Von: Moser <Moser@T-Online.de>
An: "Oberlandesgericht Karlsruhe" <poststelle@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de>
Datum: 11. Jan 2012 08:19
Betreff: Beschwerde zum Aktenzeichen 3..... III - Bitte Email-Eingang bestätigen
Sehr geehrte Frau Richterin des Oberlandesgericht, sehr geehrter Herr
Richter des Oberlandesgericht
seit 23.12.2011 ist meine Website www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und
seit 10.01.2012 ist meine Website www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de online.
Seit 2 1/2 Jahre wehre ich mich gegen Handlungen verschiedener staatlicher Institutionen, wobei das Oberlandesgericht Karlsruhe
ebenfalls dazu gehört.
Konkrete sachliche Beschwerden mit Begründungen werden in Dienstaufsichtsbeschwerden umgeändert, die selbstverständlich dann
abgelehnt werden. Mit zunehmender Zeitdauer wird es immer schwieriger,
Rechtsbrüche zu belegen. Auch Sie haben kürzlich wieder ein Schreiben von mir in eine
Dienstaufsicht-Sache umgewandelt.
Das Schreiben vom Direktor des Amtsgerichts BW-x habe ich öffentlich
kommentiert. Vermutlich hat es keinen Sinn, Ihnen oder dem Landgericht Freiburg, eine
ordnungsgemäße Stellungnahme zu schicken, weil sie dann wieder in eine erfolglose Dienstaufsichtsbeschwerde umgewandelt wird.
Aus meinem Fall ergibt sich auch, dass es Rechtsprobleme gibt, die eigentlich für das Verwaltungsgericht bestimmt sind. Mein Anwalt Nummer
4 hat dies mir erklärt. Ich habe zugestimmt, aber er hat dazu nichts unternommen. Er ist ein netter Mensch, aber sehr vorsichtig. Daher
beauftrage ich ihn jetzt nicht mehr weiter. Weil die Akten sehr umfangreich geworden sind, finde ich auch keine weitere Kanzlei.
Aus den Teilen, die ich im Internet veröffentlicht habe, sind die Rechtsprobleme bzw. Rechtsbrüche erkennbar.
So wie es aussieht, muss ich vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil es
zu viele staatliche Institutionen sind, die gegen mich, und damit für meine Nachbarn tätig geworden sind.
Stimmen Sie dieser letzten Aussage zu?
Mit freundlichem Gruß
Moser
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