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Brief an das Amtsgericht
Veröffentlicht
am 10. Augi 2018 |
Moser-Adresse...............
Per BriefpostAmtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 2. Mai 2018
3 C 449/18
In Sachen Moser, G. ./.
Anwalt 12
wg. Feststellung und Forderung
Informationen zu Beschwerden der Klägerin bei der
Rechtsanwaltskammer
An den über das Verwaltungsgericht Freiburg erfolgten
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Vollmachtsentzug für sämtliche
Rechtsangelegenheiten
mit Wirkung ab 12. November 2015
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hat sich der Beklagte (bekanntlich) nicht gehalten und agierte
weiter bei diversen Gerichten. Daher beschwerte sich die
Klägerin mehrfach bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg, weil sie
sich bis 2018 immer noch über einige in Anlagen K 1.1 und K
1.2 angegebenen Aktenzeichen mit ihm zu tun hat.
Teilweise wurden ihre Beschwerden von der Rechtsanwaltskammer
zurückgewiesen.
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Leider wurde nur eine Beschwerde akzeptiert
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und dem Beklagten am 3. Mai 2016 eine Rüge
wegen Verstoßes gegen § 43 BRAO erteilt.
Brief für die Klägerin am 30. Mai 2016. |
Anlage K 253 |
Mit Datum vom 22.12.2016 verlangte er von der Klägerin insgesamt
3000 Euro, u.a. wegen ihrer Beschwerden bei der
Rechtsanwaltskammer Freiburg. (Anlage R 30)Später am 16. Juni
2017 besaß der Beklagte die Dreistigkeit, seine Gebühr in Höhe
von 120 € dafür an die Rechtsanwaltskammer der Klägerin in
Rechnung zu stellen. (Anlage R 32)
Dabei ist zu beachten, dass er der Klägerin mehr- bzw.
vielfach Prozessunfähigkeit und geistige Störungen unterstellt
oder "vermutet", wobei seine Argumente mangelhaft sind.
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Kürzlich ging die beiliegende Zurückweisung einer Beschwerde
ein. |
Anlage K 254 |
Danach ist die Rechtsanwaltskammer der Meinung, dass nur ein
Gericht über das Verhalten vom Beklagten entscheiden kann.
Dabei ist zu bedenken, dass die Klägerin keine Doppel von den
Schreiben bzw. Stellungnahmen des Beklagten an die
Rechtsanwaltskammer bekam.
Die Klägerin vermutet, dass er ähnlich argumentiert hat wie bei
diversen Gerichtsverfahren zu vor (z.B. 6 C 472/16, 3 C 909/16,
2 C 59/17)
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Das ist möglich, wie den Regelungen zu Beschwerden bei der
Rechtsanwaltskammer zu entnehmen ist. |
Anlage K 255 |
G. Moser |
GM-Kommentar: Wieder eines von vielen erfolglosen Schreiben
seit 2009. |
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