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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Begründung der Staatsanwältin
 

Die folgende Begründung ist für eine Rechtsstaatvertreterin und Juristin völlig inakzeptabel.

Daher habe ich zu den einzelnen Texteilen eine Stellungnahme erstellt und am 31.07.2023 an die Staatsanwaltschaft Freiburg beschickt.


     Abschreibetext

AS 63

 

B............, .................. Dr. (StA Freiburg)

Von:  Reil, ...... Dr. (StA Lörrach)
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 10:59
An: B........, ........... Dr. (StA Freiburg)
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser

Sehr geehrter Herr Dr. B...................,

zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich –
 unter Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA Orschitt erteilte Aussagegenehmigung
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet,
die entsprechenden Dateien gelöscht)
Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung möglicherweise nicht ganz präzise ist:

Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin, Nachbarin-X, erstattet.

Durch von Frau Nachbarin-X veranlasste Bauarbeiten und die hiervon ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des Computers der Frau Moser gekommen.

Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei,
weswegen Frau Nachbarin-X die Polizei verständigt habe,
die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe.

Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Nachbarin-X erhobene Tatvorwurf der der Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist.

Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen betreffende den Zustand von Frau Moser das Verfahren gegen Nachbarin-X gemäß § 170 Abs. 2 stopp eingestellt.

Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos) Beschwerde eingelegt.

Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos) jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen.

Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun, ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche) Zuständigkeit.

Irgendwann später wurde mir bekannt,
dass sie auf ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem Nachteil (und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger) veröffentlicht hatte,
weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und Strafantrag gegen sie gestellt hatte.

Das Verfahren wurde bei Ihnen durch Herrn OStA Rall bearbeitet.
Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige Jahre alt sein dürfte.

Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch nicht entschieden.

Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder dieselben Personen bezichtigt.

Dieser Sachverhalt ist offenbar nunmehr auch der Grund für das verfahrensgegenständliche Schreiben an die Gemeinde.

Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit besten Grüßen
Dr. ....... Reil
Erste Staatsanwältin
StA-Lörrach- Adresse
 

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AS 65

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Geändert am:   16.12.2024

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