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Brief an die Schwiegereltern von Nachbarin-X
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Gertrud Moser, ...........................................Binzen, Tel.
0......................
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Per Postbrief
Gertrud Moser, ...............79589 Binzen
Eheleute
x und y Nachbarin-X
....................Straße .....
..............Binzen |
Kopie an meinen Rechtsanwalt und
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sauer
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach |
Dienstag, 21. Januar 2020
86 Js 17536/17
Zur Zeit Berufungsverfahren dazu beim Landgericht Freiburg
56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
Angebliche Straftat von mir (Beleidigung) durch die AE
Nachbarin-X
Sehr geehrte Frau Nachbarn-X, sehr geehrter Herr Nachbarn-X,
wie Ihnen bekannt ist, hat mich Ihre Schwiegertochter Nachbarin-X
2009 durch Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein in ein
Entmündigungsverfahren gebracht. Dabei wurde ich zwar nicht entmündigt,
aber es gab keinerlei Ermittlungen durch die Polizei, das Amtsgericht
Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach zu meinen Gunsten.
Hier noch einmal der Wortlaut:
Sachverhalt
Am 08.07.2009 erschien die o.a.
Nachbarin-X ratsuchend
persönlich beim Prev. Weil am Rhein und teilte folgenden
Sachverhalt mit.
Sie selbst wohnt in Gemeinde B in der Straße x. In Unmittelbarer
Nachbarschaft wohnt die oben genannte Frau Moser,
..................Straße...Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und
familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser
Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe bisher
ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau Moser
in Kenntnis gesetzt.
Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau
Moser auf dem Gehweg Im Bereich der Anwesen Straße x und
belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite
arbeitenden Bauarbeiter mit lauten zurufen. Hierbei beschuldigte
sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt
gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht
zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. Des
weiteren tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem
Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem
Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin
andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu
fragen. |
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- 2 -
Maßnahmen Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten
erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetztes mussten keine
Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für
psychisch Kranke arbeitet.
Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE
hingewiesen.
Ein Bericht an die Gemeinde B
und das Landratsamt Lörrach wurde gefertigt.
Polizist Böning...., PM |
Da ich zuvor noch nie bei der Polizei denunziert wurde und noch nie
mit einem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu tun hatte, wurde ich
durch die Rechtsfolgen überrumpelt und vor vollendete Tatsachen
gestellt. Der auf die Schnelle eingeschaltete Anwalt hat mich im
Nachhinein zu wenig verteidigt. Er hätte sofort eine Strafanzeige und
Strafantrag stellen müssen. Das habe ich aber erst viel später, d.h.
einige Jahre später erkannt. Auch weitere Anwälte haben mich nicht
darauf hingewiesen.
Wenn Sie diese Aussagen bei der Polizei durchlesen, wissen Sie, wie
extrem Ihre Schwiegertochter in Kooperation mit ihrem Sohn
x.............. gelogen
hat.
Damit haben Sie schon sehr lange Kenntnis von den Straftaten Ihrer
Schwiegertochter (z.B. Falsche Verdächtigung nach dem Strafgesetzbuch,
falsche Berufsangabe bei der Polizei, sie gibt sich auch als Bauherrin
aus, obwohl das auch nicht stimmt.)
Wer Kenntnis von einer Straftat hat und diese nicht meldet, kann
selbst zum Straftäter bzw. zur Straftäterin werden. Dazu habe ich drei
Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch am Schluss dieses Schreibens
angegeben.
2013 hat Ihre Schwiegertochter zusammen mit der Rechtsanwältin
S. und ihrem Sohn x................ Falschaussagen bei der
Staatsanwaltschaft Lörrach gemacht, so dass ich zum ersten Mal in
meinem Leben in ein Strafverfahren wegen Bedrohung kam.
Die von mir sofort eingeschaltete Rechtsanwältin hat diesen Tatbestand
nicht in den Akten vorgefunden, so dass das Verfahren eingestellt wurde.
Das war die zweite enorme psychische Belastung für mich.
Wie online dokumentiert, ist dann in der Folge nach und nach ein Schaden
in Höhe von etwa 6000 Euro entstanden.
2014 hat Ihre Schwiegertochter zusammen mit der Rechtsanwältin
Z. geb. S. und ihrem Sohn x.............. Falschaussagen beim
Amtsgericht Lörrach gemacht.
