| |
Schreiben an Polizei und andere
|
Abschrift mit etwas
anderer Struktur:
Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel.
0.......................................
Email ....
|
Per Einwurfeinschreiben und E-Mail
Polizeirevier Weil am Rhein,
Basler Str. 7,
79576 Weil am Rhein
E-Mail: weil-am-rhein.prev@.......wl.de |
Per Einwurfeinschreiben und E-Mail
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und
Kommunen Baden-Württemberg,
Willy-Brandt-Straße 41,
70173 Stuttgart,
poststelle@.....wl.de |
Per Einwurfeinschreiben und E-Mail
Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerpl. 4,
70173 Stuttgart
poststelle@......wl.de |
Binzen, 27. April 2023
Aktenzeichen ST/0650523/2023
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Lörrach: nicht bekannt
Ermittlungsverfahren gegen mich:
Angebliche Verleumdung gemäß § 187 StGB von Staatsanwältin Dr.
Reil in meinem Schreiben vom 31.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Samstag, den 15. April 2023 ging ein fehlerhaftes Schreiben
vom Polizeirevier Weil am Rhein ein. Einer der Gründe befindet sich
in Anlage 1
Im folgenden meine Sicht dazu.
Begründung gegen die angebliche Verleumdung nach § 187 StGB
Zunächst die Abschrift der Paragraphen:
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf
einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet
ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und,
wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten
eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
1. |
Ich werde seit 2009 vielfach verleumdet,
und zwar unter den Augen von Polizei und Justiz.
Nicht die Staatsanwältin Dr. Reil verleumde ich,
sondern ich werde seit 2009 durch meine Nachbarin-X
verleumdet, und zwar vor der Polizei, vor Gerichten und vor der
Staatsanwaltschaft.- 2 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 2
|
|
Daher können sie und ihr Ehemann ungeniert Rufmord in der
Nachbarschaft betreiben, der nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Das weiß ich von
.......................................................................
Fatal ist das Verhalten fast aller bisherigen Anwälte durch
Unterlassen meiner "Wünsche" an sie. Das ist auch online und in den
Akten belegt.
2009 hatte ich keine Erfahrungen mit der Polizei und Justiz und
wurde daher von dem Polizeibericht im Auftrag von
Nachbarin-X
völlig überrumpelt und geschockt.
Das belegen die unzähligen Akten, die in der Folge entstanden sind.
Dabei haben sich die zuständigen Personen bei der Polizei und
Justiz als völlig argumente-resistent wie in einem totalitären
Staat verhalten.
Das belegen die unzähligen Akten auch.
Mögliche Ideen zur Wahrheitsfindung,
wie Nachbarschaftsbefragung,
Zeugenbefragung,
Befragung von
Nachbarin-X zu Beweisen von ihren
Behauptungen,
polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen zu
meinem Gunsten sind abgelehnt worden.
Somit ist die Staatsanwältin Dr. Reil neben Amtsgericht und
Polizeirevier Weil am Rhein zur Komplizin der
Nachbarin-X
geworden.
Nachbarin-X weiß das und so konnte sie im Laufe der Jahre
weitere Falschaussagen bei der Polizei und bei der Justiz machen.
Alle Sanktionen der Polizei und Justiz gegen mich bauen auf einem
umfangreichen Lügengebilde der
Nachbarin-X auf.
Was ist (Fehler: ich) nicht weiß,
wie viele Bürger/innen hat
Nachbarin-X bisher angezeigt?
Die Antwort bekomme ich natürlich nicht von der Polizei und Justiz.
Weil Polizei und Justiz bis heute (trotz inzwischen Anträgen von
mir) ihre Berufsangaben nicht überprüft haben, weiß ich erst durch
Online-Recherche im Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei der
Lebenshilfe Lörrach in einer der beiden Werkstätten arbeitet. Zufällig bin
ich genau in diesem Jahr wieder von auswärts in mein Elternhaus
eingezogen. Seit 2009 hat sie diverse Berufsangaben gemacht !!!
Was Polizei und Justiz angeblich nicht bemerken,
dass es
besonders hinterhältig und bösartig ist,
wenn eine Mitarbeiterin der
Lebenshilfe Lörrach schlimme Falschaussagen über mich macht.
Dies scheint
laut Staatsanwaltschaft nicht von öffentlichen Interesse zu sein.
