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Schreiben an Bestattungsbehörde vom 31.03.2023
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Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel.
0.......................................
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Gemeinde Binzen
oder andere zuständige Behörde
Am Rathausplatz 6
79589 Binzen
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Verteilerliste der Kopien in Anlage 1
Nach dem Bestattungsgesetz BW,
Teile davon in Anlage 2 halte ich meinen Wunsch für
berechtigt und erwarte dazu eine entsprechende Bescheinigung |
31. März 2023
Wahl meines Bestattungsortes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stamme aus einer Familie Moser aus Binzen, die aus Nazi-Gegnern
bestand (Mein Vater war Jahrgang 1908).
In den beiden Tageszeitungen waren Artikel für die Nazi-Gegner in
Binzen, woraus u.a. geschlossen wurde, dass Binzen kein Nazi-Dorf
war. Ob diese Schlussfolgerung richtig ist, lasse ich offen. An
diesen Artikel waren Bürgermeister Schneucker und Herr Bernat
indirekt bzw. direkt beteiligt.
In der Nazi-Zeit wurden u.a. viele Menschen mit psychischen
Beeinträchtigungen rechtlos, was teilweise zu ihrer Ermordung
führte.
Diese juristische Einstellung der Rechtlosigkeit besteht heute
noch bei vielen Angehörigen von staatlichen Institutionen, wie mein
langjähriger, äußerst ungerechter, teurer Rechtsfall belegt. Und dass
durch die vielen Falschaussagen meiner
Nachbarin-X.
Der Rechtsfall ist noch nicht beendet. Ich warte auf ein
Berufungsverfahren beim Landgericht Freiburg. Die zuständigen
Richter/innen seit 2009 sind für zahlreiche Demütigungen mir
gegenüber verantwortlich und es ist kein Ende abzusehen.
Daher können Nachbarin-X und ihr Ehemann ungeniert Rufmord in der
Nachbarschaft verbreiten, weil sie von der Polizei, den Gerichten
und Staatsanwaltschaft völlig unterstützt werden.
Damit wird belegt, dass ich nicht als normale Bürgerin eines
Rechtsstaates anerkannt bin.
Kurz: Ich bin menschlicher Müll im Sinne des Nationalsozialismus.
Daher möchte ich auch keine normale Bestattung mehr. Ich habe mir
jahrelang genug Gedanken darüber gemacht.
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Ich möchte daher,
dass meine künftige Urne und die Urnen meiner Hunde
(Bisher sind es
3)
auf der Mülldeponie des Landkreises Lörrach
in einem doppelten Müllsack entsorgt werden. |
Dafür hätte ich gerne eine Bescheinigung bzw. schriftliche
Genehmigung,
die ich zu den Unterlagen zu meinem künftigen Tod legen kann.
Dazu existiert ein deutlich sichtbarer Ordner „Tod – Sterbehilfe“.
Aufgrund meines ungerechten Rechtsfall bin ich auch Mitglied in
einem Sterbeverein.Das Verhalten der in meinem Rechtsfall beteiligten Behörden, Polizei,
Justiz und eigenen Anwält/innen ist auch so auszulegen, dass sie
mich in den Suizid zwingen wollen, um meiner Nachbarin ein Maximum
von Schadenfreude als Folge ihrer vielen Falschaussagen über mich
seit 2009 zu verschaffen.
Diese Genehmigung sollten
Bürgermeister Schneucker, die Landrätin Damann und die
Staatsanwaltschaft Lörrach unterschreiben.
Online ist das abscheuliche Verhalten des Landratsamts in meinem
Rechtsfall umfangreich dokumentiert. Davon weiß die Landrätin und
hat in meinem Schreiben an sie keine Verantwortung übernommen.
Folglich muss sie eine solche Bescheinigung unterschreiben.
Natürlich auch die Staatsanwaltschaft Lörrach, falls die
auf die abwegige Idee kommen sollte, dass durch die Erfüllung meines
Bestattungswunsches eine Straftat begangen wird, z.B.
Leichenschändung.
Ich werden nachweislich schon seit 2009 von der Staatsanwaltschaft
geschändet, angefangen mit der Staatsanwältin Dr. Reil, der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Justizministerium BW.
Die Staatsanwältin Sattler-Bartusch spielt auch eine große
negative Rolle in meinem Rechtsfall. Sie wohnt in Binzen und ist
daher auch ein wichtiger Grund, dass ich nicht in Binzen bestattet,
sondern auf der Kreismülldeponie entsorgt werden sollte. Für mich
ist sie in meinem Rechtsfall eine rechtsstaatfeindliche Person.
Nicht zu vergessen die Staatsanwältin Schaper, verheiratet
später als Sauer, die jegliche Argumente von mir ignoriert
hat und somit zu einem weiteren Fan der
Nachbarin-X geworden ist.
Ebenfalls könnte das Polizeirevier Weil am Rhein, z.B. Herr
Pfaff, auf die Idee kommen, dass dann eine Straftat vorliegen
könnte. Meiner Meinung nach ist er möglicherweise in der
Führungsebene beim Polizeirevier Weil am Rhein, weil er besonders
viele Strafanzeigen schreibt und nicht auf die Idee kommt, dass
darunter auch unschuldige Bürger/innen sind, obwohl es deutliche
Hinweise dazu gibt.
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Da mir viele Rechte
von der Polizei, dem Landratsamt Lörrach, der Justiz und
eigenen Anwälten
versagt wurden,
haben die daran beteiligten Personen mir jegliche Menschenwürde
abgesprochen
und so die vermutliche Geltungssucht von
Nachbarin-X seit 2009
gestärkt,
so dass sie immer mehr Lügen über mich erfunden hat.
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Mein online veröffentlichter Rechtsfall auf
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
(vollständig bis zum Jahr
2017) und die weiteren inzwischen entstandenen Akten belegen dies.
Mit freundlichem Gruß G. Moser
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Gertrud Moser, 79589 Binzen
Schreiben an
Seite 3
Anlage 1 |
1) |
Polizeirevier Weil am Rhein
Mein langjähriger Rechtsfall wurde 2009 hier ausgelöst, indem die
Falschaussagen der Nachbarin-X bedingungslos akzeptiert und
hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und das Landratsamt
Lörrach geschickt wurden.
Natürlich hat dann das Landratsamt beim Amtsgericht vorgeschlagen,
ein Entmündigungsverfahren für mich einzuleiten.
Ähnliches ist wieder passiert, als
Nachbarin-X 2017 mit neuen
Falschaussagen erschien.
Durch sie und die Polizei selbst (Pfaff, Lindermer) bin ich in mehrere Strafverfahren gekommen.
Nachbarin-X-Unterstützer: Böning, Pfaff, Lindermer, usw. bis hin zum
Innenministerium)
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2) |
Innenministerium BW
(Keine Antwort auf meine Schreiben zum Fehlverhalten des
Polizeireviers Weil am Rhein seit 2009, Keine Verantwortung für das
Polizeifehlverhalten mir gegenüber seit 2009) .
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3) |
Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwaltschaft Freiburg,
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Justizministerium BW (Verweigerung jeglicher Ermittlungen zu meinen Gunsten seit 2009,
falsche Anwendung des Strafrechts, Ich bin zu Unrecht wegen
Beleidigung und weiteren falschen Aussagen seit 2017 in einem
Verfahren.)
Die vielen schriftlichen Beleidigungen und Demütigungen von
Rechtsanwalt Anwalt 12 akzeptieren die zuständigen Richter vom
Amtsgericht Lörrach und Landgericht Freiburg. Er hat nicht nur gegen
meinen Willen gehandelt, sondern auch großen finanziellen Schaden
angerichtet. So etwas geht an die Substanz. Hier schreitet die
Staatsanwaltschaft Lörrach nicht ein.
(Online dokumentiert unter dem Namen Anwalt 12)
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4) |
Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht
Karlsruhe. Keinerlei Aktivitäten zu meinen Gunsten, obwohl
genügend Hinweise auf die Falschaussagen der
Nachbarin-X
vorliegen, z.B. Beweise für die Falschaussagen wurden nicht
verlangt, Anträge auf Zeugen wurden mit einer kleinen Ausnahme
zuletzt verweigert, subjektive, beleidigende Bemerkungen von
Richterin Dr. Puchinger und Richter Frick.
Obwohl ein Berufungsverfahren am 26.09.2019 beim Landgericht
Freiburg (31 Cs 86 Js 17 536/17 von Rechtsanwalt RA 15 eingereicht
wurde, habe ich keinerlei Reaktionen bzw. Informationen vom
Landgericht. Das ist ein weiterer psychischer Terror vom Landgericht
und meinem Anwalt.
2009 völlig Inaktivität und Ignoranz von Richter Trefzer bei
meinen Hinweisen auf Falschaussagen , der beim Wechsel zum
Amtsgericht Freiburg immer noch Bürger/innen entmündigen darf.
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Anlage 2
Ausschnitte aus dem BestattG_BW
(Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg)
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2. |
Private Bestattungsplätze
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§ 9. |
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(1) |
Private Bestattungsplätze dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde
angelegt oder erweitert werden. Die Genehmigung darf nur im Einvernehmen mit der
Gemeinde erteilt werden. Sie erfolgt schriftlich oder elektronisch.
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(2) |
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
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1. |
ein berechtigtes Bedürfnis nachgewiesen ist,
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2. |
eine würdige Gestaltung und Unterhaltung des Bestattungsplatzes während der
Ruhezeit gesichert erscheint und
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3. |
sonstige öffentlichen Interessen oder überwiegende Belange Dritter
nicht entgegenstehen.
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§ 32 |
Bestattungsart
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(1) |
Die Bestattung kann als Erd-, Feuer- oder Seebestattung vorgenommen werden.
Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person.
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