Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Strafanzeige gegen den Petitionsausschuss


Moser-Adresse......

Per Email als PDF-Dokument und auf dem Postweg

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145

70190 Stuttgart

08.01.2014

Strafanzeige und Strafantrag

gegen den Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg,
Konrad-Adenauer-Str. 3, 70173 Stuttgart,
Vorsitzende: Beate Böhlen,  MdL;
Berichterstatterin zu meiner abgelehnten Petition: Gabi Rolland, MdL
wegen unterlassener Diensthandlung (StGB § 336), Verleumdung (StGB § 187) und nicht wahrheitsgetreuem parlamentarischer Bericht (StGB § 37)

 

Bezug: Petition 15/02937 (zur abgeschlossenen Petition 15/02512)
oder Petition 15/2937 (zur abgeschlossenen Petition 15/2512)
Öffentlich abrufbar:
http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/3000/15_3705_d.pdf
Gertrud Moser, 79589 Binzen, Polizeiliche Ermittlungen

Neuer Link:  www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW
/files/dokumente/WP15/Drucksachen/3000/15_3705_D.pdf

Sachverhalt:

Am 11. März 2013 wandte ich mich mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg.

Petition: (Gesamte Petition und Schriftwechsel als Anlagen)

Ich bitte den Petitionsausschuss, meinen Rechtsfall seit 2009 auf Behördenwillkür bzw. -nachlässigkeiten bzw. Behördenfehlverhalten zu prüfen

Durch einen Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin-X bin ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen. Bis heute hatte ich kein Recht auf Überprüfung des Wahrheitsgehalts in diesem Polizeibericht, d.h. auf nochmalige Befragung der Nachbarin, kein Recht auf Zeugen, kein rechtliches Gehör, kein Recht auf Überprüfung eines Zusammenhangs mit dem Gewerbe- und Öffentlichen Baurecht.

Dazu gibt es inzwischen leider viele Aktenzeichen,
z.B. durch verschiedene Gerichtsentscheidungen, Ablehnungen der Staatsanwaltschaft, Ablehnungen der Polizei, Schriftwechsel, widersprüchliche Aussagen und Aktenvernichtung beim Landratsamt Lörrach, Verhalten des ehemaligen Bürgermeisters zu meinen Nachbarn und mir usw.

Was überprüft werden soll, kann den vielen Schreiben entnommen werden.
Vorrangig geht es um die nachträgliche Überprüfung der Inhaltes des Polizeiberichts.

Ich möchte damit belegen, dass es gar keinen Grund gegeben hat, für mich ein gerichtliches Betreuungsverfahren einzuleiten.

Auslöser
für Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft, der Aktenzeichen bei den Zivilgerichten und bei verschiedenen Behörden einschließlich der Polizei ist dieser Polizeibericht und rechtlich bedenkliche Vorgänge im öffentlichen Baurecht und Gewerberecht.
Polizeibericht von PM B....., Polizeirevier Weil am Rhein vom 9.7.2009
Aktenzeichen 7236/2009/PR

Inhalt des Petitionsrechts
 
(Quelle: https://www.landtag-bw.de/cms/home/service/petitionen.html)

Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.

Um solche Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Nähere Hinweise zum Petitionsverfahren finden Sie in der Petitionshilfe.

Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll.
 

Tatsächliche Bearbeitung meiner Petition

Auch der Petitionssauschuss hat mir kein einziges übliches rechtsstaatliche Mittel zu meinen Gunsten gewährt, d.h. auf nochmalige Befragung der Nachbarin, kein Recht auf Zeugen, kein rechtliches Gehör, kein Recht auf Überprüfung eines Zusammenhangs mit dem Gewerbe- und Öffentlichen Baurecht.

Aus den vielen Unterlagen zum Widerspruch gegen die Petitionsbearbeitung ergeben sich Rechtsbrüche.

Der Petitionsausschuss war auch nicht bereit, mir näheres über die Bearbeitung meiner Petition mitzuteilen, z.B. ob es Akteneinsichten gab.
Die wichtige Akte beim Betreuungsgericht in Lörrach habe ich überprüft. Es wurde keine Akteneinsicht durch den Petitionsausschuss vorgenommen.

Aus meinen Unterlagen ergeben sich auch Hinweise, dass möglicherweise weitere Bürger/innen vom Amtsgericht Lörrach leichtfertig in belastende Betreuungsverfahren gebracht werden. Auch zu diesem Thema wurde nichts unternommen.

Auf meiner Homepage sind auch Petitionen an den Deutschen Bundesstag zur öffentlichen Abstimmung enthalten. Trotz meiner Widersprüche wurden sie nicht zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.

Aus meinem gesamten Rechtsfall ergeben sich aber massive Ungerechtigkeiten bei gerichtlichen Betreuungsverfahren, für die sich die Volksvertreter einsetzen müssten.

Aus der Bearbeitung der Petition ergibt sich, dass der Petitionsausschuss meine Homepages nicht in die Überprüfung einbezogen hat, obwohl ich deutlich darauf hingewiesen habe.

Die vom Petitionsausschuss geänderte Petition und ihre Bearbeitung ist öffentlich und diffamiert mich: http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/3000/15_3705_d.pdf 

www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW
/files/dokumente/WP15/Drucksachen/3000/15_3705_D.pdf

Ich bitte daher die Staatsanwaltschaft zu überprüfen, wie der Petitionsausschuss mein Anliegen bearbeitet hat.
Dann kann entschieden werden, ob die anfangs angegebenen Strafgesetzverstöße vorliegen.