Während ich bisher viele Zahlungen für meinen äußerst ungerechten
Rechtsfall leisten musste, bekam
Nachbarin-X 2018 und 2019 Geld
vom Amtsgericht für ihr Erscheinen als nicht befragte Zeugin und
2019 als befragte Zeugin. Meiner Meinung nach hätten diese Zahlungen
mindestens vorläufig sein sollen, weil ich sie mit Falschaussagen
belastet habe.
- 3 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 3
|
|
Die Befragung in der zweiten Verhandlung vom Richter,
Staatsanwalt und meinem eigenen Anwalt war eindeutig nicht einem
Rechtsstaat angemessen.
Die Gründe dafür sind in einem anderen Schreiben in den Akten
enthalten.Was die Staatsanwältin Dr. Reil nicht weiß, ist
folgendes:
Ich habe damals die Kopie des Polizeiberichts von 2009 dem
Gutachter im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens aufgrund
des Polizeiberichts gegeben und dabei betont, dass die Angaben
gelogen sind.
Er meinte damals, dass ich mir wegen des Gutachtens keine Sorgen
machen müsse. Ich habe ihm geglaubt.
Weil aber das Verfahren relativ lange dauerte und ich erhebliche
Ängste hatte, bin ich in der Folge mehrfach zu ihm. Nach einiger
Zeit hatte ich plötzlich ein ungutes Gefühl bei ihm aufgrund seines
Verhaltens.
Und so kam ich erst im Februar 2010 auf die Idee,
Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.
Erst dann konnte ich das Gutachten lesen und bekam ein Kopie
davon.
Das war wieder ein Schock.
Grundsätzlich ist das Gutachten ungünstig für mich.
Das hat ein späterer Anwalt ausdrücklich betont.
Der Gutachter hat sich meines Erachtens doch an den
Falschaussagen meiner Nachbarin orientiert.
Natürlich habe ich
ihm dazu einen Brief geschrieben und keine Antwort erhalten.
Natürlich bin ich nicht mehr persönlich zu ihm.
Dann noch ein Schock:
Dr. Reil hat aufgrund meiner ausführlichen Strafanzeige gegen
meine Nachbarin nicht dazu ermittelt, sondern die Betreuungsakte
samt dem Gutachten ohne meine Wissen angefordert.
Bei der Ablehnung ihrer Strafanzeige wusste ich davon
nichts bzw. sie hat mich dazu nicht informiert.
Ich vermute, dass
sie das Gutachten als Grund für ihre unterlassenen Ermittlungen
genommen hat.
Es ist allgemein bekannt, dass psychiatrische Gutachter sehr
unterschiedlich ausfallen können und somit keine objektive Grundlage
für die Beschuldigungen der
Nachbarin-X gegen mich sind.
Außerdem hat der Gutachter Anspielungen auf meine
Wohnungssituation in Kombination mit Tieren gemacht.
Er war aber nie
bei mir zuhause und die Anspielung geht in Richtung Tier-Messie.
Zu meinen Tieren gibt es diverse Videos im Internet, auch auf meinen
Youtube-Kanälen HenDaisy, AnimalDaisy und Bobtail-OES.
- 4 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 4
|
|
Das ist aus meiner Sicht nationalsozialistisches Denken. Meine
Nachbarin hat mich als psychisch krank denunziert und mit schlimmen
Falschaussagen belastet. Das bedeutet, das mir als angeblich
psychisch Kranke rechtsstaatliche Ermittlungen zu meinen Gunsten
verweigert wurden.
Analoges gilt für die Polizei und den damaligen Richter Trefzer.
Die Polizei, das Amtsgericht und die Staatsanwalt haben genügend
Schreiben mit Falschaussagen-Hinweisen und Methoden zur
Wahrheitsfindung bekommen. Beispiel:
Mit Schreiben vom 28.10.2010 an Dr. Reil habe ich ihr dieses neue
Wissen mitgeteilt und eine Nachbarschaftsbefragung zur
Wahrheitsfindung vorgeschlagen. Natürlich ist sie nicht darauf
eingegangen und hat auf ihr Recht auf Akteneinsicht hingewiesen.
Somit hat sie das Fehlverhalten der
Nachbarin-X
völlig unterstützt.
