestellte
 Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne 
				Unterschrift gültig.
 
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