| Anwalt-Adresse .... An Moser-Adresse .... 
				6.3.2014 Aktenzeichen, Moser, G. Sehr geehrte Frau Moser, danke für Ihre Mitteilung und den Schriftverkehr, den Sie mir 
				überlassen haben. Dazu ist folgendes anzumerken: | 
			
				| 1. | Der Antrag an das JM hat keinerlei 
				Aussicht auf Erfolg. Eine ....... | 
			
				| 2. | Zu der Einstellungsverfügung: Der 
				Petitionsausschuss ist keine Revisionsinstanz, sondern überprüft 
				nach den vom Landtag selbst geschaffenen Regeln. Dabei stützt er 
				sich und darf dies auch auf voranliegende gerichtliche oder 
				staatsanwaltschaftliche Verfügungen. Lediglich Plausibilität 
				wird geprüft. Das Prüfungsergebnis selbst  vermag im 
				vorliegenden Fall keinen Straftatbestand auszulösen. Eine Beschwerde hätte also keinerlei Aussicht auf Erfolg.
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				| 3. | Im Anzeigeverfahren (Beschwerde an 
				GenStA) schlage ich vor, dass wir die vollständige 
				Ermittlungsakte einholen. | 
			
				| Mit freundlichem Gruß
 Anwalt 7
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