Anscheinend ist der Polizei und Justiz noch nicht aufgefallen, dass
ich die einzige auf der Welt bin, die
Nachbarin-X belästigen
soll.
(Oder gibt es noch mehr Personen, die
Ähnliches wie ich mir ihr erleben bzw. erlebt haben?) Dazu
gibt es keine Zeugen. In dieser langen Zeit seit 2009 müssten ja
anderen Bürger/innen unerwünschtes Verhalten von mir aufgefallen
sein.
Das kann aber nicht sein, weil sie eine notorische Lügnerin ist,
die von der Polizei und Justiz durch Verhalten und Aussagen
bedingungslos unterstützt wird. Dazu habe ich nicht einmal die
Zeit, wenn man sich die Rechtsfallbelastung und meine Tier-Homepages
seit 2011 ansieht.
Außerdem habe ich Haus und Garten und kann mir aufgrund der hohen
jahrelangen Rechtskosten keine Hilfe dazu leisten. Demnächst soll
ich ein künstliches Kniegelenk bekommen.
Das wird relativ lange dauern bis ich mich wieder normal bewegen
kann.
Davor habe ich an einem umfangreichen Mathematik-Lexikon gearbeitet.
Aufgrund der Rechtsbelastung habe ich es eingestellt.
Beweise dazu wären die vielen Festplatten.
Herr Pfaff hat doch sowieso schon mal eine Computer-Beschlagnahme
bei mir vorgeschlagen. Für die vielen Falschaussagen über mich
brauchte Nachbarin-X keine Beweise und genaue Beschreibungen zu
geben.
Ihre unkonkreten, negativen Äußerungen werden nachweislich von
der Polizei und Justiz bedingungslos akzeptiert.
- 5 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 5
|
|
Der einzige von der Polizei und Justiz befragte Zeuge x.......
(Mitarbeiter beim gegenüberliegenden
Steuerberatungsbüro)
hat eine Falschaussage gemacht.
Um sie zu widerlegen hat das
Gericht und die Staatsanwaltschaft meine Vorschläge verweigert. Auch
das Polizeirevier Weil am Rhein hat mir nicht geantwortet, ob der
Mitarbeiter Lindermer persönlich beim Steuerberatungsbüro
vorbeigekommen ist und den „Zeugen“ zu seiner schriftlichen Aussage
ermuntert hat. Es ist bekannt, dass
Nachbarin-X und der Zeuge
sich dazu im Steuerberatungsbüro abgesprochen haben.
Weil es nun einen Zeugen für eine mündliche (Falschaussage) von
mir, durfte Nachbarin-X für das Ereignis eine umfangreiche Lügengeschichte
mit weiteren angeblichen Aussagen und Verhaltensweisen von mir, die
wesentlich schlimmer waren als die „bezeugte“ Falschaussage. Ich habe den Eindruck, dass den zuständigen Personen bei der Polizei
und Justiz nicht bekannt ist, dass auch Zeugen Falschaussagen
machen können.
Denn dazu gab es keine kritischen Fragen und Beobachtungen zu
Verhaltensweisen, wenn Personen Falschaussagen machen.
|
2. |
Aus den Gründen in Punkt 1. ist das Verfahren einzustellen
|
3. |
und endlich ein rechtsstaatliches Verfahren einzuleiten, bei dem
die Falschaussagen meiner Nachbarin belegt werden.
So schwer kann das nicht sein!!!Schon 2009 hatte
ich die richtige Idee, die bis heute gültig ist.
Eine Nachbarschaftsbefragung.
Wenn die Behauptungen der
Nachbarin-X wahr sind, dann
müsste seit 2009 doch irgend jemand in der Umgebung etwas
mitbekommen haben.
Ein Fragebogenentwurf von mir hat die Polizei und die
Staatsanwaltschaft abgelehnt. Warum eigentlich??
Heute müsste er verbessert werden,
z.B. der Umfang der Lärmbelastung in meiner Umgebung.
Hier würden immer noch das Ehepaar
Nachbarin-X, junior an der Spitze
stehen.
Als ich heute (17.04.2023) vom Hundespaziergang und Einkaufen
zurückkam, hat natürlich ihr Hund wegen mir gebellt. Das tut er wenn
ich mich auf der Nachbarseite auf meinem Grundstück aufhalte und
wenn andere Menschen vorbeigehen.
