| 3 C 449/18 In Sachen Moser, G.  ./. 
				Rechtsanwalt 12
 wg. Feststellung und Forderung
 Hier: Bitte um baldige Akteneinsicht wegen Berufung Sehr geehrte Frau Dr. Reupert, sehr geehrte Damen und 
				Herren, kürzlich habe ich per Email von Rechtsanwalt 14, dass 
				er von Rechtsanwalt12 mit Schriftsätzen "zugeschüttet" wird, die nicht zum 
				Aktenzeichen
 3 C 458/18 gehören, sondern zu "meinem" Aktenzeichen 3 C 449/18.
 
				Er hat dann diese Schriftsätze an "meine " Klage weitergeleitet. 
				Natürlich interessieren mich diese Schriftsätze. Vielleicht sind 
				sie doch für das laufende Berufungsverfahren brauchbar. Ich 
				möchte daher gerne Akteneinsicht nehmen, wenn sie abgeheftet und 
				mit Aktenseitennummern versehen sind. Mit freundlichem Gruß
 G. Moser |