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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

Schreiben an Bestattungsbehörde vom 31.03.2023


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................
 
 
Gemeinde Binzen
oder andere zuständige Behörde
Am Rathausplatz 6

79589 Binzen
 
Verteilerliste der Kopien in Anlage 1

Nach dem Bestattungsgesetz BW,
Teile davon in Anlage 2 halte ich meinen Wunsch für berechtigt und erwarte dazu eine entsprechende Bescheinigung


31. März 2023

Wahl meines Bestattungsortes

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stamme aus einer Familie Moser aus Binzen, die aus Nazi-Gegnern bestand (Mein Vater war Jahrgang 1908).

In den beiden Tageszeitungen waren Artikel für die Nazi-Gegner in Binzen, woraus u.a. geschlossen wurde, dass Binzen kein Nazi-Dorf war. Ob diese Schlussfolgerung richtig ist, lasse ich offen. An diesen Artikel waren Bürgermeister Schneucker und Herr Bernat indirekt bzw. direkt beteiligt.

In der Nazi-Zeit wurden u.a. viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen rechtlos, was teilweise zu ihrer Ermordung führte.

Diese juristische Einstellung der Rechtlosigkeit besteht heute noch bei vielen Angehörigen von staatlichen Institutionen, wie mein langjähriger, äußerst ungerechter, teurer Rechtsfall belegt. Und dass durch die vielen Falschaussagen meiner Nachbarin-X.

Der Rechtsfall ist noch nicht beendet. Ich warte auf ein Berufungsverfahren beim Landgericht Freiburg. Die zuständigen Richter/innen seit 2009 sind für zahlreiche Demütigungen mir gegenüber verantwortlich und es ist kein Ende abzusehen.

Daher können Nachbarin-X und ihr Ehemann ungeniert Rufmord in der Nachbarschaft verbreiten, weil sie von der Polizei, den Gerichten und Staatsanwaltschaft völlig unterstützt werden.

Damit wird belegt, dass ich nicht als normale Bürgerin eines Rechtsstaates anerkannt bin.
Kurz:     Ich bin menschlicher Müll im Sinne des Nationalsozialismus.

Daher möchte ich auch keine normale Bestattung mehr. Ich habe mir jahrelang genug Gedanken darüber gemacht.
  

  Ich möchte daher,
dass meine künftige Urne und die Urnen meiner Hunde
 (Bisher sind es 3)
auf der Mülldeponie des Landkreises Lörrach
in einem doppelten Müllsack entsorgt werden.

Dafür hätte ich gerne eine Bescheinigung bzw. schriftliche Genehmigung,
die ich zu den Unterlagen zu meinem künftigen Tod legen kann.
Dazu existiert ein deutlich sichtbarer Ordner „Tod – Sterbehilfe“.
Aufgrund meines ungerechten Rechtsfall bin ich auch Mitglied in einem Sterbeverein.

Das Verhalten der in meinem Rechtsfall beteiligten Behörden, Polizei, Justiz und eigenen Anwält/innen ist auch so auszulegen, dass sie mich in den Suizid zwingen wollen, um meiner Nachbarin ein Maximum von Schadenfreude als Folge ihrer vielen Falschaussagen über mich seit 2009 zu verschaffen.

Diese Genehmigung sollten Bürgermeister Schneucker, die Landrätin Damann und die Staatsanwaltschaft Lörrach unterschreiben.

Online ist das abscheuliche Verhalten des Landratsamts in meinem Rechtsfall umfangreich dokumentiert. Davon weiß die Landrätin und hat in meinem Schreiben an sie keine Verantwortung übernommen.
Folglich muss sie eine solche Bescheinigung unterschreiben.

Natürlich auch die Staatsanwaltschaft Lörrach, falls die auf die abwegige Idee kommen sollte, dass durch die Erfüllung meines Bestattungswunsches eine Straftat begangen wird, z.B. Leichenschändung.

Ich werden nachweislich schon seit 2009 von der Staatsanwaltschaft geschändet, angefangen mit der Staatsanwältin Dr. Reil, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Justizministerium BW.

Die Staatsanwältin Sattler-Bartusch spielt auch eine große negative Rolle in meinem Rechtsfall. Sie wohnt in Binzen und ist daher auch ein wichtiger Grund, dass ich nicht in Binzen bestattet, sondern auf der Kreismülldeponie entsorgt werden sollte. Für mich ist sie in meinem Rechtsfall eine rechtsstaatfeindliche Person.

Nicht zu vergessen die Staatsanwältin Schaper, verheiratet später als Sauer, die jegliche Argumente von mir ignoriert hat und somit zu einem weiteren Fan der Nachbarin-X geworden ist.

