1. Zu meiner erfolglosen Strafanzeige
gegen den Verfügungsbeklagten Während ich fast zeitgleich
meine Stellungnahme vom 18.09.2018 schrieb, erstellte der
Verfügungsbeklagte neue Eingaben am 15. und 17.09.2018, in denen
er sich wieder über meine erfolglose Strafanzeige
beschwert. Dazu brauche ich heute nichts Neues schreiben.
2. Zu den diversen herabsetzenden
Äußerungen des Verfügungsbeklagten über mich
Beim 7. bis 9. Textteil habe ich entsprechende
Kommentare angegeben.
Außerdem weise ich auf meine abschließenden Bemerkungen
hin.
Nun gibt es neue ähnliche Aussagen vom Verfügungsbeklagten,
die falsch sind:
"Die Verfügungsklägerin verkehrte vorsätzlich
durch böswillige falsche Verdächtigung anwaltliches
Handeln des Verfügungsbeklagten nach 10 Monaten
Mandatierung in gleicher Sache - in eine strafbare Tat
mit Notwehr dagegen. Angesichts bekannter
Krankheitssymptome der Verfügungsklägerin war und
ist das nicht hinnehmbar." |
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |