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6.3.2014
Aktenzeichen, Moser, G.
Sehr geehrte Frau Moser,
danke für Ihre Mitteilung und den Schriftverkehr, den Sie mir
überlassen haben. Dazu ist folgendes anzumerken: |
1. |
Der Antrag an das JM hat keinerlei
Aussicht auf Erfolg. Eine ....... |
2. |
Zu der Einstellungsverfügung: Der
Petitionsausschuss ist keine Revisionsinstanz, sondern überprüft
nach den vom Landtag selbst geschaffenen Regeln. Dabei stützt er
sich und darf dies auch auf voranliegende gerichtliche oder
staatsanwaltschaftliche Verfügungen. Lediglich Plausibilität
wird geprüft. Das Prüfungsergebnis selbst vermag im
vorliegenden Fall keinen Straftatbestand auszulösen.
Eine Beschwerde hätte also keinerlei Aussicht auf Erfolg. |
3. |
Im Anzeigeverfahren (Beschwerde an
GenStA) schlage ich vor, dass wir die vollständige
Ermittlungsakte einholen. |
Mit freundlichem Gruß
Anwalt 7 |