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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief von der Strafverteidigerin

Veröffentlicht am 31.12.2017


Anwältin 6, ..............................    .Lörrach

Staatsanwaltschaft Freiburg i. B.
Zweigstelle Lörrach
Untere Wallbrunnstraße 19

79539 Lörrach

Lörrach, den 23. September 2013

Unsere Prozessregisternummer: ...

................
BITTE BEI RÜCKFRAGEN UND ZAHLUNGEN UNBEDINGT ANGEBEN!

Bei Rückfragen: ............................. Sekretariat: ..........................

86 Js 7931/13
In dem Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser
wegen Verdachts der Bedrohung

rege ich an, das Ermittlungsverfahren gegen Frau Moser gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Gegen die Beschuldigte wird wegen Bedrohung ermittelt.

Der Tatbestand der Bedrohung setzt voraus, dass eine Person einen anderen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht haben muss.

Nach dem Inhalt der Ermittlungsakten ist nicht ersichtlich, wen genau und mit welchem Verbrechen die Beschuldigte einen Menschen bedroht haben soll.

Das von der Anzeigenerstatterin reklamierte Schild, welches die Beschuldigte eine Zeit lang an ihrem Gartenzaun angebracht hat, lautet: „Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin!". Aus dieser Äußerung lässt sich lediglich erkennen. dass die Beschuldigte ein von ihr als ungerecht empfundenes Verhalten einer weiblichen Person anprangert.

Um welches Verhalten genau und um welche konkrete „Täterin" es sich handelt, bleibt offen.

Selbst wenn davon ausgegangen werden müsste, dass die Beschuldigte damit die Anzeigenerstatterin meint, so ist in dem beanstandeten Schild jedenfalls keine Bedrohung ersichtlich.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den weiteren von der Anzeigenerstatterin genannten Textpassagen, welche die Beschuldigte auf ihrer Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht hat.

Auch daraus ergibt sich lediglich, dass die Verfasserin im Verhalten einer von ihr „Anzeigenerstatterin" genannten Person eine Ungerechtigkeit sieht.

Eine konkrete Drohung mit einem Verbrechen gegenüber einer dritten Person findet sich darin nicht.

Vielmehr sind die Ausführungen der Beschuldigten vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Insofern ist auch darauf hinzuweisen, dass die Beschuldigte die Webseite www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de zwischenzeitlich vom Netz genommen hat.

Anwältin 6
Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht
 


GM-Kommentar:
Diese Homepage war danach eine gewisse Zeit nicht mehr online.
Inzwischen ist sie längst wieder online mit neuen ungerechten Ereignissen.
Ich möchte damit dokumentieren, dass die Bundesrepublik kein Rechtsstaat ist, wenn die zugrundeliegenden Gesetze für die Bürger/innen von staatlichen Institutionen nicht eingehalten werden und dass Gesetzesänderungen notwendig sind. Außerdem erfuhr ich viel zu spät, dass die zuständige Staatsanwältin Sattler-Bartusch war.

Geändert am:   02.04.2023

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