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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Schwiegereltern von Nachbarin-X


Gertrud Moser, ...........................................Binzen, Tel. 0......................

 

Per Postbrief
Gertrud Moser, ...............79589 Binzen

Eheleute
x und y Nachbarin-X
....................Straße .....

..............Binzen

Kopie an meinen Rechtsanwalt und

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sauer
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

Dienstag, 21. Januar 2020

86 Js 17536/17

Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17

Angebliche Straftat von mir (Beleidigung) durch die AE Nachbarin-X


Sehr geehrte Frau Nachbarn-X, sehr geehrter Herr Nachbarn-X,

wie Ihnen bekannt ist, hat mich Ihre Schwiegertochter Nachbarin-X

2009 durch Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein in ein Entmündigungsverfahren gebracht. Dabei wurde ich zwar nicht entmündigt, aber es gab keinerlei Ermittlungen durch die Polizei, das Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach zu meinen Gunsten.

Hier noch einmal der Wortlaut:

Sachverhalt
Am 08.07.2009 erschien die o.a. Nachbarin-X ratsuchend persönlich beim Prev. Weil am Rhein und teilte folgenden Sachverhalt mit.
Sie selbst wohnt in Gemeinde B in der Straße x. In Unmittelbarer Nachbarschaft wohnt die oben genannte Frau Moser, ..................Straße...

Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau Moser in Kenntnis gesetzt.

Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau Moser auf dem Gehweg Im Bereich der Anwesen Straße x und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten zurufen. Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. Des weiteren tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.

Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.

 

- 2 -

Maßnahmen

Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetztes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE hingewiesen.
Ein Bericht an die Gemeinde B
und das Landratsamt Lörrach wurde gefertigt.

Polizist Böning...., PM

Da ich zuvor noch nie bei der Polizei denunziert wurde und noch nie mit einem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu tun hatte, wurde ich durch die Rechtsfolgen überrumpelt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der auf die Schnelle eingeschaltete Anwalt hat mich im Nachhinein zu wenig verteidigt. Er hätte sofort eine Strafanzeige und Strafantrag stellen müssen. Das habe ich aber erst viel später, d.h. einige Jahre später erkannt. Auch weitere Anwälte haben mich nicht darauf hingewiesen.

Wenn Sie diese Aussagen bei der Polizei durchlesen, wissen Sie, wie extrem Ihre Schwiegertochter in Kooperation mit ihrem Sohn x.............. gelogen hat.
Damit haben Sie schon sehr lange Kenntnis von den Straftaten Ihrer Schwiegertochter (z.B. Falsche Verdächtigung nach dem Strafgesetzbuch, falsche Berufsangabe bei der Polizei, sie gibt sich auch als Bauherrin aus, obwohl das auch nicht stimmt.)

Wer Kenntnis von einer Straftat hat und diese nicht meldet, kann selbst zum Straftäter bzw. zur Straftäterin werden. Dazu habe ich drei Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch am Schluss dieses Schreibens angegeben.

2013 hat Ihre Schwiegertochter zusammen mit der Rechtsanwältin S. und ihrem Sohn x................ Falschaussagen bei der Staatsanwaltschaft Lörrach gemacht, so dass ich zum ersten Mal in meinem Leben in ein Strafverfahren wegen Bedrohung kam.
Die von mir sofort eingeschaltete Rechtsanwältin hat diesen Tatbestand nicht in den Akten vorgefunden, so dass das Verfahren eingestellt wurde.
Das war die zweite enorme psychische Belastung für mich.
Wie online dokumentiert, ist dann in der Folge nach und nach ein Schaden in Höhe von etwa 6000 Euro entstanden.

2014 hat Ihre Schwiegertochter zusammen mit der Rechtsanwältin Z. geb. S. und ihrem Sohn x.............. Falschaussagen beim Amtsgericht Lörrach gemacht.

