| |
Nach der Akteneinsicht schrieb ich eine Stellungnahme
zur Begründung für das Strafverfahren gegen mich von Dr. Reil
|
Anlage 1
Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589
Binzen, Tel. 07621/64467
210 Js 19162/23
In dem Ermittlungsverfahren gegen
G.......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
|
Hier: |
Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
|
Binzen, 31. Juli 2023
Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts
Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien
von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe
von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder
Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer
Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine
ausreichenden Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von
Staatsanwalt Dr. Bertolini, Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt
wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen
mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,
aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.
Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit
2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber
überprüfen.
Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und
digitaler Form.
- 2 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 2
Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von
Fotos. Textteile davon umrahmt
1. Textteil:
Abschreibetext:
AS 63
Bertolini, Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Von: |
Reil, Jutta Dr. (StA Lörrach) |
Gesendet: |
Montag, 5. Juni 2023 10:59 |
An: |
Bertolini, Sebastian Dr. (StA Freiburg) |
Betreff: |
Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser |
Sehr geehrter Herr Dr. Bertolini,
zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter
Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA
Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet,
die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung
möglicherweise nicht ganz präzise ist:
|
|
1. |
Kommentar von G.
Moser: |
|
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich
gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
|
2. Textteil:
Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin,
Hella Hofmaier, erstattet. |
Online:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:
- 3 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 3
1. Strafanzeige und -antrag 2009
Weder die Polizei, noch das Amtsgericht
Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.
Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1.
Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und
aufgrund neuer Falschaussagen von Nachbarin-X.
2009 |
|
|
|
04.10.2009 |
Moser |
Staats-
anwaltLörrach |
Strafanzeige:
Mehr... |
04.10.2009 |
Moser |
Staats-
anwaltLörrach |
Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur
Strafanzeige vom 4.10.2009
Mehr... |
05.10.2009 |
Staats-
anwalt |
Moser |
Aktenzeichen-Vergabe 85 ..............
Mehr... |
06.11.2009 |
Staats-
anwalt
Dr. Reil |
Moser |
Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung
eingestellt.
Mehr... |
19.11.2009 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009
Mehr.... |
19.11.2009 |
Moser |
Staatsan-
wältin x |
Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch
Mehr... |
27.11.2009 |
Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe |
Moser |
Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wiederholt
Mehr... |
Dez 2009 |
|
|
|
14.12.2009 |
PD
Lörrach |
Moser |
Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom
22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein
Mehr...
|
15.12.2009 |
Tages-
zeitung |
Allgemeinheit |
Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft
Mehr... |
17.12.2009 |
PD
Lörrach |
Moser |
Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist Böning abgelehnt
Mehr.... |
18.12.2009 |
Moser |
Polizeidirektion Lö |
Stellungnahme zum Polizeibericht
Mehr... |
18.12.2009 |
Anwalt 3 |
Polizei
Landratsamt Betreuung |
Begleitschreiben zur Stellungnahme
Mehr... |
19.12.2009 |
Daten-
schutz |
Moser |
Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von
der Nachbarin x.....
Mehr... |
19.12.2009 |
Moser |
Gemeinde |
Bitte Termin beim Ortsplaner
Mehr..... |
19.12.2009 |
Moser |
Anwalt 3 |
Information über Daten-
schutzantwort
Mehr.... |
23.12.2009 |
Moser |
Daten-
schutz |
Email: Danke
Mehr... |
|
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 4
2010 |
|
|
|
Feb 2010 |
|
|
|
18.02.2010 |
Moser |
Amts-
gericht |
2.
Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien
Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. Reil die Akten zur Einsicht hatte. |
28.02.2010 |
Moser |
Staats-
anwältin
Dr. Reil |
Einige Fragen,
auch zur Akteneinsicht
Mehr... |
Mrz 2010 |
|
|
|
01.03.2010 |
Staats-
anwältin
Dr. Reil |
Moser |
Dr. Reil hat alles
gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten,
, d.h. keine Befragung bzw. keine Zeugen möglich
Mehr... |
Okt 2010 |
|
|
04.10.2010 |
Moser |
Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem
Handeln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR,
Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick
über
Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge
an versch. Staatl. Inst.