Wenn jemand bei mir am Tor steht, dann haben meine beiden letzten
Bobtailhündinnen nicht gebellt. Youtube-Kanal: Bobtail-OES, aber der
Nachbarin-X-Hund.
In der Kriminalistik ist eine Motivsuche für unerwünschte
Verhaltensweisen üblich.
Das habe ich bei der Polizei und Justiz seit 2009 noch nicht
bemerkt.
Motivsuche bei meinem einzigen Weinanfall auf der Straße, und
Motivsuche für die vielen Falschaussagen der
Nachbarin-X.
Zu meinem Motiv gibt es ein Schreiben bei der Staatsanwaltschaft,
was uninteressant war.
- 6 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 6
|
|
Wie schlampig die Polizei und Justiz in meinem Fall ist, belegen
auch die vielen Verlinkungen auf meiner relativ neuen Homepage
Polizei-Justiz-Anwaltsopfer bei der Schaltfläche
„Tatsachenberichte“:
www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de,
www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de, www.polizei-justiz-opfer.de,
www.polizei-justizopfer.deWährend ich Tiervideos in den
vergangen Jahren an einem Computer gemacht habe, lief nebenher einer
der verlinkten Tatsachenberichte aus demokratischen Ländern.
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm
Daher weiß ich, dass es weltweit sehr fähige Polizeiangehörige
und Angehörige der Justiz gibt.
Manchmal sind auch unfähige Personen dabei, so dass es immer
wieder zu Justizopfern kommt.
Der jetzt entstandene Rufmord kann nicht mehr rückgängig gemacht
werden.
Die Akten belegen eindeutig das jahrelange rechtsstaatswidrige
Verhalten von Polizei und Justiz mir gegenüber.
Dabei gehören auch eigene Anwält/innen dazu.
Aber auch ohne Anwält/innen haben Polizei und Justiz genügend
Argumente von mir bekommen, dass die
Nachbarin-X eine
notorische Lügnerin ist.
|
4. |
Was ich seit 2009 mit der Polizei und Justiz an
rechtsstaatwidrigem Verhalten erlebe, gehört in die Öffentlichkeit!
Daher habe ich bekanntlich ab dem 10.01.2012 angefangen,
meinen äußerst ungerechten, äußerst belastenden und äußerst
kostspieligen Rechtsfall zu online zu veröffentlichen.
Dieser langjährige Psychoterror kann ein objektiver Grund für
einen Suizid sein.
Das wird jeder rechtsstaatlich arbeitende Kriminalpsychologe
bestätigen.
Aufgrund neuer unangenehmer Ereignisse durch die
Anzeigenerstatterin Nachbarin-X habe ich am 28.11.2019 eine neuen
Homepage mit ähnlichen Adressen veröffentlicht:
www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de,
www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de,
www.polizei-justiz-opfer.de,
www.polizei-justizopfer.de
|
|
|
|
- 7 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 7
|
5. |
Laut einziger Anlage im Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein
vom 13. April 2023 soll ich ein Formular ausfüllen Ich
habe es mit meinem Computer eingelesen und teilweise ausgefüllt.
Anlage 2 So soll ich auch meine finanzielle
Einkommenssituation bekanntgeben,
obwohl meine Schuld nicht bewiesen ist.
Das ist für mich bürgerfeindliches und obrigkeitsstaatliches
Verhalten was nicht zum Rechtsstaat Bundesrepublik bzw. zu
Baden-Württemberg passt. Dafür bekommen sie einen Überblick über
nicht einmal alle Rechtskosten seit 2009,
die durch die bedingungslos akzeptierten Falschaussagen meiner
Nachbarin entstanden sind. Sie hat Kenntnis davon.
Anlage 3
Anlage 4
Und natürlich ist Nachbarin-X sehr stolz, weil sie mit Hilfe der
Polizei und Justiz diesen Schaden ohne Rechtsfolgen für sie
verursachen konnte. Das habe ich im Laufe der Jahre von ihr zu
spüren bekommen, wenn ich sie manchmal sehe.
Sicherlich haben die beteiligten Angehörigen bei der Polizei und
Justiz keine Anteilnahme für mich, was man online und an den vielen
Akten sehen kann, welchen Zeit- und Belastungsanteil dieser
ungerechte Rechtsfall in meinem Leben einnimmt.
