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         Zeitungstitel: "Der Richter führt die Verhandlung" 
		
		
		https://www.badische-zeitung.de/der-richter-fuehrt-die-verhandlung--160834162.html 
		Für mich wird eine heile Welt beim Amtsgericht Lörrach 
		und der Staatsanwaltschaft Lörrach beschrieben. Dass dem nicht so ist, 
		belegt diese umfangreiche Fall-Homepage. 
		Diese Staatsanwältin hat mich 2013 zu Unrecht in ein 
		Strafverfahren wegen angeblicher Bedrohung gebracht. 
		Meine Nachbarin-X fühlte sich angeblich von mir bedroht, ohne ein 
		dazugehöriges Ereignis mit Ort und Datum beispielsweise anzugeben. Das 
		ist ein schwerwiegender Fehler, der einer Staatsanwältin nicht passieren 
		darf. 
		Aus den Akten ergibt sich, dass offensichtlich keine 
		Bedrohung vorlag.  
		Für mich war dieses erste Strafverfahren in meinem Leben  
		ein großer Schock.   
		Für die hohen Anwaltskosten 
		(1.840,69 €) für die Feststellung, dass 
		der Tatbestand nicht vorliegt, möchte die Staatsanwältin Sattler-Bartusch nicht aufkommen. 
		Auf Schadenersatzschreiben hat sie nicht wie in einem 
		Rechtsstaat reagiert, sondern skandalös. Darüber kann ich im Moment 
		nicht mehr berichten, weil mein Berufungsverfahren beim Landgericht 
		Freiburg wegen Falschaussagen meiner 
		Nachbarin-X im November 2017 immer noch nicht stattgefunden hat. 
		Auf der Homepage der Staatsanwaltschaft wird die 
		tatsächliche Arbeit nicht vollständig für Bürger/innen beschrieben. 
		Von mir hat sie einen verbesserten Text bekommen, auf 
		den nicht reagiert wurde und der natürlich nicht verwendet wurde. 
		Der verbesserte Text ist auf meiner Homepage Polizei-Justiz-Anwaltsopfer
		www.polizei-justizopfer.de 
		zu finden. 
		Außerdem hat die Staatsanwältin Sattler-Bartusch mehrere Strafanzeigen 
		von mir abgelehnt, für die es m.E. genügend Gründe und Vorschläge für 
		Ermittlungen von mir gab. 
		Daher habe ich als zu Unrecht 
		beschuldigte Bürgerin höherer Kosten als viele überführte Straftäter. 
		 Ihre Tätigkeiten bzw. Untätigkeiten in meinem 
		langjährigen Rechtsfall sind meines Erachtens mehrfache Verstöße gegen 
		das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. 
		Bis jetzt ist aber niemand für ihre Vergehen zuständig, auch nicht die 
		Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und schon gar nicht das 
		baden-württembergische Justizministerium.  |