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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief von Anwalt 7


Anwalt-Adresse ....

An Moser-Adresse ....

6.3.2014

Aktenzeichen, Moser, G.

Sehr geehrte Frau Moser,

danke für Ihre Mitteilung und den Schriftverkehr, den Sie mir überlassen haben. Dazu ist folgendes anzumerken:

1.

Der Antrag an das JM hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Eine .......

2.

Zu der Einstellungsverfügung: Der Petitionsausschuss ist keine Revisionsinstanz, sondern überprüft nach den vom Landtag selbst geschaffenen Regeln. Dabei stützt er sich und darf dies auch auf voranliegende gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Verfügungen. Lediglich Plausibilität wird geprüft. Das Prüfungsergebnis selbst  vermag im vorliegenden Fall keinen Straftatbestand auszulösen.
Eine Beschwerde hätte also keinerlei Aussicht auf Erfolg.

3. Im Anzeigeverfahren (Beschwerde an GenStA) schlage ich vor, dass wir die vollständige Ermittlungsakte einholen.

Mit freundlichem Gruß
Anwalt 7

Geändert am:   10.01.2019

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