Aus dem Schreiben der Polizei entnehme ich,
dass die Dr. Reil mich wieder bestrafen möchte, z.B. mit
Strafzahlung, Anwaltskosten, Haft. Ich habe schon überlegt, wie
ich ihr entgegen kommen soll.
Vielleicht sogar die faktische Todesstrafe, d.h. nicht sofort,
sondern zu einem von mir gewählten Zeitpunkt? Mit der neuen
Aktivität von Polizei und Staatsanwalt Lörrach wird doch erneut
bewiesen, dass ich menschlicher Müll bin. In bin in einem
Sterbeverein, mit dem man in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen
Suizid begehen kann. Allerdings gefällt mir die zulässige Methode
nicht.
Humaner finde ich es, wenn ich eingeschläfert werden könnte, wie ein
Hund. Dazu müssten aber Mediziner/innen straffrei agieren können.
So eine Bescheinigung wäre sehr, sehr hilfreich für mich.
Ein Erlaubnis zur Entsorgung meiner künftigen Urne zusammen mit
meinen Hunde-Urnen auf der Kreismülldeponie Lörrach habe ich noch
nicht. Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist doch völlig unabhängig,
weil nach meiner Erfahrung alle ihre Aktivitäten von der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Justizministerium
Baden-Württemberg geduldet werden.
Mit freundlichem (?) Gruß G. Moser
- 8 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 8
Anlage 1
Laut Seite 1 vom Schreiben am 13.04.2023 sollte folgendes
vorhanden sein:
„Auf Seite 2 folgt eine umfassende Belehrung nach den §§ 136,
163a Strafprozessordnung (StPO).“
Diese Seite fehlte jedoch. Daher habe ich sie online recherchiert
und sie auf diese Seite kopiert, aber anders formatiert zwecks der
besseren Lesbarkeit.
Ebensfalls sollte als vermerkte Anlage „JGG - Merkblatt zum
Jugendstrafverfahren“ Vorhanden sein. Da ich inzwischen 71 Jahre alt
bin, ist das Fehlen natürlich eine Papierersparnis bei der Polizei.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 136 Vernehmung
|
(1) |
Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche
Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht
kommen.
Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe,
sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen
und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu
wählenden Verteidiger zu befragen.
Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger
befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es
ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren.
Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei hinzuweisen.
Er ist ferner darüber zu belehren,
daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen
und unter den Voraussetzungen des § 140 die Bestellung eines
Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142
Absatz 1 beantragen kann; zu Letzterem ist er dabei auf die
Kostenfolge des § 465 hinzuweisen.
In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich
schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines
Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.
|
(2) |
Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen
ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen
Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
|
(3) |
Bei der Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich auf die Ermittlung
seiner persönlichen Verhältnisse Bedacht zu nehmen.
|
(4) |
Die Vernehmung des Beschuldigten kann in Bild und Ton aufgezeichnet
werden. Sie ist aufzuzeichnen, wenn
1. dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zugrunde
liegt und der Aufzeichnung weder die äußeren Umstände noch die
besondere Dringlichkeit der Vernehmung entgegenstehen oder |
|
- 9 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 9
|
2. |
die schutzwürdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar
unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer
schwerwiegenden seelischen Störung leiden, durch die Aufzeichnung
besser gewahrt werden können.
|
§ 58a Absatz 2 gilt entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__58a.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild
und Ton
|
(1) |
Die Vernehmung eines Zeugen kann in Bild und Ton aufgezeichnet
werden. Sie soll nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen
Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche Vernehmung
erfolgen, wenn |
|
1. |
damit die schutzwürdigen Interessen von Personen unter 18 Jahren
sowie von Personen, die als Kinder oder Jugendliche durch eine der
in § 255a Absatz 2 genannten Straftaten verletzt worden sind,
besser gewahrt werden können oder |
|
2. |
zu besorgen ist, dass der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht
vernommen werden kann und die Aufzeichnung zur Erforschung der
Wahrheit erforderlich ist.
|
Die Vernehmung muss nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen
Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche Vernehmung
erfolgen, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Personen,
die durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174
bis 184j des Strafgesetzbuches) verletzt worden sind, besser gewahrt
werden können und der Zeuge der Bild-Ton-Aufzeichnung vor der
Vernehmung zugestimmt hat.
|
(2) |
Die Verwendung der Bild-Ton-Aufzeichnung ist nur für Zwecke der
Strafverfolgung und nur insoweit zulässig, als dies zur Erforschung
der Wahrheit erforderlich ist. § 101 Abs. 8 gilt entsprechend. Die
§§ 147, 406e sind entsprechend anzuwenden, mit der Maßgabe, dass den
zur Akteneinsicht Berechtigten Kopien der Aufzeichnung überlassen
werden können. Die Kopien dürfen weder vervielfältigt noch
weitergegeben werden. Sie sind an die Staatsanwaltschaft
herauszugeben, sobald kein berechtigtes Interesse an der weiteren
Verwendung besteht. Die Überlassung der Aufzeichnung oder die
Herausgabe von Kopien an andere als die vorbezeichneten Stellen
bedarf der Einwilligung des Zeugen.
|
(3) |
Widerspricht der Zeuge der Überlassung einer Kopie der Aufzeichnung
seiner Vernehmung nach Absatz 2 Satz 3, so tritt an deren Stelle die
Überlassung des Protokolls an die zur Akteneinsicht Berechtigten
nach Maßgabe der §§ 147, 406e.
Das Recht zur Besichtigung der Aufzeichnung nach Maßgabe der §§ 147,
406e bleibt unberührt.
Der Zeuge ist auf sein Widerspruchsrecht nach Satz 1 hinzuweisen.
|
|
(5) |
§ 58b gilt entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__58b.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 58b Vernehmung im Wege der Bild- und
Tonübertragung
Die Vernehmung eines Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung kann in
der Weise erfolgen, dass dieser sich an einem anderen Ort als die
vernehmende Person aufhält und die Vernehmung zeitgleich in Bild und
Ton an den Ort, an dem sich der Zeuge aufhält, und in das
Vernehmungszimmer übertragen wird.
- 10 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 10
Strafprozeßordnung (StPO)
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
|
(1) |
Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung
des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung,
durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von
Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.
Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht
dies zuläßt.
Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme
und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils
sind verboten.
|
(2) |
Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die
Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht
gestattet.
|
(3) |
Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die
Einwilligung des Beschuldigten.
Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen
sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte
der Verwertung zustimmt.
|
Strafprozeßordnung (StPO) § 163a Vernehmung des Beschuldigten
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html
|
(1) |
Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der
Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur
Einstellung führt.
In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird,
sich schriftlich zu äußern.
|
(2) |
Beantragt der Beschuldigte zu seiner Entlastung die Aufnahme von
Beweisen, so sind sie zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind.
|
(3) |
Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der
Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Die §§ 133 bis 136a und 168c Abs. 1 und 5 gelten entsprechend.
Über die Rechtmäßigkeit der Vorführung entscheidet auf Antrag des
Beschuldigten das nach § 162 zuständige Gericht.
Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten
entsprechend.
Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
|
(4) |
Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des
Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm
zur Last gelegt wird.
Im übrigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte
des Polizeidienstes § 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 5 und
§ 136a anzuwenden.
§ 168c Absatz 1 und 5 gilt für den Verteidiger entsprechend.
|
(5) |
Die §§ 186 und 187 Absatz 1 bis 3 sowie § 189 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.
|
|
- 11 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 11
Anlage
2
|
|
- 12 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 12
Anlage 3
|
|
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 13
Anlage 4
|
Rechtskosten-Überblick etwas
ausführlicher mit Erklärungen
Stand: 27. April 2023
2009
30.07.2009, Donnerstag ca. 17 Uhr,
Rechtsfallbeginn für mich
Brief vom Amtsgericht über die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens gegen mich ohne Grundangabe, Zeit zur
Anwaltssuche und Rechtsbehelfsbelehrung. Einspruch schien nicht
möglich zu sein.
|
Anwalt 1: |
Durch Herumtelefonieren „empfohlen".
Im Nachhinein war er total die falsche Wahl, was meine umfangreiche
Dokumentation beweist.
Er informiert mich bei ersten und einzigen persönlichen Besuch, dass
mein Rechtsschutz für diesen Fall nicht zuständig sei.
Weil er für Familienrecht zuständig war, bekam ich als Neuling in
der Gerichts- und Staatsanwaltschafts-Branche den Eindruck, dass er
nicht für Strafrecht zuständig sei.2012 bekam ich über die
Rechtsanwältin Grether die Information, dass er sie erfolgreich in
ein Strafverfahren gebracht hatte.
