Hallo,
ich hoffe es geht Ihnen gut.
Schadensersatz: grundsätzlich wird nur der tatsächliche
Schaden ersetzt.
Stimmt. Aber: die Inanspruchnahme eines RA wird nach den
festen Sätzen des RVG angenommen, schließt der Betreffende
höhere Sätze ab (Honorarvereinbarungen) ist es sein Problem, da
der Gegner sich auf diese Erhöhungen nicht einlassen muss.
Die Sätze im RVG sind fest
(siehe dortiges Gebührenverzeichnis und dort immer die sog
Mittelgebühr).
MfG
Anwalt 7 |