2015 hat Ihre Schwiegertochter zusammen mit der Rechtsanwältin
Z., geb. S. und ihrem Sohn x............. Falschaussagen beim
Landgericht Lörrach (richtig Freiburg, Schreibfehler) gemacht.
Mir ist es völlig unverständlich, dass sich die gesamte Familie
Nachbarn-X mir gegenüber nicht schämt bzw. Reue für diese abscheulichen
Aktivitäten der Nachbarin-X zeigt. Wiedergutmachungen wären auch
angemessen.
Im November 2017 hat Nachbarin-X wieder
Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein gemacht. Auch Sie haben
sicherlich Kenntnis von diesen Aussagen und wissen, dass sie wieder
gelogen hat. - 3 - Im Folgenden der Wortlaut meiner Online-Veröffentlichung dazu:
(Nachbarin-X = .(Schwiegertochter)................)
2. Anzeige von
Nachbarin-X bei der Polizei mit
drastischen Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein |
Hier das tatsächlich Geschehene (keine Straftat!!!): Vorfall am Mittwochmorgen (22.11.2017) etwa kurz vor 8 Uhr.
Ich habe gerade mein Auto teilweise ausgeräumt, weil ich einen
Werkstatt-Termin wegen meines defekten Auspuffs hatte.
Nachbarin-X
kam mit ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem sie
und ihre Familie wohnt. Ich habe ihr dann zugerufen:
"Wann nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen zurück.
Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf."
Sie hat darauf nicht reagiert.
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Hier die späteren Aktivitäten und die neue Lügengeschichte von
Nachbarin-X Weil ihr das Polizeirevier Weil am Rhein, die Staatsanwaltschaft Lörrach
und das Amtsgericht Lörrach schon wieder geglaubt haben,
ist wieder ein neuer Aktenberg entstanden:
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Ausdruck am 15. Februar 2019 der PDF-Dokumente, erhalten durch einen
Akteneinsichtsauftrag an einen Rechtsanwalt (natürlich kostenpflichtig).
Gesamtgewicht 4,202 kg unnützer Aktenberg (Stand Jan 2019) |
In diesem Aktenberg und den übrigen Aktenbergen existiert von
Nachbarin-X kein einziges selbstverfasstes und selbst erstelltes
Schreiben, weil die Polizei, die Staatsanwaltschaft Lörrach und die
Gerichte ihr die Drecksarbeit abnehmen.
Als Nachbarin-X ihre Lügen vor dem Amtsgericht Lörrach am 19.
Nov. 2018 als "Zeugin" wiederholen sollte, musste sie nur vor der Tür
warten. Dafür bekam sie ca. 88 Euro vom Amtsgericht Lörrach. Ich
sollte 500 Euro bezahlen, was ich nicht getan habe.
Nachbarin-X hat sich ungerechtfertigt bereichert, weil ihre Lügen
bei der Polizei akzeptiert wurden. Wie es weitergeht, weiß ich nicht.
Jetzt dauert mein Albtraum durch Nachbarin-X schon 10 Jahre.
"Genial" ist, dass ein Mitarbeiter des Steuerberaters X einen Satz bzw.
eine Falschaussage als "Zeuge" bestätigt hat. Damit habe ich geringe
Chancen auf Gerechtigkeit. |
- 4 -
Veröffentlicht am 26.01.2018
Wie möchte mir Nachbarin-X mit diesen falschen Aussagen schaden?
Strafanzeige, Strafbefehl, Vorstrafe? Oder möchte sie mich in einen
natürlichen Herztod oder in den Selbstmord treiben (als angebliche
Sozialtherapeutin) ? (Text vom 24.09.2018)
Da Außenstehende nicht beurteilen können, ob diese Aussagen von
Nachbarin-X der Wahrheit entsprechen oder nicht, gilt der obere
grüne Text. Leider glauben Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
immer noch, dass sie wahr sind. Der pure langjährige Albtraum durch
diese skrupellose Lügnerin. (Text vom 04.10.2018)
Es gibt genügend andere Personen, die von diesen drastischen Lügen
wissen. Trotzdem schweigen sie und helfen somit
Nachbarin-X.
Erst am 29. Aug. 2018 gab es eine Antwort bzw. das erste
Gerichtsschreiben zu meinem Einspruch vom 10. Jan 2018.
Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wissen genau, wie sie mich
quälen können. Damit huldigen sie Nachbarin-X (nachbarliches
Lügenluder) und verkürzen meine Lebenserwartung.
In der TV-Serie "Anwälte der Toten" wird berichtet, wie eine Frau durch
einen Schockanruf gestorben ist. Der Täter hat auch sehr viele
Schockanrufe bei anderen Frauen getätigt und später lebenslänglich
bekommen.
https://www.tvnow.de/rtl/anwaelte-der-toten/schaedel-im-wald-blei-im-schaedel/player
Ich werde in diesem Fall seit 2009 laufend belastet mit schockierenden
Erlebnissen und lebe noch. Die Übeltäter sind hier verschiedenen
Personen (Polizei, Landratsamt, Gerichte, Staatsanwaltschaft, eigene
Anwälte u. Anwältinnen), die mich gemeinschaftlich mobben und eigentlich
für Gerechtigkeit zuständig sind. |
Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom
Foto
AS 9 |
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7 |
Weil am Rhein, 22.11.2017
Telefon: 07621 ...................
Durch: 07621 ................
Sachbearbeiter: L.................
Az: SPH/2209853/2017 |
G E S C H Ä D I G T E N - V E R N E H M U N
G
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Vernehmungsort
Basler Straße 7 |
79576 Weil am Rhein
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Beginn 22.11.2017
08:30 Uhr |
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Zur Person |
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Name: |
Nachbarin-X |
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Geburtsname |
............ |
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Vorname |
...... |
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Geburtsdatum |
.........1964 |
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Geburtsort/-land |
........... |
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Familienstand |
verheiratet |
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Staatsangehörigkeit |
deutsch |
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Geschlecht |
weiblich |
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Wohnsitz
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79589 Binzen
x-Str. ..... |
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Telefon privat |
07621............. |
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Tätigkeit |
Sozialtherapeutin |
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Sprache |
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Gesetzl. Vertreter
Wohnsitz/Anschrift
Verwandtschaftsverhältnisse |
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Strafantrag |
ja |
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Einstellungsnachricht |
wird erwünscht |
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Täter-Opfer-Ausgleich |
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Belehrung Vor meiner Vernehmung
bin ich belehrt worden über mein(e):
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Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO |
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Untersuchungsverweigerungsrecht gemäß § 81c StPO i.V.m. § 52
StPO |
x |
Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO |
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Widerspruchsrecht gemäß § 57 StPO |
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Nennung einer ladungsfähigen Anschrift gemäß § 68 StPO
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Befugnisse als Verletzte(r) im Strafverfahren
Auf meine Befugnisse gemäß § 406i StPO bin ich durch
Aushändigung des/der |
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Merkblatts "Rechte von Verletzten und Geschädigten im
Strafverfahren"1 |
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Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" |
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VU-Opferbroschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist? |
hingewiesen worden. Ansprüche Opferentschädigungsgesetz (nur
bei Gewalttaten)
Auf meine möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG) bin ich durch Aushändigung des/der |
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Merkblatts der Versorgungsämter in Baden-Württemberg über die
Ent-schädigung für Opfer von Gewalttaten 2 |
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Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" |
hingewiesen worden.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die obige(n)
Belehrung(en) erfolgt ist/sind und von mir verstanden wurde(n).
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Nachbarin-X
Ich möchte aussagen. Unterschrift der Geschädigten/des
Geschädigten
__________________________
1 Entfällt ....
2 Entfällt......
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Zur Sache Die Frau Gertrud Moser
ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben
wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr
belästigt und beleidigt werden.
Die Polizei war schon mehrfach
tätig, geändert hat sich leider nichts. |
GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte
hat dies nicht geprüft. Erst auf
schriftliche Nachfrage
an das
Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort
zu dieser
Aussage nichts bekannt ist.
Analoges ist schon 2009 passiert und
hat diesen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst. |
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem
Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen,
herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und
habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".Zeuge für diese Aussage war
Herr .............. vom
gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe
darauf nichts entgegnet und ging weiter.
Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch
oder wieder auf der Straße. Sie hat sofort wieder angefangen
herumzuschreiben. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder".
"Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum. Das
steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das
mache ich jetzt immer". Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück
zu unterem Haus. Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre
und nicht aufgehört zu brüllen.