Wenn es also um seine persönlichen Belange geht, kann er knallhart
vorgehen. Es scheint aber noch mehr juristische Verfahren gegeben zu
haben, bei denen er ähnlich vorgegangen ist.
|
Anwalt 2: |
Aufgrund eines Hundevorfalls, den ich nicht gesehen habe.
Meine Bobtail-Hündin verhielt sich angeblich zum Nachteil von
Nachbarin-X und ihrem Ehemann. Ebenfalls umfangreich dokumentiert.
Anwalt 2 kam deswegen zu mir nach Hause. Dabei zeigte ich ihm
zusätzlich die Unterlagen zu meine Parkplatz-Einspruch.
Weil dafür der damalige Bürgermeister May zuständig war, den er gut
kannte, lehnte er eine anwaltliche Vertretung für mich ab und ich
musste nur 226,10 € Beratungsgebühr bezahlen. Online-Dokumentation
dazu.
|
Anwalt 3: |
Weil Anwalt 1 meine Wünsche per Email an ihn ignoriert hatte und
Ende Oktober 2009 von sich aus das Mandat beendet, hatte ich eine
Weile keinen Anwalt.
Anfang Oktober 2009 erstellte ich meine erste Strafanzeige in
meinem Leben.
Es war eine Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X, von der
Staatsanwältin Dr. Reil, abgelehnt wurde.
Nach meiner Beschwerde wurde sie auch von der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgelehnt. Online-Dokumentation
dazu.
Schließlich fand ich Anwalt 3, der sehr gemäßigt sein schien, was
mir am Anfang auch recht war.
Im Laufe der Jahre und mit mehr Erfahrungen war er im Nachhinein
total ungeeignet.
Beispiel: Sein Schreiben an meine Nachbarin-X war und ist eine
totale Lachnummer. Daher war für mich klar, dass sie darauf nicht
antworten wird.
Seine Schreiben per Email im rtf- oder .txt-Format waren so
schlecht, dass ich sie für mich nochmals bearbeitet werden mussten.
Daher existieren nicht immer Original-Schreiben von ihm.
- 14 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 14
|
|
Am Anfang wollte ich ihm mal Nachhilfe in Textverarbeitung geben,
weil er keine/n Mitarbeiter/in hatte. Zum Glück habe ich ihm dies
nicht vorgeschlagen.
Zu einem im Nachhinein schlechten Anwalt brauche ich keine
Textverarbeitungshilfe anbieten.Auch er stellte sein Mandat 2010
ein, was ich allerdings sehr spät merkte, weil ich schon oft sehr
geduldig bin.
Vermutlich hat er sich dazu entschlossen, als er von mir eine Email
bekam, dass ich klagen wollte.
In Gesprächen mit ihm habe ich auch erfahren, dass andere
Mandanten mit ihm unzufrieden sind.
Das war wohl in der Anfangsphase, als ich ihn lobte, wie gemäßigt er
vorging.
|
Am Jahresende 2009 sind also 2.182,03 € reine
Anwaltskosten entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung.Siehe Online-Dokumentation:
Zeitreihe 2009
2010
Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung. Erfolgloser Besuch bei einer Anwältin.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2010
2011
Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung. Wahrscheinlich auch telefonische
Anwaltserstkontakte, die ich nicht dokumentiert habe.
Neu: Es entstehen Homepage-Kosten, weil ich ab Dezember 2011 die
Informations-Homepage über gerichtliche Betreuungsverfahren für
Erwachsene veröffentlicht habe:
Info-Webseite:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für Erwachsene:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Es war mein Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2011
- 15 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 15
2012
Anwältin 4 war die erste, die anhand meiner Unterlagen erkannt
hat, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Fall hätte aktiv werden
sollen.
Sie war sehr verarmt und auch umstritten. Daher konnte Anwalt 1
sie erfolgreich vermutlich in diesem Jahr mit einem Strafverfahren
belasten. Mehr weiß ich nicht.
Daher habe ich ihr zuerst einen warmen Parka und als ich dann die
Computersituation (Nur 1 PC) gesehen hatte, habe ich ihr ein
Notebook mit Tasche geschenkt.
