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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Nach der Akteneinsicht schrieb ich eine Stellungnahme
zur Begründung für das Strafverfahren gegen mich von Dr. Reil

Anlage 1

Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467

210 Js 19162/23


In dem Ermittlungsverfahren gegen
      G.......... Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach

 

Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
  

Binzen, 31. Juli 2023

Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden Informationen hatte.

Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. Bertolini, Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.

Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,

aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.


Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.

Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit 2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber überprüfen.

Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und digitaler Form.

- 2 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 2


Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von Fotos.  Textteile davon umrahmt
   

1. Textteil:

                    Abschreibetext:                                                     AS 63

Bertolini, Sebastian Dr. (StA Freiburg)                                                     

 

Von: Reil, Jutta Dr. (StA Lörrach)
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 10:59
An: Bertolini, Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser

Sehr geehrter Herr Dr. Bertolini,

zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet, die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung möglicherweise nicht ganz präzise ist:
 

 

1. 

Kommentar von G. Moser:

  Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.

Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
 

 

2. Textteil:

Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin, Hella Hofmaier, erstattet.

 

2. Kommentar von G. Moser:
  Wahre Aussage
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwaltschaft.htm

 

Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Falschaussagen bei der Polizei:
85 Js 9229/09
Staatsanwaltschaft Lörrach
Erfolglose
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auftrag von Hella Hofmaier abgelehnt von Staatsanwältin Dr. Reil
  Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe  (Oberstaatsanwältin Scheck)
  Okt 2010 E-1402.2010/884 Erfolglose Beschwerde bei beim baden-württembergischen Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer)

Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:

- 3 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 3

   
1. Strafanzeige und -antrag 2009

Weder die Polizei, noch das Amtsgericht Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.

Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1. Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und aufgrund neuer Falschaussagen von
Nachbarin-X.

2009

     
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt

Lörrach

Strafanzeige: Mehr...
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt

Lörrach

Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur Strafanzeige vom 4.10.2009 Mehr...
05.10.2009 Staats-
anwalt
Moser Aktenzeichen-Vergabe 85 .............. Mehr...
06.11.2009 Staats-
anwalt
Dr. Reil
Moser Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung eingestellt. Mehr...
19.11.2009 Moser Staats-
anwalt
Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009 Mehr....
19.11.2009 Moser Staatsan-
wältin x
Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch Mehr...
27.11.2009 Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe
Moser Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wiederholt Mehr...
Dez 2009      
14.12.2009 PD
Lörrach
Moser Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom 22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein Mehr...
15.12.2009 Tages-
zeitung
Allgemeinheit Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft
Mehr...
17.12.2009 PD
Lörrach
Moser Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist Böning abgelehnt Mehr....
18.12.2009 Moser Polizeidirektion Lö Stellungnahme zum Polizeibericht Mehr...
18.12.2009 Anwalt 3 Polizei
Landratsamt Betreuung
Begleitschreiben zur Stellungnahme Mehr...
19.12.2009 Daten-
schutz
Moser Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von der Nachbarin x..... Mehr...
19.12.2009 Moser Gemeinde Bitte Termin beim Ortsplaner Mehr.....
19.12.2009 Moser Anwalt 3 Information über Daten-
schutzantwort
Mehr....
23.12.2009 Moser Daten-
schutz
Email: Danke Mehr...

- 4 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 4

 

2010

     
Feb 2010      
18.02.2010 Moser Amts-
gericht
2. Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. Reil die Akten zur Einsicht hatte.
28.02.2010 Moser Staats-
anwältin
Dr. Reil
Einige Fragen, auch zur Akteneinsicht Mehr...
Mrz 2010      
01.03.2010 Staats-
anwältin
Dr. Reil
Moser Dr. Reil hat alles gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten, , d.h. keine Befragung bzw. keine Zeugen möglich Mehr...

 

Okt 2010    
04.10.2010 Moser Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR, Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick über Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge an versch. Staatl. Inst.
Mehr...

 

08.10.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. S.
Moser Auslegung des Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung.
Mehr...
22.10.2010 Moser Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Mehr...
Nov 2010      
02.11.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Moser Beschwerde abgelehnt Mehr...
23.11.2010 Moser Land-
gericht
Stellungnahme zum Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu. Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer Mehr...
 