2015 hat Ihre Schwiegertochter zusammen mit der Rechtsanwältin Z., geb. S. und ihrem Sohn  x............. Falschaussagen beim Landgericht Lörrach (richtig Freiburg, Schreibfehler) gemacht.

Mir ist es völlig unverständlich, dass sich die gesamte Familie Nachbarn-X mir gegenüber nicht schämt bzw. Reue für diese abscheulichen Aktivitäten der Nachbarin-X  zeigt. Wiedergutmachungen wären auch angemessen.

 

Im November 2017 hat Nachbarin-X  wieder Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein gemacht. Auch Sie haben sicherlich Kenntnis von diesen Aussagen und wissen, dass sie wieder gelogen hat.

- 3 -

Im Folgenden der Wortlaut meiner Online-Veröffentlichung dazu:
(Nachbarin-X = .(Schwiegertochter)................)
 

2. Anzeige von Nachbarin-X bei der Polizei mit
drastischen Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein

Hier das tatsächlich Geschehene (keine Straftat!!!):

Vorfall am Mittwochmorgen (22.11.2017) etwa kurz vor 8 Uhr.

Ich habe gerade mein Auto teilweise ausgeräumt, weil ich einen Werkstatt-Termin wegen meines defekten Auspuffs hatte.

Nachbarin-X kam mit ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem sie und ihre Familie wohnt. Ich habe ihr dann zugerufen:

"Wann nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen zurück.
Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf."

Sie hat darauf nicht reagiert.
 

Hier die späteren Aktivitäten und die neue Lügengeschichte von Nachbarin-X

Weil ihr das Polizeirevier Weil am Rhein, die Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht Lörrach schon wieder geglaubt haben,
ist wieder ein neuer Aktenberg entstanden:

 

 
Ausdruck am 15. Februar 2019 der PDF-Dokumente, erhalten durch einen Akteneinsichtsauftrag an einen Rechtsanwalt (natürlich kostenpflichtig).
Gesamtgewicht 4,202 kg unnützer Aktenberg (Stand Jan 2019)

In diesem Aktenberg und den übrigen Aktenbergen existiert von Nachbarin-X kein einziges selbstverfasstes und selbst erstelltes Schreiben, weil die Polizei, die Staatsanwaltschaft Lörrach und die Gerichte ihr die Drecksarbeit abnehmen.

Als Nachbarin-X ihre Lügen vor dem Amtsgericht Lörrach am 19. Nov. 2018 als "Zeugin" wiederholen sollte, musste sie nur vor der Tür warten. Dafür bekam sie ca. 88 Euro vom Amtsgericht Lörrach. Ich sollte 500 Euro bezahlen, was ich nicht getan habe.
Nachbarin-X hat sich ungerechtfertigt bereichert, weil ihre Lügen bei der Polizei akzeptiert wurden. Wie es weitergeht, weiß ich nicht. Jetzt dauert mein Albtraum durch Nachbarin-X schon 10 Jahre.

"Genial" ist, dass ein Mitarbeiter des Steuerberaters X einen Satz bzw. eine Falschaussage als "Zeuge" bestätigt hat. Damit habe ich geringe Chancen auf Gerechtigkeit.

- 4 -
 

Veröffentlicht am 26.01.2018

Wie möchte mir Nachbarin-X mit diesen falschen Aussagen schaden?
Strafanzeige, Strafbefehl, Vorstrafe? Oder möchte sie mich in einen natürlichen Herztod oder in den Selbstmord treiben (als angebliche Sozialtherapeutin) ?
(Text vom 24.09.2018)

Da Außenstehende nicht beurteilen können, ob diese Aussagen von Nachbarin-X der Wahrheit entsprechen oder nicht, gilt der obere grüne Text. Leider glauben Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht immer noch, dass sie wahr sind. Der pure langjährige Albtraum durch diese skrupellose Lügnerin. (Text vom 04.10.2018)

Es gibt genügend andere Personen, die von diesen drastischen Lügen wissen. Trotzdem schweigen sie und helfen somit Nachbarin-X.