Mehr... |
08.10.2010 |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. S. |
Moser |
Auslegung des
Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung.
Mehr... |
22.10.2010 |
Moser |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt |
Mehr... |
Nov 2010 |
|
|
|
02.11.2010 |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt |
Moser |
Beschwerde
abgelehnt
Mehr... |
23.11.2010 |
Moser |
Land-
gericht |
Stellungnahme zum
Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu.
Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines
Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer
Mehr... |
|
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 5 |
2012 |
|
|
|
Mai 2012 |
|
|
|
15.05.2012 |
Anwältin 4 |
Land-
gericht |
Fax Denn wenn
der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, brechen Völkerrecht
und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist
Revisionsrecht: meine ich.
Mehr... |
22.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Akteneinsicht.
Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die
Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgericht enthält. Dabei ist
auch das ärztliche Gutachten. |
23.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Brief mit
Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Beschwerdeankündigung.
Mehr..... |
28.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Antrag auf
Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus
der Akteneinsicht vom 22.05.2012.
Mehr.... |
Jul 2012 |
|
|
|
06.07.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Email mit
Briefanhang
Mehr.... |
06.07.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Brief zur obigen
Email
Mehr.... |
30.07.2012 |
Staats-
anwalt |
Moser |
Es liegen keine
Gesichtspunkte vor, die eine Wiederaufnahme des eingestellten
Verfahrens begründen können
Mehr.... |
unvollständig - wird demnächst ergänzt
3. Textteil:
Durch von Frau Hofmaier veranlasste Bauarbeiten |
3.
Kommentar von G. Moser:
Falschaussage
In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.
Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Hella Hofmaier vermutlich völlig zu Recht für
geltungssüchtig.
Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch
Untätigkeit vielfach unterstützt.
- 6 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 6
4. Textteil:
und die hiervon
ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des
Computers der Frau Moser gekommen. |
5. Kommentar von G.
Moser:
Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit
entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen
Akten von mir und Rechtsanwalt Peter Jensch bewiesen worden, und zwar
mit entsprechen-den Belegen und Texten.
Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Frau Hofmaier bei
der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach
(mehrfach, auch bei Richterin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt
Lörrach und höheren Ebenen dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.
Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.
Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser
belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.
Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den
Fall nicht aufzubauschen.
Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli
2009 begann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerum BW
um Hilfe.
Frau Hofmaier durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass
ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der Hella
Hofmaier über mich.
Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen
Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten
(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)
In ähnlicher Form auch online veröffentlicht:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70 |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 7
6. Textteil:
Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen
schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei, |
6. Kommentar von G.
Moser:
Falsche Aussage.
Frau Dr. Reil übernimmt hier Falschaussagen von Frau Hofmaier.
a) Ich habe nicht geschrien.
b) Ich habe weder Blickkontakt noch an
die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.
Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich
mich nur an Ihren Mann gewandt.
Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht,
weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war.
Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht
beobachtet.
Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter
entfernt auf der Baustelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen
Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht
aufgefallen.
7. Textteil:
weswegen Frau Hofmaier die Polizei verständigt habe |
7. Kommentar von G.
Moser:
Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen
über mich gemacht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr
belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.
8. Textteil:
, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe. |
8. Kommentar von G.
Moser:
Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die
schrecklichen Vorwürfe über mich nachgefragt zu haben.
Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die
Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.
Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben
bei der Poststelle gelandet. |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 8
|
|
Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen
hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und
vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der
Betreuungsbehörde. Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom
Polizeibericht.
Das kann wahr sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an
das Amtsgericht weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt
Marschner hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien.
(Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und
Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.
Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt Peter
Jensch (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu
berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglosen Gerichtsverhandlung
eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitarbeiterin
bekommen.
Die Akten waren also nicht vernichtet worden.
|
9. Textteil:
Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Hofmaier erhobene Tatvorwurf der der
Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die
Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist. |
9. Kommentar von G.
Moser:
|
|
Falschaussage von Dr. Reil und Schock: Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der
Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!
Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Hella Hofmaier die
Rede.
Wenn PHK Pfaff davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information
künftig gegen mich verwendet.
Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung"
der Hella Hofmaier verweigert.
Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft
geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen
zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Hella Hofmaier abgelehnt.
Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.
|
- 9 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 9
10. Textteil:
Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen
betreffend den Zustand von Frau
Moser das Verfahren gegen Hofmaier gemäß § 170 Abs. 2
eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos)
Beschwerde eingelegt. |
10. Kommentar von G.
Moser:
Diese Aussage finde ich schockierend.
Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.
Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht
gegeben und erzählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen
belasten.
Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat
mich beruhigt.
In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu
ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauert hat und
der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den
Polizeibericht vorgegangen ist.
Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.
Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten
Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine
zweite Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.
Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm
gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010
Anlage 3
dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch
überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann
doch getan.
Leider hat der damalige Rechtsanwalt Marschner auch das
Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge
gemacht, wie ich rechtlich dagegen vorgehen könnte.
Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben
der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte
mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.
Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu
meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber
nicht in einem Rechtsstaat.
Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und
die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
|
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 10
|
11. Textteil:
Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos)
jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen. |
11.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie
versprochen, irgendeine Untersuchung gemacht hat.Aus den
eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und
das ganze für rechtens erklärt.
Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des
Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu
erkennen.
Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm
In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz
der Petitionsausschuss praktisch als Beweis genannt, dass die
Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben.
M.E. Lächerlich.
|
12. Textteil:
Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche)
Zuständigkeit. |
12.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch
ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom
1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer,
Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an
die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach
Schadenersatz beansprucht,
weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung
meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in
unserem Rechtsstaat möglich.
|
Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein
Erpressungsverfahren gegen
mich eingeleitet.
Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der
Erpressung nicht vorlag.
Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der
Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann
geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.
Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine
abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine
rechtsstaatswidrige Institution.
- 11 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 11
|
Interne Homepage:
Nr. 17 |
Juli
2019 |
Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher
Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster
Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1.
April 2019
Ereignisse,
|
Nr. 18 |
Sep-
2019 |
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts
der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in
Sattler-Bartusch
Ereignisse, |
Nr. 19 |
Okt
2019 |
200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse,
AS-Liste |
|
Juni.
2020 |
35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020
durch Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste
Staatsanwältin Kottisch-Borchmann) |
13 a. Textteil:
Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf
ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem
Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte, |
13a.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens
ein Beispiel angegeben? |
|
|
13b. Textteil:
(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger |
13b.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.
Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat
zulässig.
Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm
Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der
Rechtsanwalt Dr. Dr. Ralf Hohmann (Online Anwalt 7) mich
hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegaugelt hat,
dass er eine Klage eingereicht hat.
Dr. Puchinger hat keine beantragten Zeugen geladen. Die
anwesende Rechtsanwältin Kirsten Lang (Online: Anwältin 10)
hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die
Richterin unterbrechen.
|
- 12 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 12
|
|
Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen
der Hella Hofmaier hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu
abgegeben, als Hella Hofmaier und ihre Anwältin darüber berichteten.
Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich
geschrieben und bekam nochmals eine Anwaltsvergütung.
Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht
einreichen noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.
Online aus meiner Zeitreihe 2014 und
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
|
|
Datum |
Von |
An |
Kurzinhalt
|
30.12.2014
|
Amts-
gericht |
Moser,
Nachbarin-X
|
2 C 1446/14
Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten
tragenn.
