Ich bin 2009 zu Unrecht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen.
Für den Fall galt noch das FGG. FGG § 65 (6) Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht in Betreuungssachen tätig sein.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit galt das für den Richter, der das Verfahren eingeleitet hat.
Vom Amtsgerichtsdirektor habe ich keine genaue Antwort bekommen, obwohl ich von ihm die genauen Datumsangaben wissen wollte. (Antwort am 27.12.2011 siehe Schaltfläche "Zeitliche Reihenfolge" und Links auf der Startseite der unten genannten Website).
Welche rechtliche Wirkung hat dies auf das Gerichtsverfahren.
Bitte geben Sie mir nur eine Antwort, wenn Sie sicher sind.
Bin auch bereit, für eine richtige Antwort einen höheren Preis zu zahlen.
Ich habe hier schon mal 2009 eine Frage gestellt, als ich das Schreiben vom Amtsgericht zur Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens bekam und nicht wusste, warum.
Problem zum Betreuungsrecht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Problem-zum-Betreuungsrecht (falscher
Link....) Richtiger
Link
In der Folgezeit sind alle mögliche Pannen passiert.
Daher habe ich seit kurzem zwei Webseiten: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (als Hilfe für Menschen, die zu Unrecht in ein Betreuungsverfahren geraten oder im Rahmen eines Betreuungsverfahrens menschenunwürdig behandelt werden).
Mein Fall ist so umfangreich geworden, dass ich dabei bin, ihn zu dokumentieren:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de. |