Erst am 29. Aug. 2018 gab es eine Antwort bzw. das erste Gerichtsschreiben zu meinem Einspruch vom 10. Jan 2018.

Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wissen genau, wie sie mich quälen können. Damit huldigen sie Nachbarin-X (nachbarliches Lügenluder) und verkürzen meine Lebenserwartung.

In der TV-Serie "Anwälte der Toten" wird berichtet, wie eine Frau durch einen Schockanruf gestorben ist. Der Täter hat auch sehr viele Schockanrufe bei anderen Frauen getätigt und später lebenslänglich bekommen.
https://www.tvnow.de/rtl/anwaelte-der-toten/schaedel-im-wald-blei-im-schaedel/player

Ich werde in diesem Fall seit 2009 laufend belastet mit schockierenden Erlebnissen und lebe noch. Die Übeltäter sind hier verschiedenen Personen (Polizei, Landratsamt, Gerichte, Staatsanwaltschaft, eigene Anwälte u. Anwältinnen), die mich gemeinschaftlich mobben und eigentlich für Gerechtigkeit zuständig sind.

 
 

Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom Foto

AS 9

Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7
Weil am Rhein, 22.11.2017
Telefon: 07621 ...................
Durch: 07621 ................
Sachbearbeiter: L.................
Az: SPH/2209853/2017

G E S C H Ä D I G T E N - V E R N E H M U N G

 

Vernehmungsort
Basler Straße 7
79576 Weil am Rhein
 

Beginn 22.11.2017
08:30 Uhr

      
Zur Person    
     
Name: Nachbarin-X  
Geburtsname ............  
Vorname ......  
Geburtsdatum .........1964  
Geburtsort/-land ...........  
Familienstand verheiratet  
Staatsangehörigkeit deutsch  
Geschlecht weiblich  
Wohnsitz
 
79589 Binzen
x-Str. .....
 
Telefon privat 07621.............  
Tätigkeit Sozialtherapeutin  
Sprache    

Gesetzl. Vertreter
Wohnsitz/Anschrift

Verwandtschaftsverhältnisse
   
Strafantrag ja  
Einstellungsnachricht wird erwünscht  

Täter-Opfer-Ausgleich
      

AS 11

Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X Seite 2, 22.11.2017 Basler Straße 7

Sb: L.................
Az: SPH/2209853/2017

Belehrung

Vor meiner Vernehmung bin ich belehrt worden über mein(e):
 

Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO
Untersuchungsverweigerungsrecht gemäß § 81c StPO i.V.m. § 52 StPO
x Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO
Widerspruchsrecht gemäß § 57 StPO
Nennung einer ladungsfähigen Anschrift gemäß § 68 StPO
 
Befugnisse als Verletzte(r) im Strafverfahren
Auf meine Befugnisse gemäß § 406i StPO bin ich durch Aushändigung des/der
Merkblatts "Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren"1
Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei"
VU-Opferbroschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist?
hingewiesen worden.

Ansprüche Opferentschädigungsgesetz (nur bei Gewalttaten)
Auf meine möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bin ich durch Aushändigung des/der

Merkblatts der Versorgungsämter in Baden-Württemberg über die Ent-schädigung für Opfer von Gewalttaten 2
Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei"
hingewiesen worden.


Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die obige(n) Belehrung(en) erfolgt ist/sind und von mir verstanden wurde(n).

 

Nachbarin-X

Ich möchte aussagen. Unterschrift der Geschädigten/des Geschädigten
__________________________
1 Entfällt ....
2 Entfällt......
 


AS 13

Geschädigten-Vernehmung: Nachbarin-X Seite 3, 22.11.2017 Basler Straße 7

Sb: L................
Az: SPH/2209853/2017


Zur Sache

Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden.

Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.

GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte hat dies nicht geprüft. Erst auf schriftliche Nachfrage an das Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort zu dieser Aussage nichts bekannt ist.
Analoges ist schon 2009 passiert und hat diesen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst.
 