Eine Zeitlang war ich mit ihr befreundet, so dass sie auch mal
einige Tage bei mir gewohnt hat und ich habe sie oft besucht. Einmal
habe ich sie in einer juristischen Sache begleitet, und zwar als
seelischen Beistand.
2012 habe ich zuerst alleine Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft bekommen. Dabei habe ich sehr unerfreuliches
entdeckt, eine Beiakte.
Bald darauf konnte Anwältin 4 Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft nehmen und ich durfte sie begleiten. Sie hat ein
wenig Aufsehen erregt, weil sie laut zu meinen ungerechten Fall
wurde. Mir hat das sehr gut getan.
Als dann herauskam, dass die Beiakte fehlte, wollte man sie ihr
nicht geben, weil die zuständige Staatsanwältin Dr. Reil nicht
anwesend war. Nachdem sie wieder etwas laut geworden war, bekam sie
doch die Beiakte.
Später erstellte Sie ein Schreiben an das Oberlandesgericht.
Der Inhalt hat mich sehr amüsiert.
Aber sie hat sich kurz und prägnant ausgedrückt, während von mir
viele ausführliche Schreiben kamen. Hier ging es um die Untätigkeit
der Staatsanwaltschaft in meinem Fall und dass das eine grobe
Rechtsverletzung war.
Als dann eine abschlägige Antwort kam, meinte sie, dass ich jetzt
zu einem höheren Gericht kann. Leider war meine Anwaltssuche mit
Telefonaten erfolglos.
Dazu habe ich keine Aufzeichnungen gemacht.
Weil Anwältin 4 aber leider gesundheitlich beeinträchtigt war und
ein Suchtproblem hatte, konnte sie mich nicht weiter vertreten.
Nach einiger Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit ihr.
Das Haus, in dem sie wohnte, ist irgendwann in der Folgezeit
abgebrannt.
Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört. Ich befürchte, dass
sie womöglich nicht mehr am Leben ist, weil sie ein ähnliches Alter
wie ich hatte.
Ab und zu suche ich online nach ihr.
Am Jahresende 2012 sind also 1289,46 €, davon
1162,33 € Anwaltskosten, entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2012
- 16- |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 12
2013
Positive, dann negative Erfahrungen mit einem Journalisten von
März 2010 bis 2013.
Letztendlich ist er ohne Vorwarnung sofort mit einem Rechtsanwalt
vorgegangen.
Wie die Ereignisse belegen, habe ich ihm auch Material und Ideen zum
künftigen Zeitungsartikel geschickt. Er ließ sich lange Zeit. Als
der Artikel erschien habe ich ihn auf meiner Homepage
veröffentlicht. Weil die relativ neu war, gab es nicht viele
Aufrufe. Weil eine gute Bekannte mir ihn empfohlen hatte, hätte er
sich erst mal an mich wenden können und ein Honorar verlangen, was
ich auch bezahlt hatte.
Aber so fand ich sein Verhalten unverschämt, so dass ich mich wehrte
bis zu einem Amtsgerichtsurteil. Das gab mir teilweise recht und ich
musste einen Teilbetrag zahlen.
Weil ich aber keine Erfahrungen mit einem Gerichtsurteil hatte,
kannte ich den Verfahrensablauf nicht. Ich zahlte dann relativ
schnell bzw. zu früh, aber nicht dem üblichen Ablauf entsprechend
Erst einige Jahre später mit mehr Gerichtserfahrung stellt ich
fest, dass ich zu viel bezahlt hatte.
Natürlich hat mir dies weder der zuständige Anwalt noch der
Journalist mitgeteilt.
401,88 € Zahlungen an den Rechtsanwalt eines Journalisten,
der gegen mich vorgegangen ist.
Siehe Online-Dokumentation:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm
und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse1.htm
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2013
2014
Weil ich die vom Polizeirevier Weil am Rhein festgesetzte Frist
einhalten muss, reicht mir die Zeit nicht, die Kostenerklärungen bis
2023 fertigzustellen.
Daher veröffentliche ich diesen letzten Teil und den Rest online.
Da ich sehr viel zu tun habe, ist es relativ unsicher, wann ich
dieses Thema fertigstelle.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2014
2015
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2015
2016
Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2016 bis 6
Zeitreihe 2016 ab 7
2017
Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2017 bis 6
Zeitreihe 2017 ab 7
usw.
|
|