Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Email: ...
Per Email an
...........................@agloerrach.justiz.bwl.de
31 Cs 86 Js 17536/17
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 17. Januar 2017
(Datumsfehler: richtig 2018)
31 Cs 86 Js 17536/17
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
Antwort der Polizei vom 16.01.2018 zu meinem Brief an sie
vom 11.08.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend ein Antwortbrief von der Polizei vom 16.01.2018 zu
meinem Schreiben vom 11.01.2018, das ich Ihnen schon per Email
geschickt habe.
Damit wird wieder einmal bewiesen, die die AE
Nachbarin-X mich, die
Polizei, Sie als Mitarbeiter/innen beim Amtsgericht seit 2009
sinnlos beschäftigen darf.
Angeblich muss die Polizei die im Schreiben vom 11.01.2018
genannte Aussage der AE Nachbarin-X
als "Zeugin" inhaltlich weder bestätigen noch dementieren!
Wie erwartet, hat die Polizei nichts über mich gefunden.
Und jetzt soll ich mich an das Landeskriminalamt wenden, weil
die AE Nachbarin-X
möglicherweise Recht haben könnte.
2014 habe ich mich auch als Folge einer Falschaussage der AE an
das LKA gewendet, natürlich ohne Einträge über mich.
Und jetzt soll ich das wieder tun! Es ist unglaublich, wie ich
von der Polizei und Justiz durch die Falschaussagen der AE
Nachbarin-X gequält und
sinnlos beschäftigt werde.
In meinen vielen Akten sind viele Hinweise zur
Wahrheitsfindung von mir, aber keinem wird nachgegangen.
Wieviel Geduld erwartet man eigentlich von mir?
Wann wird endlich gegen diese skrupellose Lügnerin juristisch
vorgegangen?
Oder hat sie so viele Beziehungen zur Polizei, zum Landratsamt
und zur Justiz, dass sie auch künftig nicht zur Rechenschaft
gezogen wird?
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlage:
Schreiben der Polizei vom 16.01.2018 an mich
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