Es gibt andauernd solche Vorfälle, so dass ich inzwischen
Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann
tätlich werden könnte gegen mich. Ich fühle mich verfolgt von
ihr und habe Angst. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir
werden einen Anwalt aufsuchen.
Ich stelle Strafantrag gegen Frau Moser und wünsche
Einstellungsnachricht.
Ende der Vernehmung 08.46 Uhr
selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben
Nachbarin-X
x.................
(Angest. im Schreibdienst)
geschlossen
L............., POK
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Der bisherige Text weist auf die vielen ungerechten, äußerst belastenden
Rechtsfolgen für mich hin, die durch Nachbarin-X entstanden sind. Die Falschaussagen sind äußerst ungerecht.
U.a. soll ich seit 2009 auffällig sein. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn jemand hier in der Straße auffällig
war, dann war nicht ich diese Person, sondern Angehörige der Familie
Nachbarn-X: Ich wohne seit 1993 hier. Irgendwann empfand ich die
überdurchschnittliche Neugierde von Ihnen, Herr Nachbar-X, senior,
als Belastung. Dazu gibt es Aufzeichnungen auf meiner Homepage und in
den Akten.
Der Bitte, unangekündigte Kontrollen hier in der Straße vorzunehmen, ist
das Polizeirevier Weil am Rhein nicht gefolgt. Wegen dieser
überdurchschnittlichen Neugierde sind meine Büsche gegenüber dem
Mietshaus und Ihrem Wohnhaus besonders dicht. Ab etwa 2005 hatte ihr Sohn ein Fußbodenbelagsgeschäft mit Groß-,
Einzel- und Internethandel betrieben, das sich in den Jahren 2009 und
2010 als nicht zulässig erwiesen hat. Dafür musste ich einen
Rechtsanwalt bezahlen.
Dieses Geschäft hat viel Rücksichtnahme erfordert, was ich auch
selbstverständlich tat. Wenn ich durch die Kunden und Lieferanten nicht
so gut einparken konnte, glaubte ich den Spott Ihres Sohnes
wahrzunehmen.
Ihre überdurchschnittliche Neugierde und das abfällige Verhalten Ihres
Sohnes ist auch ein Grund, warum ich im Juli 2009 einmal weinend und
wütend auf der Straße war. Das muss ich bis heute mit Rufmord,
Rechtsfolgen und einer hohen finanziellen Belastung büßen. Daher erwarte ich nicht nur von Ihrer Schwiegertochter
Nachbarin-X
und Ihrem Sohn x.................. Reue und Wiedergutmachung, sondern
auch von Ihnen.
Letztes Jahr hat mich auf dem Friedhof ein mir nicht bekannter Mann
angesprochen und gefragt, ob ich Moser heiße und ich in Nähe der Familie
Nachbarn-X wohne.
Von ihm habe ich erfahren, dass Sie Herr Nachbarn-X , bei der
.................... Kontrolleur waren.
Daher werden meine Eindrücke vom jahrelangen Kontrollverhalten
bestätigt.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser Zu diesem Schreiben könnte die folgenden Gesetze passen:
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von
hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen
oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl
dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung
anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine
Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten
will. |
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Strafgesetzbuch (StGB) § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) |
Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
|
1. |
(weggefallen) |
2. |
eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
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3. |
eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in
den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
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4. |
einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151,
152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und
Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
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5. |
eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes
(§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die
Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines
Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des
Völkerstrafgesetzbuches),
|
6. |
einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des §
232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich
um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
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7. |
eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder
255) oder
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8. |
einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c
oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis
5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der
§§ 316a oder 316c
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zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet
werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder
dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
(2) |
Ebenso wird bestraft, wer
|
1. |
von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
|
2. |
von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a,
auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
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zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann,
glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich
Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der
Nummer 2 entsprechend. |
(3) |
Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem
Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft
erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
|
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Strafgesetzbuch (StGB) § 258 Strafvereitelung
(1) |
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil
vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat
bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
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(2) |
Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder
wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen
verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil
vereitelt.
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(3) |
Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die
Vortat angedrohte Strafe.
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(4) |
Der Versuch ist strafbar.
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(5) |
Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer
durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln
will, daß er selbst bestraft
oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn
verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
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(6) |
Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist
straffrei. |
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GM-Kommentar: Natürlich gab es keine Antwort, was zu
erwarten war |
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