Mehr...
Eingang am 7.1.2015 |
|
|
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm
Unten mein Kommentar
GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich.
Ihre Demütigungen, tendenziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und
unterlassenen Untersuchungen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen,
Befragung der skrupellosen Denunziantin) verursachen bei mir
Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner
Lebenserwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Stand März 2017)
Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
|
|
14. Textteil:
.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten
Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und
Strafantrag gegen sie gestellt hatte. |
14.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in
Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht
gegeben war.Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.
Siehe Kommentar 13a
- 13 - |
|
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 13
|
15. Textteil:
Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige
Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch
nicht entschieden. |
15.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Ja, dass ist richtig.
(Ergänzt am 13.01.2024: Stimmt
immer noch) 2017 machte meine Nachbarin
Hella Hofmaier wieder verheerende Falschaussagen über die
Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.
Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch
einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmeren Aussagen hat
Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend
noch beleidigt.
Dies hat der zuständige „Strafverteidiger Seiring" fast
widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben
abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen.
In der Verhandlung hat er auch keine Beweisanträge gestellt,
obwohl das laut Protokoll möglich war.
Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und
die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich
mich online kundig gemacht wie ein zweites Verfahren vor dem
Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen
Demütigungen für mich.
Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend
übersichtliche Gründe zu meiner Verteidigung schriftlich
abgegeben.
Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in
meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.
Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen
in einem doppelten Müllsack auf der Kreismülldeponie Lörrach
entsorgt werden.
Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein
Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung von StA’in Dr. Reil gegen
ausgelöst.
Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner
Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a
gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden
sind. |
16. Textteil:
Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit
demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz
habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder
dieselben Personen bezichtigt. |
16.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Analog 15. Kommentar von mir
|
|
- 14 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 14
|
17. Textteil:
.Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich
gerne noch einmal. Mit besten Grüßen
Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
|
17.
|
Kommentar von G. Moser: |
|
Dazu gab es offensichtlich noch ein Telefonat mit dem
Staatsanwalt Dr. Bertolini. Er wollte von ihr die Zustimmung für
die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.Daher ist es ein kleiner
Lichtblick,
dass Dr. Bertolini das Verfahren trotzdem eingestellt hat.
|
Abschließende Stellungnahme:
Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale
rechtsstaatwidrige und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner
Nachbarin Hofmaier, der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft,
eigene Anwält/innen, Petionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf
zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich
gequält.
Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre
hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt Peter Jensch schriftlich
vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen
widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich
der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.
Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei
der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.
Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert)
zu überprüfen
und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen
mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch zu
vergleichen.
Das hat wieder viel Geld und Nerven gekostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale
Schadenersatzforderung mit Begründung wie es in unserem deutschen
Rechtsstaat üblich ist.
Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und
skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der
General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
|
- 15 - |
|
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 15
|
Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf
meiner Homepage veröffentlicht.Mein Fall und meine Akten
dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen
mich.
Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein
Teil der beteiligten Personen in meinem Fall?
Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können
angeblich poli-zeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen
nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich
nur über-fliegt oder einfach ignoriert.
In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine
ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft
Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon
als Textbausteine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.
Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der
Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von
Rechtsanwält/innen geschrieben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und
können bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als
auch finanziell.
Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei
Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der
Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.
Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und
Vogelfutter stibitzt.
Quelle:
https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html
Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem
Strafverfahren wegen wiederholtem Ladendiebstahl teilgenommen. Zuvor war
die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wieder ins
Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin
misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl
befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft
wird.
Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit
10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie
hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im
Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm
|
- 16 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 16
|
Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins
GefängnisEine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten
Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – und verliert. Für geklaute
Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.
10. April 2019:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html
Mein Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen
analog belangt werden.
Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert
und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche
rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Peter Jensch)
G. Moser
|
|