Hallo Herr Anwalt 7, soviel ich weiß,
können bei Schadenersatzklagen nur Rechtsanwaltskosten nach dem
RVG geltend gemacht werden. Das entspricht nicht der
Wirklichkeit. Falls es dazu keine Ausnahmen gibt, würde ich mal
wieder eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag
einreichen, damit es eine neue Regelung gibt. Da mein Wissen
darüber begrenzt ist, wäre es nett, wenn Sie vor Abgabe der
Petition, die Begründungen dafür prüfen und ergänzen würden.
Gerade in meinem Fall halte ich es für einen Versuch wert,
höhere Rechtsanwaltskosten als nach dem RVG im Rahmen meiner
Verfahren geltend
zu machen.
Ansonsten weiß ich, dass Justizopfer ihre praxisnahen
Rechtsanwaltskosten nicht erstattet bekommen (Dokufilm auf
meinerHomepage). Das gilt auch für mich.
Meine gestrige OP war nicht so belastend wie vermutet.
Mir geht es wieder sehr gut. MfG
G. Moser
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