Ebenfalls könnte das Polizeirevier Weil am Rhein, z.B. Herr Pfaff, auf die Idee kommen, dass dann eine Straftat vorliegen könnte. Meiner Meinung nach ist er möglicherweise in der Führungsebene beim Polizeirevier Weil am Rhein, weil er besonders viele Strafanzeigen schreibt und nicht auf die Idee kommt, dass darunter auch unschuldige Bürger/innen sind, obwohl es deutliche Hinweise dazu gibt.

 

  Da mir viele Rechte
von der Polizei, dem Landratsamt Lörrach, der Justiz und eigenen Anwälten
versagt wurden,
haben die daran beteiligten Personen mir jegliche Menschenwürde abgesprochen

und so die vermutliche Geltungssucht von Nachbarin-X seit 2009 gestärkt,
so dass sie immer mehr Lügen über mich erfunden hat.
  

Mein online veröffentlichter Rechtsfall auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (vollständig bis zum Jahr 2017) und die weiteren inzwischen entstandenen Akten belegen dies.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
 


Gertrud Moser, 79589 Binzen         Schreiben an           Seite 3

Anlage 1

1) Polizeirevier Weil am Rhein

Mein langjähriger Rechtsfall wurde 2009 hier ausgelöst, indem die Falschaussagen der Nachbarin-X bedingungslos akzeptiert und hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach geschickt wurden.

Natürlich hat dann das Landratsamt beim Amtsgericht vorgeschlagen, ein Entmündigungsverfahren für mich einzuleiten.

Ähnliches ist wieder passiert, als Nachbarin-X 2017 mit neuen Falschaussagen erschien.

Durch sie und die Polizei selbst (Pfaff, Lindermer) bin ich in mehrere Strafverfahren gekommen.
Nachbarin-X-Unterstützer: Böning, Pfaff, Lindermer, usw. bis hin zum Innenministerium)
 

2) Innenministerium BW
(Keine Antwort auf meine Schreiben zum Fehlverhalten des Polizeireviers Weil am Rhein seit 2009, Keine Verantwortung für das Polizeifehlverhalten mir gegenüber seit 2009) .
 
3) Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwaltschaft Freiburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Justizministerium BW

(Verweigerung jeglicher Ermittlungen zu meinen Gunsten seit 2009, falsche Anwendung des Strafrechts, Ich bin zu Unrecht wegen Beleidigung und weiteren falschen Aussagen seit 2017 in einem Verfahren.)

Die vielen schriftlichen Beleidigungen und Demütigungen von Rechtsanwalt Anwalt 12 akzeptieren die zuständigen Richter vom Amtsgericht Lörrach und Landgericht Freiburg. Er hat nicht nur gegen meinen Willen gehandelt, sondern auch großen finanziellen Schaden angerichtet. So etwas geht an die Substanz. Hier schreitet die Staatsanwaltschaft Lörrach nicht ein.
(Online dokumentiert unter dem Namen Anwalt 12)
 

4) Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe.

Keinerlei Aktivitäten zu meinen Gunsten, obwohl genügend Hinweise auf die Falschaussagen der Nachbarin-X vorliegen, z.B. Beweise für die Falschaussagen wurden nicht verlangt, Anträge auf Zeugen wurden mit einer kleinen Ausnahme zuletzt verweigert, subjektive, beleidigende Bemerkungen von Richterin Dr. Puchinger und Richter Frick.

Obwohl ein Berufungsverfahren am 26.09.2019 beim Landgericht Freiburg (31 Cs 86 Js 17 536/17 von Rechtsanwalt RA 15 eingereicht wurde, habe ich keinerlei Reaktionen bzw. Informationen vom Landgericht. Das ist ein weiterer psychischer Terror vom Landgericht und meinem Anwalt.

2009 völlig Inaktivität und Ignoranz von Richter Trefzer bei meinen Hinweisen auf Falschaussagen , der beim Wechsel zum Amtsgericht Freiburg immer noch Bürger/innen entmündigen darf.
 


Anlage 2

Ausschnitte aus dem BestattG_BW

(Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg)
 

2. Private Bestattungsplätze
 
§ 9.
 
(1) Private Bestattungsplätze dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde angelegt oder erweitert werden. Die Genehmigung darf nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Sie erfolgt schriftlich oder elektronisch.
  
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
 
  1. ein berechtigtes Bedürfnis nachgewiesen ist,
 
  2. eine würdige Gestaltung und Unterhaltung des Bestattungsplatzes während der Ruhezeit gesichert erscheint und
 
  3. sonstige öffentlichen Interessen oder überwiegende Belange Dritter nicht entgegenstehen.
 
     
§ 32 Bestattungsart
  
(1) Die Bestattung kann als Erd-, Feuer- oder Seebestattung vorgenommen werden.
Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person.
 

Geändert am:   21.01.2024

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