Zu dieser Strafanzeige gibt es viele Anlagen. Diese schicke ich heute mit der Post noch weg. Per Email erhalten Sie vorab diesen Brief und eine Anlagenübersicht.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 

Bemerkungen zu einem Randthema:

Unter den vielen Aktenzeichen gibt es auch eines zum Bußgeldbescheid im Auftrag von Dr. H., der aber aufgrund eines ausführlichen Schreibens von mir eingestellt wurde. (Aktenzeichen 50.....................0.6 vom 20.09.2012).

Als Mitglied eines Kleintierzuchtvereins habe ich mitbekommen, dass nicht nur ich Ärger mit dem Landratsamt Lörrach wegen einer Lapalie bekommen habe.

So wurde dieses Problem vor einiger Zeit auf einer Kreissitzung der Kleintierzuchtvereine besprochen. Kurz darauf war die zuständige Veterinärin nicht mehr auf Homepage des Landkreises zu finden. Die Leitung wurde durch eine andere Person ersetzt.


Anlagen zur Strafanzeige gegen den Petitionsausschuss im Landtag BW
 
Anlage 1 Datum Überblick zum Schriftwechsel zwischen Petitionsausschuss und Moser
Anlage 2 11.03.2013 Online-Petition 1. Teil (Antwort per Email) mit Anlagen
Anlage 3 11.03.2013 Brief mit Bestätigung der Online-Petition
Anlage 4 21.03.2013 Online-Petition 2. Teil und Aktenzeichenliste
Anlage 5 22.03.2013 Online-Petition 3. Teil
Anlage 6 22.03.2013 Eingangsbestätigung der Emails vom 21. und 22.3.2013
Anlage 7 23.03.2013 Petition 15/02512; Gertrud Moser, 79589 Binzen – Polizeiliche Ermittlungen Zusendung von Schriftstücken, die schon als Email-Anhang verschickt wurden
Anlage 8 27.03.2013 Eingangsbestätigung des Schreibens vom 23.3.3013
       
Anlage 9 19.07.2013 Mitteilung über die Ablehnung der Petition
Anlage 10 19.07.2013 Umformulierung meiner Petition, die Ablehnungsgründe und die Veröffentlichung im Internet
Anlage 11 24.07.2013 Widerspruch gegen die Bearbeitung meiner Petition (Email)
Anlage 12 24.07.2013 Ausführlicher Widerspruch gegen die Bearbeitung meiner Petition
Anlage 13 27.07.2013 Email an die Gabi Rolland, MdL mit Ankündigung des neuen Homepage-Themas „Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen, aufgezeigt an diesem Fall"
Anlage 14 29.07.2013 Teil 2: Widerspruch gegen die Bearbeitung von
Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
Anlage 15 29.07.2013 Email an Petitionsausschuss:
Öffentliche Protestaktionen von mir - Ihre Ablehnung meiner Petition 15/2512
Anlage 16 29.07.2013 Email an Petitionsausschuss:
Keine Reaktion auf meine Widersprüche zur Petitionsbearbeitung 15/2512
Anlage 17 01.08.2013 Teil 3: Widerspruch gegen die Bearbeitung von
Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
Anlage 18 03.08.2013 Teil 4: Widerspruch gegen die Bearbeitung von
Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
Anlage 19 01.08.2013 Petitionsausschuss wird mein erneutes Vorbringen prüfen.
Anlage 20 06.08.2013 Ihr Schreiben vom 1. August 2013 mit neuer oder falscher Petitionskennzeichnung Petition 15/02937
Meine Widersprüche gegen die Bearbeitung von Petition ...
Anlage 21 08.08.2013 Petitionsausschuss wird mein erneutes Vorbringen prüfen.
Anlage 22 08.08.2013 Widersprüche zur Petitionsbearbeitung – Meine Ungeduld
Anlage 23 10.08.2013 Widersprüche zur Petitionsbearbeitung – Meine Ungeduld
Anlage 24 12.08.2013 Weitere Anmerkungen zum Widerspruch gegen die Bearbeitung von Petition ...
Anlage 25 14.08.2013 Anwalt geht gegen mich vor - von Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
Anlage 26 13.08.2013 Anwaltschreiben von Nachbarn-X gegen mich
Anlage 27 15.08.2013 2. Anwaltschreiben von Nachbarn-X gegen mich.
Das erwähnte Anwaltsbüro hat später die anwaltliche Vertretung für meinen Fall abgelehnt, weil er zu umfangreich und zu komplex sei.
Anlage 28 15.08.2013 Email mit 3 Anlagen an Petitionsausschuss
Anlage 29 28.05.2012 Mein von der Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. (zu Anlage 28)
Anlage 30 30.07.2012 Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft Lörrach
(zu Anlage 28)
Anlage 31 15.08.2013 Von mir entwickelter Fragebogen für ein Verhör von Nachbarin-X an verschiedenen staatl. Institutionen
Anlage 32 23.08.2013 Meine ohne anwaltlichen Beistand geschriebene Antwort an das Abmahnschreiben der gegnerischen Partei
Anlage 33 27.08.2013 Weiteres Schreiben an den Petitionsausschuss
Anlage 34 27.08.2013 Im Auftrag von B. und H. Nachbarn-X leitet die Staatsanwaltschaft Lörrach ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich ein.
Anlage 35 08.10.2013 Petitionsausschuss lehnt eine weitere Prüfung ab.
Anlage 36 20.07.2009 Weiterleitung des Polizeiberichts durch das Landratsamts Lörrach an das Amtsgericht Lörrach. Durch den Polizeibericht und dieses Schreiben wurde das gerichtliche Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet
Anlage 37 30.05.2012 Landrätin D. bestätigt die(unzulässige, wiederholte) Aktenvernichtung
Bemerkung: Bei Anlagen Nr. 36 und 37 weiß ich nicht mehr genau, wann sie der Petititonsausschuss erhalten hat, vermutlich per Anlage auf dem Postweg.

Geändert am:   30.04.2023

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de