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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Email von Anwalt 7 am 6.6.2014


Von: emailadresse-ra7
An: emailadresse-GM

Datum:

06. Jun 2014 07:40

Betreff:

AW: Schadenersatz für Rechtsanwaltskosten

Hallo,

ich hoffe es geht Ihnen gut.

Schadensersatz: grundsätzlich wird nur der tatsächliche Schaden ersetzt.

Stimmt. Aber: die Inanspruchnahme eines RA wird nach den festen Sätzen des RVG angenommen, schließt der Betreffende höhere Sätze ab (Honorarvereinbarungen) ist es sein Problem, da der Gegner sich auf diese Erhöhungen nicht einlassen muss.

Die Sätze im RVG sind fest

(siehe dortiges Gebührenverzeichnis und dort immer die sog Mittelgebühr).

MfG

Anwalt 7


Geändert am:   10.01.2019

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