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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Antwort vom Datenschutz BW


Baden-Württemberg
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ
 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Postfach 10 29 32 • 70025 Stuttgart
Frau
Gertrud Moser
...............
79589 Binzen

 

Datum 15. April 2010
Name Herr Diekmann
Durchwahl 0711 615541-12
Aktenzeichen: H 3110/189
(Bitte bei Antwort angeben)
Datenschutz bei der Polizei

Bisheriger Schriftwechsel, zuletzt Ihr Schreiben vom 28. Februar 2010 Unser Schreiben vom 17. Dezember 2009, Az. H 3110/189

Sehr geehrte Frau Moser,

nachdem wir zwischenzeitlich noch eine weitere Antwort der Polizeidirektion Lörrach auf unsere angekündigte Nachfrage erhalten haben, kommen wir - leider verzögert durch verschiedene vordringliche Vorgänge - auf Ihr Anliegen zurück.

Wir hatten die Polizeidirektion noch einmal gebeten, die Übermittlung der Informationen, die von Ihrer Nachbarin-X stammten, auch an das Landratsamt zu begründen. Hierzu wurde uns mitgeteilt, dass nach dem Inhalt der Meldung eine Information erforderlich war, damit geprüft werden könne, ob aus Gründen der Gesundheitsfürsorge etwas zu veranlassen sei.

Der Polizeivollzugsdienst beruft sich für diese Übermittlung auf dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der Übermittlung an die Gemeinde.

Allerdings ist zu ergänzen, dass für den Bereich des Gesundheitswesens nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Damit ist auch insoweit aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Verletzung rechtlicher Bestimmungen festzustellen.

Wie wir Ihnen bereits mitteilten, können wir in der Angelegenheit beim Amtsgericht nicht tätig werden.

Wir bedauern, Ihnen daher keine weitere Hilfestellung vermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
...........


Geändert am:   11.01.2019

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