- 5 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 5

2012

     
Mai 2012      
15.05.2012 Anwältin 4 Land-
gericht
Fax Denn wenn der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, brechen Völkerrecht und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist Revisionsrecht: meine ich.
Mehr...
22.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Akteneinsicht. Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgericht enthält. Dabei ist auch das ärztliche Gutachten.
23.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Brief mit Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Beschwerdeankündigung. Mehr.....
28.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.05.2012. Mehr....
Jul 2012      
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt
Email mit Briefanhang Mehr....
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt
Brief zur obigen Email Mehr....
30.07.2012 Staats-
anwalt
Moser Es liegen keine Gesichtspunkte vor, die eine Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens begründen können Mehr....

unvollständig - wird demnächst ergänzt

3. Textteil:

Durch von Frau Hofmaier veranlasste Bauarbeiten

3.     Kommentar von G. Moser:

Falschaussage

In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.

Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Hella Hofmaier vermutlich völlig zu Recht für geltungssüchtig.

Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch Untätigkeit vielfach unterstützt.

- 6 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 6
 

4. Textteil:

und die hiervon ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des Computers der Frau Moser gekommen.

5.     Kommentar von G. Moser:

Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen Akten von mir und Rechtsanwalt Peter Jensch bewiesen worden, und zwar mit entsprechen-den Belegen und Texten.

Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Frau Hofmaier bei der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach (mehrfach, auch bei Richterin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt Lörrach und höheren Ebenen dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.

Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.

Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.

Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den Fall nicht aufzubauschen.

Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli 2009 begann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerum BW um Hilfe.

Frau Hofmaier durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der Hella Hofmaier über mich.

Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten

(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)

In ähnlicher Form auch online veröffentlicht: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm

Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70

- 7 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 7
 

6. Textteil:

Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei,

6.     Kommentar von G. Moser:

Falsche Aussage.

Frau Dr. Reil übernimmt hier Falschaussagen von Frau Hofmaier.

a)    Ich habe nicht geschrien.

b)      Ich habe weder Blickkontakt noch an die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.

Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich mich nur an Ihren Mann gewandt.

Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht, weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war. Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht beobachtet.

Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter entfernt auf der Baustelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht aufgefallen.
 

7. Textteil:

weswegen Frau Hofmaier die Polizei verständigt habe

7.     Kommentar von G. Moser:

Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen über mich gemacht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.

 

8. Textteil:

, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe.

8.     Kommentar von G. Moser:

Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die schrecklichen Vorwürfe über mich nachgefragt zu haben.

Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.

Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben bei der Poststelle gelandet.

- 8 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 8
 
    Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der Betreuungsbehörde.

Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom Polizeibericht.
Das kann wahr sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an das Amtsgericht weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt Marschner hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien. (Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.

Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt Peter Jensch (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglosen Gerichtsverhandlung eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitarbeiterin bekommen.
Die Akten waren also nicht vernichtet worden.

 

9. Textteil:

Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Frau Hofmaier erhobene Tatvorwurf der der Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist.

9.     Kommentar von G. Moser:

 

      Falschaussage von Dr. Reil und Schock:

Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!

Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Hella Hofmaier die Rede.
Wenn PHK Pfaff davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information künftig gegen mich verwendet.

Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung" der Hella Hofmaier verweigert.

Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Hella Hofmaier abgelehnt. Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.

 

- 9 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 9
 

10. Textteil:

Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen betreffend den Zustand von Frau Moser das Verfahren gegen Hofmaier gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos) Beschwerde eingelegt.

10.     Kommentar von G. Moser:

Diese Aussage finde ich schockierend.

Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.

Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht gegeben und erzählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen belasten.

Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat mich beruhigt.

In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauert hat und der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den Polizeibericht vorgegangen ist.

Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.

Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine zweite Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.

Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010                                              Anlage 3

dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann doch getan.

Leider hat der damalige Rechtsanwalt Marschner auch das Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge gemacht, wie ich rechtlich dagegen vorgehen könnte.

Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.

Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber nicht in einem Rechtsstaat.

Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 10
 

11. Textteil:

Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos) jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen.

 

11.     Kommentar von G. Moser:
 
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie versprochen, irgendeine Untersuchung gemacht hat.

Aus den eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und das ganze für rechtens erklärt.

Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu erkennen.

Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm

In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz der Petitionsausschuss praktisch als Beweis genannt, dass die Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben.
M.E. Lächerlich.
 

12. Textteil:

Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche) Zuständigkeit.

 

12.     Kommentar von G. Moser:
 
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom

1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer, Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach Schadenersatz beansprucht,

weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in unserem Rechtsstaat möglich.
 

Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein Erpressungsverfahren gegen mich eingeleitet.

Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der Erpressung nicht vorlag.

Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.

Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine rechtsstaatswidrige Institution.