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".

Zeuge für diese Aussage war Herr .............. vom gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.

Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch oder wieder auf der Straße. Sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreiben. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder". "Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum. Das steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das mache ich jetzt immer". Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück zu unterem Haus. Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre und nicht aufgehört zu brüllen.

Es gibt andauernd solche Vorfälle, so dass ich inzwischen Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann tätlich werden könnte gegen mich. Ich fühle mich verfolgt von ihr und habe Angst. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir werden einen Anwalt aufsuchen.

Ich stelle Strafantrag gegen Frau Moser und wünsche Einstellungsnachricht.

Ende der Vernehmung 08.46 Uhr

selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben

Nachbarin-X

x.................
(Angest. im Schreibdienst)

geschlossen

L............., POK
 

Der bisherige Text weist auf die vielen ungerechten, äußerst belastenden Rechtsfolgen für mich hin, die durch Nachbarin-X entstanden sind.

Die Falschaussagen sind äußerst ungerecht.
U.a. soll ich seit 2009 auffällig sein.

Das Gegenteil ist der Fall: Wenn jemand hier in der Straße auffällig war, dann war nicht ich diese Person, sondern Angehörige der Familie Nachbarn-X:

Ich wohne seit 1993 hier. Irgendwann empfand ich die überdurchschnittliche Neugierde von Ihnen, Herr Nachbar-X, senior, als Belastung. Dazu gibt es Aufzeichnungen auf meiner Homepage und in den Akten.
Der Bitte, unangekündigte Kontrollen hier in der Straße vorzunehmen, ist das Polizeirevier Weil am Rhein nicht gefolgt. Wegen dieser überdurchschnittlichen Neugierde sind meine Büsche gegenüber dem Mietshaus und Ihrem Wohnhaus besonders dicht.

Ab etwa 2005 hatte ihr Sohn ein Fußbodenbelagsgeschäft mit Groß-, Einzel- und Internethandel betrieben, das sich in den Jahren 2009 und 2010 als nicht zulässig erwiesen hat. Dafür musste ich einen Rechtsanwalt bezahlen.
Dieses Geschäft hat viel Rücksichtnahme erfordert, was ich auch selbstverständlich tat. Wenn ich durch die Kunden und Lieferanten nicht so gut einparken konnte, glaubte ich den Spott Ihres Sohnes wahrzunehmen.

Ihre überdurchschnittliche Neugierde und das abfällige Verhalten Ihres Sohnes ist auch ein Grund, warum ich im Juli 2009 einmal weinend und wütend auf der Straße war. Das muss ich bis heute mit Rufmord, Rechtsfolgen und einer hohen finanziellen Belastung büßen.

Daher erwarte ich nicht nur von Ihrer Schwiegertochter Nachbarin-X und Ihrem Sohn x.................. Reue und Wiedergutmachung, sondern auch von Ihnen.

Letztes Jahr hat mich auf dem Friedhof ein mir nicht bekannter Mann angesprochen und gefragt, ob ich Moser heiße und ich in Nähe der Familie Nachbarn-X wohne.
Von ihm habe ich erfahren, dass Sie Herr Nachbarn-X , bei der .................... Kontrolleur waren.
Daher werden meine Eindrücke vom jahrelangen Kontrollverhalten bestätigt.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Zu diesem Schreiben könnte die folgenden Gesetze passen:
 


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.


Strafgesetzbuch (StGB)  § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
 
1.  (weggefallen)
2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
 
3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
 
4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
 
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
 
6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
 
7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
 
8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
 
  zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer
 
1. von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
 
2. von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
 
  zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 

Strafgesetzbuch (StGB)  § 258 Strafvereitelung
 
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
 
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
 
(4)  Der Versuch ist strafbar.
 
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
 
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

GM-Kommentar:

Natürlich gab es keine Antwort, was zu erwarten war


Geändert am:   19.01.2024

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