Sachverhalt: Am 11. März 2013 wandte ich mich mit einer Petition an den
Landtag von Baden-Württemberg.
Petition: (Gesamte Petition und Schriftwechsel als Anlagen)
Ich bitte den Petitionsausschuss, meinen Rechtsfall seit 2009
auf Behördenwillkür bzw. -nachlässigkeiten bzw.
Behördenfehlverhalten zu prüfen
Durch einen Polizeibericht im Auftrag meiner
Nachbarin-X bin ich
in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen. Bis heute
hatte ich kein Recht auf Überprüfung des Wahrheitsgehalts in
diesem Polizeibericht, d.h. auf nochmalige Befragung der
Nachbarin, kein Recht auf Zeugen, kein rechtliches Gehör, kein
Recht auf Überprüfung eines Zusammenhangs mit dem Gewerbe- und
Öffentlichen Baurecht.
Dazu gibt es inzwischen leider viele Aktenzeichen,
z.B. durch verschiedene Gerichtsentscheidungen, Ablehnungen der
Staatsanwaltschaft, Ablehnungen der Polizei, Schriftwechsel,
widersprüchliche Aussagen und Aktenvernichtung beim Landratsamt
Lörrach, Verhalten des ehemaligen Bürgermeisters zu meinen
Nachbarn und mir usw.
Was überprüft werden soll, kann den vielen Schreiben entnommen
werden.
Vorrangig geht es um die nachträgliche Überprüfung der Inhaltes
des Polizeiberichts.
Ich möchte damit belegen, dass es gar keinen Grund gegeben hat,
für mich ein gerichtliches Betreuungsverfahren einzuleiten.
Auslöser
für Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft, der Aktenzeichen
bei den Zivilgerichten und bei verschiedenen Behörden
einschließlich der Polizei ist dieser Polizeibericht und
rechtlich bedenkliche Vorgänge im öffentlichen Baurecht und
Gewerberecht.
Polizeibericht von PM B....., Polizeirevier Weil am Rhein vom
9.7.2009
Aktenzeichen 7236/2009/PR
Inhalt des Petitionsrechts
(Quelle:
https://www.landtag-bw.de/cms/home/service/petitionen.html)
Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es
bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von
Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition,
also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.
Um solche Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss.
Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen
Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten,
die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Nähere
Hinweise zum Petitionsverfahren finden Sie in der
Petitionshilfe.
Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen
Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Anliegen
schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen,
deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll.
Tatsächliche Bearbeitung meiner Petition
Auch der Petitionssauschuss hat mir kein einziges übliches
rechtsstaatliche Mittel zu meinen Gunsten gewährt, d.h. auf
nochmalige Befragung der Nachbarin, kein Recht auf Zeugen, kein
rechtliches Gehör, kein Recht auf Überprüfung eines
Zusammenhangs mit dem Gewerbe- und Öffentlichen Baurecht.
Aus den vielen Unterlagen zum Widerspruch gegen die
Petitionsbearbeitung ergeben sich Rechtsbrüche.
Der Petitionsausschuss war auch nicht bereit, mir näheres über
die Bearbeitung meiner Petition mitzuteilen, z.B. ob es
Akteneinsichten gab.
Die wichtige Akte beim Betreuungsgericht in Lörrach habe ich
überprüft. Es wurde keine Akteneinsicht durch den
Petitionsausschuss vorgenommen.
Aus meinen Unterlagen ergeben sich auch Hinweise, dass
möglicherweise weitere Bürger/innen vom Amtsgericht Lörrach
leichtfertig in belastende Betreuungsverfahren gebracht werden.
Auch zu diesem Thema wurde nichts unternommen.
Auf meiner Homepage sind auch Petitionen an den Deutschen
Bundesstag zur öffentlichen Abstimmung enthalten. Trotz meiner
Widersprüche wurden sie nicht zur öffentlichen Abstimmung
freigegeben.
Aus meinem gesamten Rechtsfall ergeben sich aber
massive Ungerechtigkeiten bei gerichtlichen Betreuungsverfahren,
für die sich die Volksvertreter einsetzen müssten.
Aus der Bearbeitung der Petition ergibt sich, dass der
Petitionsausschuss meine Homepages nicht in die Überprüfung
einbezogen hat, obwohl ich deutlich darauf hingewiesen habe.
Die vom Petitionsausschuss geänderte Petition und ihre
Bearbeitung ist öffentlich und diffamiert mich:
http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/3000/15_3705_d.pdf
www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW
/files/dokumente/WP15/Drucksachen/3000/15_3705_D.pdf
Ich bitte daher die Staatsanwaltschaft zu überprüfen, wie der
Petitionsausschuss mein Anliegen bearbeitet hat.
Dann kann entschieden werden, ob die anfangs angegebenen
Strafgesetzverstöße vorliegen.
Zu dieser Strafanzeige gibt es viele Anlagen. Diese schicke ich
heute mit der Post noch weg. Per Email erhalten Sie vorab diesen
Brief und eine Anlagenübersicht.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Bemerkungen zu einem Randthema:
Unter den vielen Aktenzeichen gibt es auch eines zum
Bußgeldbescheid im Auftrag von Dr. H., der aber aufgrund
eines ausführlichen Schreibens von mir eingestellt wurde.
(Aktenzeichen 50.....................0.6 vom 20.09.2012).
Als Mitglied eines Kleintierzuchtvereins habe ich mitbekommen,
dass nicht nur ich Ärger mit dem Landratsamt Lörrach wegen einer
Lapalie bekommen habe.
So wurde dieses Problem vor einiger Zeit
auf einer Kreissitzung der Kleintierzuchtvereine besprochen.
Kurz darauf war die zuständige Veterinärin nicht mehr auf
Homepage des Landkreises zu finden. Die Leitung wurde durch eine
andere Person ersetzt. |