- 11 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 11

 
Interne Homepage:
 
Nr. 17 Juli
2019
Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019
Ereignisse,
Nr. 18 Sep-
2019
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in Sattler-Bartusch
Ereignisse,
Nr. 19 Okt
2019
200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse, AS-Liste
  Juni.
2020
35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020 durch Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste Staatsanwältin Kottisch-Borchmann)

13a. Textteil:

Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte,

 

13a.     Kommentar von G. Moser:
  Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens ein Beispiel angegeben?
   

13b. Textteil:

(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger

 

13b.     Kommentar von G. Moser:
 
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.

Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat zulässig.

Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm

Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der Rechtsanwalt Dr. Dr. Ralf Hohmann (Online Anwalt 7) mich hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegaugelt hat, dass er eine Klage eingereicht hat.

Dr. Puchinger hat keine beantragten Zeugen geladen. Die anwesende Rechtsanwältin Kirsten Lang (Online: Anwältin 10) hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die Richterin unterbrechen.
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 12
 
  Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen der Hella Hofmaier hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu abgegeben, als Hella Hofmaier und ihre Anwältin darüber berichteten.

Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich geschrieben und bekam nochmals eine Anwaltsvergütung.

Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht einreichen noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.

Online aus meiner Zeitreihe 2014 und

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
 

   
Datum Von An Kurzinhalt
30.12.2014
 
Amts-
gericht
Moser,
Nachbarin-X
2 C 1446/14 Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten tragenn.
Mehr...
Eingang am 7.1.2015
 
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm

Unten mein Kommentar

GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich.
Ihre Demütigungen, tendenziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und unterlassenen Untersuchungen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen, Befragung der skrupellosen Denunziantin) verursachen bei mir Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner Lebenserwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
 

  

14. Textteil:

.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und Strafantrag gegen sie gestellt hatte.

 

14.     Kommentar von G. Moser:
 
Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht gegeben war.

Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.

Siehe Kommentar 13a

- 13 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 13
 

15. Textteil:

Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch nicht entschieden.

 

15.     Kommentar von G. Moser:
  Ja, dass ist richtig. (Ergänzt am 13.01.2024: Stimmt immer noch)

2017 machte meine Nachbarin Hella Hofmaier wieder verheerende Falschaussagen über die Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.

Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmeren Aussagen hat Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend noch beleidigt.

Dies hat der zuständige „Strafverteidiger Seiring" fast widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen.
In der Verhandlung hat er auch keine Beweisanträge gestellt, obwohl das laut Protokoll möglich war.

Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich mich online kundig gemacht wie ein zweites Verfahren vor dem Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen Demütigungen für mich.

Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend übersichtliche Gründe zu meiner Verteidigung schriftlich abgegeben.

Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.

Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen in einem doppelten Müllsack auf der Kreismülldeponie Lörrach entsorgt werden.

Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung von StA’in Dr. Reil gegen ausgelöst.

Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden sind.

 

16. Textteil:

Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder dieselben Personen bezichtigt.

 

16.     Kommentar von G. Moser:
 
Analog 15. Kommentar
von mir
  

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 14
 
 

17. Textteil:

.Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit besten Grüßen

Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
 

 

17.     Kommentar von G. Moser:
 
Dazu gab es offensichtlich noch ein Telefonat mit dem Staatsanwalt Dr. Bertolini. Er wollte von ihr die Zustimmung für die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.

Daher ist es ein kleiner Lichtblick,
dass Dr. Bertolini das Verfahren trotzdem eingestellt hat.

 

Abschließende Stellungnahme:

Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale rechtsstaatwidrige und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner Nachbarin Hofmaier, der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, eigene Anwält/innen, Petionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich gequält.

Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt Peter Jensch schriftlich vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.

Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.

Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert) zu überprüfen

und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch zu vergleichen.

Das hat wieder viel Geld und Nerven gekostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale Schadenersatzforderung mit Begründung wie es in unserem deutschen Rechtsstaat üblich ist.

Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 15
 

Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf meiner Homepage veröffentlicht.

Mein Fall und meine Akten dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen mich.

Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein Teil der beteiligten Personen in meinem Fall?

Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können angeblich poli-zeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich nur über-fliegt oder einfach ignoriert.

In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon als Textbausteine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.

Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von Rechtsanwält/innen geschrieben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und können bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als auch finanziell.

Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.

Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und Vogelfutter stibitzt.

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html

Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem Strafverfahren wegen wiederholtem Ladendiebstahl teilgenommen. Zuvor war die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wieder ins Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft wird.

Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit 10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 16
 

Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins Gefängnis

Eine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – und verliert. Für geklaute Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.

10. April 2019: https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html


Mein Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen analog belangt werden.

Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Peter Jensch)

G. Moser

 


Geändert am:   21.01.2024

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